Ausgabe
1/2003 15.01.2003
Themen in dieser Ausgabe: -
Netz für justizielle Zusammenarbeit in Europa - Europäisches Mahnverfahren - Förderprogramm 2003 in Zivilsachen |
- Sarbanes-Oxley Act -
Niederlassungsrichtlinie für RAe: Irland verurteilt - Binnenmarkt: Zehn
Jahre ohne Grenzen -
Binnenmarkt: Vertragsverletzungsverfahren - Neue Kommissionsseiten |
Zivilrecht
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Netz
für justizielle Zusammenarbeit in Europa
Das justizielle Netz für Zivil und Handelssachen ist seit dem 1.12.2002 aktiv. Aufgabe des Netzes ist die Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der wirksamen justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zum Recht für Personen, die einen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug führen. Ziel des Netzes ist es, regelmäßige Treffen zwischen Angehörigen der Justiz aus den Mitgliedstaaten an zentralen Kontaktstellen zu organisieren. Weiterhin soll eine Datenbank im Internet aufgebaut werden, die die Bürger über Gemeinschaftsrechtsakte informiert. So sollen nützliche Informationen veröffentlicht und einzelstaatliche Maßnahmen zur Umsetzung der jeweiligen Rechtsakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die zentrale Internetseite wird unter:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn
abzurufen sein (noch nicht freigeschaltet).
Mehr Informationen zum Netz für
justizielle Zusammenarbeit (englisch):
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/civil/network/fsj_civil_network_en.htm
Zusammenfassung über das Netz für
justizielle Zusammenarbeit (deutsch):
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33129.htm
Die Ratsentscheidung zum justiziellen
Netz vom 28.5.2001:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2001/l_174/l_17420010627de00250031.pdf
Europäisches
Mahnverfahren
Am 20.12.2002 hat die Europäische
Kommission ein Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren vorgelegt. Ziel des
Grünbuches ist es, eine Konsultation über die Einführung eines europäischen
Mahnverfahrens durchzuführen. Es soll ein spezifisches Verfahren zur raschen
und effizienten Beitreibung voraussichtlich unbestrittener Forderungen, das in
allen Mitgliedstaaten verfügbar wäre, eingeführt werden. In Bagatellsachen soll
somit Beschleunigung und Vereinfachung der Beilegung von Streitigkeiten
erreicht werden. Dies vor dem Hintergrund, dass in diesem Bereich die
Verfahrensbeschleunigung und Kostenbegrenzung von besonderer Bedeutung sind, da
verhindert werden soll, dass die Geltendmachung derartiger Forderungen
unwirtschaftlich wird. Das Europäische Mahnverfahren ist Teil eines
zweistufigen Modells der Kommission, wobei zur ersten Stufe die Einführung
eines Europäischen Vollstreckungstitels und zur zweiten Stufe vorliegendes
Europäisches Mahnverfahren gehört. Die Stellungnahmefrist zum Grünbuch über das
Europäische Mahnverfahren wurde für den 31.05.2003 veranschlagt.
Das Grünbuch über das Europäische
Mahnverfahren kann hier abgerufen werden:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0746de01.pdf
Der Verordnungsvorschlag der Kommission
zum Europäischen Vollstreckungstitel:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/act0159de01/1.pdf
Die Formblätter zum Europäischen
Vollstreckungstitel:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/act0159de01/2.pdf
Die Stellungnahme der
Bundesrechtsanwaltskammer zum Europäischen Vollstreckungstitel ist unter:
http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungEurosep02.pdf
zu lesen.
Förderprogramm 2003
in Zivilsachen
Im Rahmen des Programms für die
justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen hat die Kommission auch für 2003 zur
Einreichung von Vorschlägen aufgerufen. Wie bereits 2002 werden Aktionen der
Kommission sowie konkrete Projekte von Berufsverbänden und Angehörigen der
Rechtsberufe gefördert. Frist für die Abgabe von Anträgen ist der 14. März
2003. Projekte, für die eine Kofinanzierung durch die Kommission beantragt
wird, müssen zwischen dem 31. September 2003 und dem 31. Dezember 2003 beginnen
und spätestens am 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein. An den Projekten müssen
mindestens drei EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein. Für eine Förderung kommen vier Projektarten in Frage: Projekte zur
Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, zur Förderung der
gegenseitigen Kenntnis der Rechtssysteme und der Rechtspflege in Zivilsachen,
zur Umsetzung und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften und zur Verbesserung
der Information der Öffentlichkeit.
Der Aufruf zur Einreichung von
Vorschlägen (Abl. EG C 301 v. 05.12.2002) ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/c_301/c_30120021205de00100016.pdf
Die für die Antragstellung zu
verwendenden Formulare können von folgender Website heruntergeladen werden:
http://europa.eu.in/comm/justice_home/jai/prog_de.htm
Praktische Informationen zur
Antragstellung erteilt die Europäische Kommission, GD Justiz und Inneres
(Referat A/3), Rahmenprogramm für die justizielle Zusammenarbeit in
Zivilsachen, B-1049 Brüssel. E-mail: jai-framework-civil@cec.eu.int,
Fax: (32-2) 299 64 57. Die Anträge sind an die vorstehende Adresse zu richten.
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Wirtschaftsrecht
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Sarbanes-Oxley
Act
Am 30.7.2002 ist der Sarbanes-Oxley Act
in Kraft getreten. Es handelt sich um ein nach zwei Kongressmitgliedern
benanntes U.S. amerikanisches Bundesgesetz, das die Ursachen der Finanzskandale
von Unternehmen der letzten Monate bekämpfen soll. Einerseits befasst sich das
Gesetz mit der bisherigen Selbstregulierung des Wirtschaftsprüferberufes und
der corporate governance von an U.S. Börsen notierten Unternehmen. Es soll eine
neue Berufsaufsicht für die Prüfungsgesellschaften etablieren, sowie
einschneidende Änderungen corporate governance dahingehend vorsehen, dass Vorstandsvorsitzender
und Finanzvorstand nun verpflichtet sind, die Richtigkeit ihrer Bilanzen zu
beeiden. Andererseits hat das Gesetz auch Auswirkungen auf den
Rechtsberatungsmarkt. Section 307 ermächtigt die U.S. Börsenaufsicht,
Berufsregeln für Rechtsanwälte zu erlassen. Der Entwurf dieser Regeln wurde am
21.11.2002 veröffentlicht. Diese sehen u.a. vor, dass Rechtsanwälte, die U.S.
börsennotierte Unternehmen vertreten, bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis
von Verstößen des Unternehmens gegen U.S.- Wertpapierrecht unter gewissen
Umständen das Mandat niederlegen müssen und zur Meldung an die Börsenaufsicht
verpflichtet sind. Aufgrund der weiten Auslegung der Vorschriften, könnten auch
deutsche Rechtsanwälte betroffen sein. Gegen die Einbeziehung deutscher
Rechtsanwälte hat sich die BRAK ausdrücklich in ihrer Stellungnahme der U.S.
Börsenaufsicht gewandt. Eine Entscheidung wird Ende Januar erwartet.
Informationen und Neuigkeiten über den
Sarbanes-Oxley Act:
Der Gesetzestext ist unter
http://news.findlaw.com/hdocs/docs/gwbush/sarbanesoxley072302.pdf
abrufbar.
Der Entwurf der Berufsregeln:
http://www.sec.gov/rules/proposed/33-8150.htm
Die Stellungnahme der BRAK:
http://www.sec.gov/rules/proposed/s74502.shtml
(4/5 der Seite).
Sonstiges
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Niederlassungsrichtlinie
für RAe: Irland verurteilt
Am 10.12.2002 hat der Europäische
Gerichtshof Irland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 98/05/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung
der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderem Mitgliedstaat
als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde verurteilt. Auch Frankreich
wurde bereits wegen der Nichtumsetzung verurteilt. Ebenso steht die Umsetzung
durch Luxemburg noch aus.
Die Richtlinie (Abl. L 77, S.36) ist
abrufbar unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_077/l_07719980314de00360043.pdf
Das Urteil des EuGH ist zu lesen unter:
Binnenmarkt:
Zehn Jahre ohne Grenzen
In Ihrem gerade veröffentlichten
Bericht Der Binnenmarkt - Zehn Jahre ohne Grenzen" gibt die Europäische
Kommission einen Überblick über die Errungenschaften, die der Binnenmarkt in
dem Jahrzehnt seit Aufhebung der Grenzen erreicht hat, mit der auch diverse
Hindernisse für die europäische Wirtschaft beseitigt wurden. Nennenswerte
Zahlen sind z. B. die Schaffung von ca. 2,5 Millionen zusätzlichen
Arbeitsplätzen seit Aufhebung der Grenzen am 1. Januar 1993, die Steigerung des
Bruttoinlandsprodukts der EU im Jahr 2002 um 1,8 % oder der zusätzliche
Wohlstandsgewinn von 877 Mrd. EUR. Der Bericht spricht auch Bereiche von
vordringlicher Bedeutung an, wie den Dienstleistungssektor, in denen weitere
Maßnahmen erforderlich sind.
Der volle Wortlaut des Berichts sowie
weitere Hintergrundinformationen sind abrufbar unter:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/10years/index_de.htm
Weitere Einzelheiten finden Sie unter:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=MEMO/03/2|0|RAPID&lg=DE;
und eine Rede von Kommissar Frits
Bolkestein zum Thema (englisch):
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=SPEECH/03/2|0|RAPID&lg=EN;
Binnenmarkt:
Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission hat beschlossen, wegen nicht erfolgter Umsetzung von fünf verschiedenen Binnenmarktrichtlinien in einzelstaatliches Recht Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 Mitgliedstaaten einzuleiten. Sie wird die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (bisher nur von Deutschland, Österreich, Finnland und Schweden umgesetzt) und zu den Richtlinien über Kulturgüter, den elektronischen Geschäftsverkehr und die Ausgabe von elektronischem Geld zügig zu erlassen. Jede dieser Aufforderungen wird in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ergehen, auf die der Mitgliedstaat binnen zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort übermitteln muss, ansonsten kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dementsprechend wird die Kommission, nachdem sie im Juli 2002 mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt hat, u.a. Deutschland und Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen vor den Europäischen Gerichtshof rufen.
Einzelheiten zu den genannten
Vertragsverletzungsverfahren sind abrufbar unter:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/4|0|RAPID&lg=DE;
Informationen über alle laufenden
Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten sind zu finden unter
(englisch):
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm
Die Kommission hat zu Beginn des Jahres
2003 ihre neue Internetseite eingerichtet. Zwar ist diese z.B. im Bereich
Justiz und Inneres (Freiheit, Sicherheit und Recht) im Moment nur in Englisch
verfügbar, die deutsche Übersetzung wird jedoch in absehbarer Zeit zur
Verfügung stehen.
http://europa.eu.int/comm/justice_home/index_en.htm
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion u. Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M. |
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