Büro Brüssel

Ausgabe 8/2003                                                                                                                  23.04.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

Strafrecht

- OLAF nach drei Jahren auf dem Prüfstand

- Abkommen zwischen OLAF und Eurojust

Sonstiges

- Gemeinschaftsrechtsverstöße durch Gerichte

- Beitrittsvertrag unterzeichnet

 


 

 

Strafrecht

 

OLAF nach drei Jahren auf dem Prüfstand

Am 02.04.2003 hat die Kommission einen Bericht angenommen, in dem die nun dreijährige Arbeit des Europäischen Betrugsbekämpfungsamts OLAF bewertet wird. Darüber hinaus enthält er Empfehlungen zur Konsolidierung der Effizienz des OLAF: Sowohl die derzeitige Struktur als auch die Arbeitsweise müssten erhalten werden. Die Zusammenarbeit des OLAF mit den Dienststellen der Kommission und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten solle gefestigt und ausgebaut werden. Allerdings solle im Rahmen der Revision der Verträge und v.a. der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft die Frage nach der künftigen Struktur des OLAF untersucht werden. 

 

Den Bericht der Europäischen Kommission finden Sie hier:

http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/reports/commission/2003/art15_de.doc

 

Die Pressemitteilung der EU ist abrufbar unter:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/505|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Abkommen zwischen OLAF und Eurojust

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) haben am 14.04.2003 in Brüssel ein Abkommen über die Modalitäten ihrer künftigen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft gerichteten kriminellen Handlungen unterzeichnet. Inhalt des Vertrages sind praktische Vorkehrungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen OLAF und Eurojust. Informationen, die die andere Einrichtung betreffen, sollen unverzüglich weitergeleitet werden. Um dies zu gewährleisten, werden Kontaktstellen eingerichtet, so im OLAF u.a. das Referat „Richter und Staatsanwälte“. Darüber hinaus soll die Arbeit in gemeinsamen Untersuchungsteams erleichtert werden.

 

Der Text des Abkommens ist - nur in englischer Sprache - auf der folgenden Seite zu finden:

http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/press_room/pr/2003/memo_en.pdf

 

Link zur Pressemitteilung der EU:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=OLAF/03/11|0|RAPID&lg=DE;

 

Die Internetseite von Europol finden Sie hier: 

http://www.europol.eu.int/index.asp?page=home&language=

 

Die Internetseite von OLAF ist abrufbar unter:

http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/index_de.html

 

Die (englische) Internetseite von Eurojust finden Sie unter:

http://www.eurojust.eu.int/

 

 

Sonstiges

 

Gemeinschaftsrechtsverstöße durch Gerichte

Am 08.04.2003 hat EuGH-Generalanwalt Léger seine Schlussanträge in der Rechtssache C-224/01 gestellt, in der der EuGH erstmals die Frage entscheiden muss, ob Mitgliedstaaten für Schäden des Einzelnen haften, die durch den Verstoß eines Höchstgerichts gegen Gemeinschaftsrecht entstehen. Der Generalanwalt bejaht die Haftung. Sie füge sich in die EuGH-Rechtsprechung zum Grundsatz der Haftung des Staates bei Verstößen seiner Organe gegen das Gemeinschaftsrecht und zur entscheidenden Rolle nationaler, v.a. höchster Gerichte bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts ein. Mangels Rechtsschutzmöglichkeit gegen höchstgerichtliche Entscheidungen könne nur durch Haftungsklagen das beeinträchtigte Recht wiederhergestellt werden. Die drei vom EuGH zur Haftung des Staates für Gesetzgeber oder Verwaltung aufgestellten Mindestvoraussetzungen seien heranzuziehen: Die verletzte Rechtsnorm müsse dem Einzelnen Rechte einräumen, der Verstoß hinreichend qualifiziert sein und ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden bestehen. Ob ein qualifizierter Verstoß vorliegt, bemesse sich nach Ent- bzw. Unentschuldbarkeit des Rechtsirrtums.

 

Die Pressemitteilung finden Sie im Internet unter:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=CJE/03/30|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Die Schlussanträge des Generalstaatsanwalts Léger sind hier zu lesen:

http://europa.eu.int/servlet/portail/CuriaServlet?curiaLink=%26lang%3DDE%26ident%3D79969591C19010224%26model%3Ddoc_curia

 

Die Adresse der Internetseite des EuGH lautet:

http://www.curia.eu.int

 

Beitrittsvertrag unterzeichnet

Am 16.04.2003 wurde in einer Zeremonie in Athen der Beitrittsvertrag unterzeichnet, mit dem zehn weitere Mitgliedstaaten in die Europäische Union aufgenommen werden. Ab dem 01.05.2004 werden Polen, die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, die Slowakische Republik, Malta und Zypern zur EU gehören, sofern der Vertrag in den Beitrittsstaaten durch Volksabstimmungen und die nationalen Parlamente ratifiziert wird. Mittlerweile hat neben Malta und Slowenien auch Ungarn positiv abgestimmt. Eingeladen waren auch Staats- und Regierungschefs aus weiteren künftigen Beitrittsländern, so aus Bulgarien, Rumänien, der Türkei und darüber hinaus aus den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien-Montenegro, denen die EU „perspektivisch“ die Mitgliedschaft in Aussicht gestellt hat, sowie aus der Ukraine, Moldawien und Russland.

 

Der Beitrittsvertrag kann als ZIP-Datei unter dieser Adresse heruntergeladen werden:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/treaty_of_accession_2003/

 

Eine Übersicht über den Abstimmungszeitplan der Beitrittskandidatenländer finden Sie hier:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/accession_process.htm

 

Die Seite der griechischen Präsidentschaft über die EU-Erweiterung (englisch):

http://www.eu2003.gr/en/cat/39/

 

Allgemeine Informationen über die EU- Erweiterung können abgerufen werden unter:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/enlargement_de.htm

 

Den Beitrag über die Beitrittskandidatenländer in der vorherigen Ausgabe finden Sie unter:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten7aus2003.htm#_Toc26763714

 

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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