Büro Brüssel
Ausgabe
8/2003 23.04.2003
Themen in dieser Ausgabe: - OLAF nach drei
Jahren auf dem Prüfstand - Abkommen zwischen
OLAF und Eurojust |
- Gemeinschaftsrechtsverstöße durch
Gerichte -
Beitrittsvertrag unterzeichnet |
Strafrecht
|
OLAF
nach drei Jahren auf dem Prüfstand
Am
02.04.2003 hat die Kommission einen Bericht angenommen, in dem die nun
dreijährige Arbeit des Europäischen Betrugsbekämpfungsamts OLAF bewertet wird.
Darüber hinaus enthält er Empfehlungen zur Konsolidierung der Effizienz des
OLAF: Sowohl die derzeitige Struktur als auch die Arbeitsweise müssten erhalten
werden. Die Zusammenarbeit des OLAF mit den Dienststellen der Kommission und
die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten solle gefestigt und ausgebaut werden.
Allerdings solle im Rahmen der Revision der Verträge und v.a. der Schaffung
einer Europäischen Staatsanwaltschaft die Frage nach der künftigen Struktur des
OLAF untersucht werden.
Den Bericht der Europäischen Kommission
finden Sie hier:
http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/reports/commission/2003/art15_de.doc
Die Pressemitteilung der EU ist
abrufbar unter:
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) haben am 14.04.2003 in Brüssel ein Abkommen über die Modalitäten ihrer künftigen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft gerichteten kriminellen Handlungen unterzeichnet. Inhalt des Vertrages sind praktische Vorkehrungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen OLAF und Eurojust. Informationen, die die andere Einrichtung betreffen, sollen unverzüglich weitergeleitet werden. Um dies zu gewährleisten, werden Kontaktstellen eingerichtet, so im OLAF u.a. das Referat Richter und Staatsanwälte. Darüber hinaus soll die Arbeit in gemeinsamen Untersuchungsteams erleichtert werden.
Der
Text des Abkommens ist - nur in englischer Sprache - auf der folgenden Seite zu
finden:
http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/press_room/pr/2003/memo_en.pdf
Link
zur Pressemitteilung der EU:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=OLAF/03/11|0|RAPID&lg=DE;
Die
Internetseite von Europol finden Sie hier:
http://www.europol.eu.int/index.asp?page=home&language=
Die
Internetseite von OLAF ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/index_de.html
Die
(englische) Internetseite von Eurojust finden Sie unter:
Sonstiges
|
Gemeinschaftsrechtsverstöße
durch Gerichte
Am
08.04.2003 hat EuGH-Generalanwalt Léger seine Schlussanträge in der Rechtssache
C-224/01 gestellt, in der der EuGH erstmals die Frage entscheiden muss, ob
Mitgliedstaaten für Schäden des Einzelnen haften, die durch den Verstoß eines
Höchstgerichts gegen Gemeinschaftsrecht entstehen. Der Generalanwalt bejaht die
Haftung. Sie füge sich in die EuGH-Rechtsprechung zum Grundsatz der Haftung des
Staates bei Verstößen seiner Organe gegen das Gemeinschaftsrecht und zur entscheidenden
Rolle nationaler, v.a. höchster Gerichte bei der Durchführung des
Gemeinschaftsrechts ein. Mangels Rechtsschutzmöglichkeit gegen
höchstgerichtliche Entscheidungen könne nur durch Haftungsklagen das beeinträchtigte
Recht wiederhergestellt werden. Die drei vom EuGH zur Haftung des Staates für
Gesetzgeber oder Verwaltung aufgestellten Mindestvoraussetzungen seien
heranzuziehen: Die verletzte Rechtsnorm müsse dem Einzelnen Rechte einräumen,
der Verstoß hinreichend qualifiziert sein und ein unmittelbarer
Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen
Schaden bestehen. Ob ein qualifizierter Verstoß vorliegt, bemesse sich nach
Ent- bzw. Unentschuldbarkeit des Rechtsirrtums.
Die Pressemitteilung
finden Sie im Internet unter:
Die Schlussanträge des Generalstaatsanwalts
Léger sind hier zu lesen:
Die Adresse der
Internetseite des EuGH lautet:
Beitrittsvertrag
unterzeichnet
Am
16.04.2003 wurde in einer Zeremonie in Athen der Beitrittsvertrag unterzeichnet,
mit dem zehn weitere Mitgliedstaaten in die Europäische Union aufgenommen
werden. Ab dem 01.05.2004 werden Polen, die Tschechische Republik, Estland,
Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, die Slowakische Republik, Malta und
Zypern zur EU gehören, sofern der Vertrag in den Beitrittsstaaten durch
Volksabstimmungen und die nationalen Parlamente ratifiziert wird. Mittlerweile
hat neben Malta und Slowenien auch Ungarn positiv abgestimmt. Eingeladen waren
auch Staats- und Regierungschefs aus weiteren künftigen Beitrittsländern, so
aus Bulgarien, Rumänien, der Türkei und darüber hinaus aus den Ländern
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien-Montenegro, denen die EU
perspektivisch die Mitgliedschaft in Aussicht gestellt hat, sowie aus der
Ukraine, Moldawien und Russland.
Der
Beitrittsvertrag kann als ZIP-Datei unter dieser Adresse heruntergeladen
werden:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/treaty_of_accession_2003/
Eine
Übersicht über den Abstimmungszeitplan der Beitrittskandidatenländer finden Sie
hier:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/accession_process.htm
Die
Seite der griechischen Präsidentschaft über die EU-Erweiterung (englisch):
http://www.eu2003.gr/en/cat/39/
Allgemeine
Informationen über die EU- Erweiterung können abgerufen werden unter:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/enlargement_de.htm
Den
Beitrag über die Beitrittskandidatenländer in der vorherigen Ausgabe finden Sie
unter:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten7aus2003.htm#_Toc26763714
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
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