Büro Brüssel

Ausgabe 11/2003                                                                                                                04.06.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

- Überarbeiteter EU-Verfassungsentwurf

- Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

- Kommissionsbericht über Vorabnotifizierung

 

 

 

- .eu als Domänenname

- EU Glossar aktualisiert

- Inflation in der Eurozone

 


 

Überarbeiteter EU-Verfassungsentwurf

Das Präsidium des Europäischen Konvents hat in den letzten Tagen seine Vorschläge für die überarbeiteten Teile des EU-Verfassungsentwurfs veröffentlicht. Für die Zielsetzungen der Union legt die neue Version u.a. fest, dass die Union "einen gemeinsamen Markt bietet, auf dem es freien und unverfälschten Wettbewerb gibt." Ein neu eingefügter Artikel über die vier Grundfreiheiten soll betonen, dass diese direkt anwendbar sind. Die Charta der Grundrechte soll in Teil II des Vertrags eingefügt werden. Außerdem soll die Union der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte beitreten.

 

Die "geteilten Kompetenzen" der Union und der Mitgliedstaaten in den Bereichen Binnenmarkt, Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts und Verbraucherschutz bleiben bestehen. Die EU soll u.a. ausschließliche Kompetenzen für die Gebiete Wettbewerb, Währungspolitik in den Ländern der Eurozone, gemeinsame Handelspolitik und Zollunion haben. Zu den umstrittenen Fragen betreffend die Organe sollen weitere Diskussionen Aufschluss bringen. Die Anzahl der im Mitentscheidungsverfahren laufenden Gebiete wird verdoppelt und die Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat werden auf 20 neue Bereiche angewandt. Für das Kapitel über "den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" gilt nun für die Mehrzahl der Fragen die "gemeinschaftliche Methode" und die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit. Dies gilt auch für Fragen des Strafrechts. Zur strittigen Frage der sofortigen Schaffung eines europäischen Staatsanwalts soll ein europäisches Gesetz des Rates auf der Grundlage von Eurojust eine europäische Staatsanwaltschaft einführen können.

 

Der endgültige Verfassungsentwurf soll am 20./21.06.2003 in Thessaloniki präsentiert werden. Die anschließend einzuberufende Regierungskonferenz soll die Verfassung sodann verabschieden.

 

Alle überarbeiteten Teile des Verfassungsentwurfs finden Sie auf der Website des EU-Konvents:

http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE

 

Informationen zum Thema in den Ausgaben 3/2003 und 2/2003 der Nachrichten aus Brüssel:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm

 

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

In regelmäßigen Abständen erstellt die Europäische Kommission einen Anzeiger über die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, um die Fortschritte im Rahmen der Legislativverfahren verfolgen zu können, die die vom Amsterdamer Vertrag und vom Europäischen Rat von Tampere vorgegebenen Ziele verwirklichen sollen. Die vorliegende Fassung ist von besonderer Bedeutung, denn bereits im nächsten Jahr endet die Frist für die Vollendung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gemäß dem Amsterdamer Vertrag. Außerdem steht die Erweiterung der EU um zehn neue Staaten bevor. Während des griechischen Ratsvorsitzes wurde im Rahmen der gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik der EU u.a. die Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern  verabschiedet. In der Einwanderungspolitik hat der Rat nach mehr als drei Jahren schwieriger Verhandlungen Einigung über die Richtlinie zur Familienzusammenführung erzielt. Im Bereich des europäischen Rechtsraumes verabschiedete der Rat im Bereich des Zivilrechts u.a. im Januar 2003 die Richtlinie über die Prozesskostenhilfe. Die Kommission veröffentlichte im Februar einen Aktionsplan für ein kohärentes europäisches Vertragsrecht. Nach der Vorlage eines Grünbuchs im Dezember 2002 wird die Kommission im zweiten Halbjahr 2003 einen Vorschlag für eine Verordnung für ein Europäisches Mahnverfahren veröffentlichen. Im Bereich des Strafrechts veröffentlichte die Kommission u.a. im Februar 2003 ein Grünbuch über Verfahrensgarantien für Tatverdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren in der EU. Zur Problematik der Stellung der Opfer in Strafverfahren wird die Kommission in Kürze den ersten Bericht über die Umsetzung des betreffenden Rahmenbeschlusses vorlegen.

 

Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission (1.Halbjahr 2003):

http://europa.eu.int/cgi-bin/eur-lex/udl.pl?GUILANGUAGE=fr&DOCID=503PC0291&LANGUAGE=en&SERVICE=all&COLLECTION=com&REQUEST=Service-Search&FORMAT=all&CURRENTFORM=Service-Search&switch_de.x=9&switch_de.y=12

 

Rede der Bundesjustizministerin an der Humboldt-Universität am 27.05.2003 zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Verfassung der Europäischen Union:

http://www.bmj.bund.de/ger/service/reden_und_interviews/10000729/?sid=5a4354

 

Neuigkeiten aus dem Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/intro/news_intro_en.htm

 

Kommissionsbericht über Vorabnotifizierung

Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht über die zwingende Vorabnotifizierung von Entwürfen nationaler Rechtsvorschriften über Produkte und Online-Dienste durch die Mitgliedstaaten eine positive Bilanz gezogen: Das System, das auf der Richtlinie 98/34/EG beruht und das zunächst nur für nationale Entwürfe im Produktsektor galt, bis es auf die Dienste der Informationsgesellschaft ausgeweitet wurde, räume Behinderungen des freien Verkehrs mit Produkten und Dienstleistungen bereits in ihren Anfängen aus. Die Richtlinie bestimmt, dass Entwürfe nationaler technischer Vorschriften der Kommission mitzuteilen sind und während der folgenden drei, ggf. sechs Monate auf nationaler Ebene nicht verabschiedet werden dürfen. Damit könnten die Bedingungen gewährleistet werden, die Unternehmen für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit benötigen. Zudem sei in den Mitgliedstaaten ein „Gemeinschaftsreflex“ entstanden: Die Auswirkungen nationaler Rechtsvorschriften auf die Funktionsweise des Binnenmarkts würden möglichst schon in der Planungs- und Erörterungsphase berücksichtigt. Die Kommission untersucht nun die Möglichkeit, die Richtlinie auf weitere Dienstleistungsbereiche auszudehnen. Außerdem spricht sie sich dafür aus, das Verfahren bei der Vorbereitung der EU-Erweiterung einzusetzen.

 

Analyse der Funktionsweise der Richtlinie 98/34 durch die Kommission:

http://europa.eu.int/comm/enterprise/tris/COMM_PDF_COM_2003_0200_F_DE_ACTE.pdf

 

Pressemitteilung der EU:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/739|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Alle notifizierten Entwürfe sind in die Website der Kommission eingestellt:

http://www.europa.eu.int/comm/enterprise/tris/index_de.htm

 

Kommissionsseite über das 98/34 Verfahren:

http://www.europa.eu.int/comm/enterprise/tris/about/index_de.htm

 

Richtlinie 98/34/EG:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31998L0034&model=guichett

 

.eu als Domänenname

Die Europäische Kommission hat auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 733/2002 die Einführung von .eu als Domänenname oberster Stufe (TLD) beschlossen. Bereits existierende TLDs sind beispielsweise .com und .de. Es wird damit gerechnet, dass das Register Ende des Jahres voll betriebsfähig ist. Dann ist jede Person mit Wohnsitz in der EU, jedes Unternehmen sowie jede Organisation mit Sitz in der EU berechtigt, eine Internetadresse mit .eu-Domänenname registrieren zu lassen.

 

Pressemitteilung der EU:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/729|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Weitere Informationen (englisch) finden sich unter folgender Adresse:

http://europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/internet/eu_domain/index_en.htm

 

EU Glossar aktualisiert

Die Europäische Kommission hat den Katalog des EU Glossars aktualisiert. Von „Agenda 2000“ bis „Zustimmungsverfahren“ kann der europainteressierte Leser nun im Detail alle europarelevanten Fakten und die Erklärungen dazu nachlesen.

 

Das aktualisierte Glossar finden Sie hier:

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000.htm

 

Inflation in der Eurozone

Die jährliche Inflationsrate der Eurozone für Mai 2003 wird auf 1,9% vorausgeschätzt. Dies geht aus der Schätzung von Eurostat, dem Statistischen Bundesamt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg hervor. Zur Eurozone gehören Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Im April 2003 lag die Rate bei 2,1%.

 

Die Pressemitteilung von Eurostat:

http://europa.eu.int/comm/eurostat/Public/datashop/print-product/DE?catalogue=Eurostat&product=2-02062003-DE-AP-DE&mode=download

 

Weitere Informationen zu Eurostat:

http://europa.eu.int/comm/eurostat/Public/datashop/print-catalogue/DE?catalogue=Eurostat

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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