Büro Brüssel

Ausgabe 13/2003                                                                                                                02.07.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

 

Strafrecht

- Eurojust

- 5 Jahre Römisches Statut

Wirtschaftsrecht

- Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

- Stellungnahme der Regierung zum VW-Gesetz

- Gebühren bei EU-Überweisungen

 

Sonstiges

- Schlussfolgerungen von Thessaloniki

- Italien übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

 


 

Strafrecht

 

Eurojust

Das Bundeskabinett hat am 25.06.2003 die Umsetzung des Ratsbeschlusses der Europäischen Union zur Errichtung von Eurojust verabschiedet. Eine Anpassung der innerstaatlichen Rechtslage ist erforderlich. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung beinhaltet Regelungen zur Benennung deutscher Eurojust-Vertreter sowie zur Informationsübermittlung an diese. Weiterhin sind die Errichtung von nationalen Anlaufstellen und einer gemeinsamen Kontrollinstanz sowie die Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben des Eurojust-Beschlusses und haftungsrechtliche Fragen Inhalt des Entwurfs. Durch Eurojust werden Strafverfolgungsmaßnahmen in Europa besser koordiniert und strafrechtliche Ermittlungen sowie die Erledigung von Rechtshilfegesuchen erleichtert. Indes hat Eurojust keine eigenen Anklagebefugnisse.

 

Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung finden Sie unter folgender Adresse:

http://www.bmj.bund.de/images/11619.pdf

 

Beschluss des Rates der Europäischen Union:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32002D0187&model=guichett

 

Korrigendum des Ratsbeschlusses:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32002D0187R(01)&model=guichett

 

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:

http://www.bmj.bund.de/ger/service/gesetzgebungsvorhaben/10000747/index_fs.html?sid=7fa11ae4870b486cf7a761796b79597e

 

Die BRAK hat bereits in der Ausgabe 08/2003 der Nachrichten aus Brüssel über Eurojust berichtet:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten8aus2003.htm#_Toc26763712

 

Die (englische) Internetseite von Eurojust finden Sie unter:

http://www.eurojust.eu.int/


5 Jahre Römisches Statut

Auf einer Fachtagung anlässlich des 5-jährigen Jubiläums der Römischen Verträge, die die Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) darstellen, betonte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in ihrem Eröffnungsvortrag die herausragende Rolle des ICC. Der ICC ist für Verfahren wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig. Seine Zuständigkeit ist eröffnet, wenn der vorrangig zur Verfolgung berufene Staat hierzu entweder nicht willens oder in der Lage ist.

 

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:

http://www.bmj.bund.de/ger/themen/menschenrechte/10000744/?sid=05218737fdf35c705d0d3673d591c661

 

Eröffnungsvortrag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

http://www.bmj.bund.de/ger/themen/menschenrechte/10000748/?sid=ae263a628b29839bbb428c128ac7a485&offset=1

 

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: http://www.un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat1.html

http://www.un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat2.html

 

Informationen des Auswärtigen Amts zum Internationalen Strafgerichtshof:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/istgh/index_html

 

Informationen der Vereinten Nationen zum Internationalen Strafgerichtshof (englisch): http://www.un.org/law/icc/index.html

 

Die BRAK hat bereits in der Ausgabe 05/2003 der Nachrichten aus Brüssel über den ICC berichtet:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2003.htm#_Toc26763712

 

Wirtschaftsrecht

 

Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

Am 18.06.2003 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über das Verbot unlauterer Praktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern veröffentlicht. Der Vorschlag bestimmt, wann eine Geschäftspraxis unlauter ist. Die Unlauterkeit besteht aus den zwei Hauptkategorien irreführende und aggressive Geschäftstaktiken. Irreführende Praktiken sind dabei zum Beispiel falsche Behauptungen oder Lockangebote. Unter aggressiven Geschäftstaktiken versteht der Richtlinienvorschlag u.a. das hartnäckige und unerwünschte Ansprechen von Kunden über Telefon, Telefax, e-mail oder sonstige für den Fernabsatz geeignete Medien oder aber eine Zahlungsaufforderung für Produkte, die ein Händler geliefert, der Verbraucher aber nicht bestellt hat. Der Kommissionsvorschlag ist das Ergebnis mehrjähriger Konsultationen, mit Beiträgen von Verbrauchergruppen, Unternehmen und Regierungsstellen.

 

Richtlinienvorschlag der Kommission (COM (2003) 356(01)):

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/lip/latest/doc/2003/com2003_0356de01.doc

 

Pressemitteilung der EU:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/857|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Stellungnahme der Regierung zum VW-Gesetz

Die Bundesregierung hat am 20.06.2003 fristgerecht auf das Mahnschreiben der Europäischen Kommission reagiert, mit dem die Unvereinbarkeit einzelner Regelungen des VW-Gesetzes mit der Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit gerügt wurde. Die Kommission kritisierte insbesondere das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als 20 % der Stimmen ausüben kann, die Sperrminorität von 20% und die Entsenderechte zur Vertretung im Aufsichtsrat. Die Bundesregierung hält das Gesetz für europarechtskonform. Gerade mit Blick auf die Historie des VW-Gesetzes ergebe sich, dass keine Begünstigung der öffentlichen Hand als Anteilseigner vorliege, so dass keine Vergleichbarkeit zu den Fällen der „Golden Shares“ bestünde. Aufgrund der ungeklärten Eigentumsverhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg stelle das Gesetz einen noch heute gültigen, sorgfältig austarierten Interessenausgleich zwischen sämtlichen Beteiligten dar. Die aktive Teilnahme an Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens sei für alle Aktionäre auch zukünftig gewährleistet.

 

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:

http://www.bmj.bund.de/ger/themen/wirtschaft_und_recht/10000741/index_fs.html?sid=7fa11ae4870b486cf7a761796b79597e

 

Die BRAK hat bereits in den Ausgaben 07/2003 und 10/2003 über das VW-Gesetz und „Golden Shares“ berichtet:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2003.htm#_Toc26763713

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm#_Toc26763713

 

Gebühren bei EU-Überweisungen

Die EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen führt seit dem 01.07.2003 dazu, dass Banküberweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12.500 € innerhalb der EU wie entsprechende Zahlungsvorgänge innerhalb der Mitgliedstaaten behandelt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bankkunde die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) des Empfängers angibt. Beide Nummern müssen ab dem 01.07.2003 auf allen Bankauszügen aufgeführt sein. Bereits seit Juli 2002 können EU-Bürger zu den in ihrem Mitgliedstaat gültigen Bedingungen Bargeld per Karte abheben und bargeldlos zahlen. Nach Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein hätten die bislang sehr hohen Gebühren bei Auslandsüberweisungen die Freizügigkeit in Europa stark behindert.

 

Verordnung Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro:

http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/payment/area/ec01-2560_de.pdf

 

Website der Kommission (Binnenmarkt) über einen einheitlichen Raum für den Zahlungsverkehr:

http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/finances/payment/area/index.htm

 

Pressemitteilung der EU:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/901|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Sonstiges

 

Schlussfolgerungen von Thessaloniki

Der Europäische Rat ist am 19./20.06.2003 in Thessaloniki zusammengetreten. Er beschäftigte sich mit folgenden Themen: Konvent/Regierungskonferenz, Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen, die erweiterte EU und die neuen Nachbarstaaten, Teilung Zyperns, weiteres innenpolitisches Vorgehen der EU und auswärtige Beziehungen inklusive der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Schwerpunkt war der Verfassungsentwurf des Konvents der Europäischen Union. Die Arbeiten an dem Entwurf sollen bis zum 15.07.2003 zu Ende gebracht werden. In ersten Reaktionen wurde der Text als gute Ausgangsbasis für den Beginn der Regierungskonferenz gewürdigt, vor allem hinsichtlich der Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens des Parlaments, zum Übergang zu Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit, zur Aufnahme der Grundrechte, zur Subsidiarität, zur Schaffung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit und der Abschaffung der drei-Säulen-Struktur. Die Schlussfolgerungen sehen vor, dass die Regierungskonferenz Mitte Oktober ihre Arbeiten aufnehmen kann.

 

Pressemitteilung der EU:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=DOC/03/3|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Alle überarbeiteten Teile des Verfassungsentwurfs finden Sie auf der Website des EU-Konvents:

http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE

 

Informationen zum Thema Konvent in den Ausgaben 12/2003, 11/2003, 3/2003 und 2/2003 der Nachrichten aus Brüssel:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2003.htm#_Toc26763714

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten11aus2003.htm

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm

 

Italien übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

 

Am 01.07.2003 hat Italien von Griechenland die EU-Ratspräsidentschaft für die nächsten sechs Monate übernommen. Aufgaben der Präsidentschaft sind die Vorbereitung offizieller Treffen sowie die Vertretung der EU vor europäischen sowie internationalen Organisationen. Einen besonderen Schwerpunkt wollen die Italiener bei der Verbesserung der Beziehungen zu den USA setzen. Gleichzeitig rief Berlusconi zu einem größeren Engagement bei der Verteidigungspolitik auf. Weiterer Schwerpunkt der italienischen Präsidentschaft soll die fristgerechte Verabschiedung der EU-Verfassung bis Ende dieses Jahres sein. Ab 01.01.2004 wird die Präsidentschaft von Irland übernommen.

 

(Englische) Website der italienischen Präsidentschaft:

http://www.ueitalia2003.it/EN/

 

Programm der italienischen Präsidentschaft (englisch):

http://www.ueitalia2003.it/NR/rdonlyres/57F9D4ED-4498-47F5-A4ED-73FE0BF965AC/0/ProgrammaPresidenza_ING.pdf

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.be.