Büro Brüssel
Ausgabe
16/2003 03.09.2003
Themen in dieser Ausgabe: - Justizielle Zusammenarbeit in
Zivilsachen - VO (EG) Nr. 44/2001 - Europäisches
Vertragsrecht |
-
EU-Vergaberecht - Zukunft EU-Kommission -
Niederlassungsrecht für Rechtsanwälte - EuGH: Deutsche Generalanwältin |
Zivilrecht
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Die Kommission hat am 30.07.2003 ihr
Arbeitsprogramm für justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen für das Jahr 2004
veröffentlicht. Für die Kofinanzierung von verschiedenen Projekten steht der
Kommission ein Budget von insgesamt 3.750.000 zur Verfügung. Finanziert
werden sollen damit u.a. die Ausarbeitung der Internetdatenbank für
Entscheidungen des EuGH. Für die Kofinanzierung von konkreten Projekten können
bis zu 120.000 bereit gestellt werden. Vorwiegend können Rechtsanwälte,
Richter, Staatsanwälte und Angestellte des Justizministeriums Unterstützung für
Projekte beantragen. Priorität haben Projekte des Familien- und Erbrechts. Die
Frist für die Einreichung entsprechender Anträge ist der 03.11.2003. Antragsformulare
können auf unten angegebener Website herunter geladen werden.
Rahmenprogramm
für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2003/c_179/c_17920030730de00080014.pdf
Antragsformulare:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/intro/funding_intro_en.htm
Weitere Informationen zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen: http://www.brak.de/html/Nachrichten1aus2003.htm
VO
(EG) Nr. 44/2001
Am 02.09.2003 hat das Europäische
Parlament in Straßburg die Initiative des Königreichs der Niederlande im
Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen abgelehnt. Die
Initiative sah vor, das Gemeinschaftsrecht dahingehend zu ändern, dass
Arbeitgeberklagen zur Auflösung eines Arbeitsvertrags zukünftig auch vor
Gerichten am Ort der gewöhnlichen Arbeitnehmertätigkeit durchgeführt werden
könnten. Das Europäische Parlament hat den Bericht des Rechtsausschusses
angenommen und somit die Initiative des Königreichs der Niederlande abgelehnt.
Pressemitteilung des Europäischen
Parlaments:
Der Bericht der Berichterstatterin
Diana Wallis:
http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?L=DE&OBJID=30406&LEVEL=3&MODE=SIP&NAV=X&LSTDOC=N
Das Parlament hat am 02.09.2003 in
Straßburg den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
über ein kohärenteres Europäisches Vertragsrecht Ein Aktionsplan angenommen.
Hierin begrüßt das Parlament, dass der Aktionsplan eine einheitliche
Terminologie im gemeinsamen Referenzrahmen initiiert und fordert die
Kommission dahingehend auf, die Entwicklung des Referenzrahmens prioritär
voranzutreiben und den in Aussicht gestellten Zeitrahmen bis 2008/2009 zu
straffen. Es verlangt weiterhin, dass Rechtsanwender wie Rechtsanwälte, Richter
etc. in den Prozess zur Erarbeitung des Referenzrahmens einbezogen werden und
stellt fest, dass die Kommission diese Gruppen bisher zu wenig berücksichtigt
hat. Das Parlament ist überzeugt, dass rechtzeitige Aktivitäten in diesen
Bereichen dazu beitragen würden, über den gesamten Prozess des Aktionsplans zu
informieren und diesen zu entwickeln. Es beabsichtigt zudem, Anfang des Jahres
2004 gemeinsam mit der Kommission eine Konferenz und Anhörung der betroffenen
Kreise durchzuführen.
Bericht des Europäischen Parlaments:
http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?L=DE&OBJID=30479&LEVEL=3&MODE=SIP&NAV=X&LSTDOC=N
Informationen der Kommission zum Europäischen
Vertragsrecht und dem Aktionsplan:
http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/cont_law/index_de.htm
Wirtschaftsrecht
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EU-Vergaberecht
Die Kommission hat am 24.07.2003
beschlossen, Deutschland und Irland aufzufordern, ihre Verstöße gegen das
EU-Vergaberecht abzustellen, um den Wettbewerb auf europäischer Ebene nach
Maßgabe der Richtlinien über Lieferaufträge (93/36/EWG) und über die Vergabe
öffentlicher Dienstleistungsaufträge (92/50/EWG) sicherzustellen. Dies ist die
zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art. 226 EG, auf der den
deutschen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugestellt wird.
Grund dafür ist, dass die Stadt Freiburg einen Wärmeversorgungsauftrag ohne
europaweite Ausschreibung an ein Privatunternehmen vergeben hat, das zu 32 % im
Eigentum der Stadt steht. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass es eine
Wettbewerbsbeschränkung für andere Unternehmen und eine Qualitätsminderung
darstellt, wenn ein größerer öffentlicher Auftrag vergeben wird, ohne dass alle
potentiellen Bieter die Möglichkeit zur Einreichung eines Angebots erhalten.
Pressemitteilung der Kommission:
http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1104|0|RAPID&lg=DE&display=
Aktuelle Informationen über die gegen
die Mitgliedstaaten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren finden Sie auf
folgender Website:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm
Text
der Richtlinie über Lieferaufträge (93/36/EWG):
Sonstiges
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Im Anschluss an die Vorlage des
endgültigen Verfassungsentwurfs des EU-Konvents im Juli 2003 geht die
Diskussion über die Zukunft der EU-Institutionen weiter. So hat die finnische
Regierung für die kommende EU-Regierungskonferenz am 04.10.2003 nochmals ihre
Forderung nach einem stimmberechtigten Kommissar pro Mitgliedstaat bekräftigt.
Auf der Konferenz soll endgültig über die Europäische Verfassung abgestimmt
werden. Finnland, wie auch andere kleinere Mitgliedstaaten, sieht durch das
System ein Mann pro Staat die Gleichrangigkeit der Mitgliedstaaten besser
gewahrt. Unterstützt werden sie in ihrer Forderung von Kommissionspräsident
Romano Prodi. Der Verfassungsentwurf sieht im Interesse größerer
Handlungsfähigkeit bisher nur 15 stimmberechtigte Kommissare vor. Zwar haben
alle Mitgliedstaaten das Recht, einen Kommissar zu stellen, diese haben jedoch
nur Beraterstatus.
Pressemitteilung zum Thema:
http://www.euractiv.com/cgi-bin/cgint.exe/904046-447?204&OIDN=1506078&-home=home
Bisherige Informationen zum
EU-Verfassungskonvent aus den Nachrichten aus Brüssel:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten14aus2003.htm#_Toc26763714
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten13aus2003.htm
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2003.htm#_Toc26763714
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten11aus2003.htm
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm
Die Europäische Kommission hat am 17.07.2003
gegen Irland ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 228 EG-Vertrag
eingeleitet. Irland hat bisher nicht die Richtlinie 98/5/EG über die
Niederlassung von Rechtsanwälten umgesetzt. Die Richtlinie ermöglicht einem
Rechtsanwalt, sich in einem anderen Mitgliedstaat unter der Berufsbezeichnung
seines Herkunftsstaates niederzulassen und im dortigen Recht zu praktizieren.
Im vergangen Dezember wurde Irland vom EuGH bereits zur Umsetzung in
innerstaatliches Recht verurteilt. Kommt Irland dem Urteil nicht nach, kann die
Kommission den Gerichtshof auffordern, dem Staat die Zahlung eines Zwangsgeldes
aufzuerlegen.
EuGH-Urteil:
Pressemitteilung der EU-Kommission:
Neue
Generalanwältin beim EuGH ist Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, LL.M, für den
Zeitraum vom 07.10.2003 bis 06.10.2009. Die Bundesregierung hatte sie am
06.06.2003 als Kandidatin für den Posten vorgeschlagen. Juliane Kokott tritt
damit die Nachfolge von Prof. Dr. Siegbert Alber an, dessen sechsjährige
Amtszeit am 06.10.2003 ablaufen wird. Seit Januar 2000 leitet sie das Institut
für Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht der Universität St.
Gallen und hat dort den Lehrstuhl für Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht
und Europarecht inne.
Siehe zur Benennung durch die
Bundesregierung Ausgabe 12/2003 der Nachrichten aus Brüssel:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2003.htm
Pressemitteilung der Kommission:
Pressemitteilung der Bundesregierung
und des Bundesministeriums der Justiz:
http://www.bundesregierung.de/Anlage491950/PM_48-2003.pdf
http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000735/?sid=b9dd53d6fd74a88966008d78d802f9a1
Website des Europäischen Gerichtshofs:
http://www.curia.eu.int/de/transitpage.htm
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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