Büro Brüssel

Ausgabe 16/2003                                                                                                                03.09.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

- VO (EG) Nr. 44/2001

- Europäisches Vertragsrecht

 

 

Wirtschaftsrecht

- EU-Vergaberecht

 

Sonstiges

- Zukunft EU-Kommission

- Niederlassungsrecht für Rechtsanwälte

- EuGH: Deutsche Generalanwältin


 

Zivilrecht

 

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

Die Kommission hat am 30.07.2003 ihr Arbeitsprogramm für justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen für das Jahr 2004 veröffentlicht. Für die Kofinanzierung von verschiedenen Projekten steht der Kommission ein Budget von insgesamt € 3.750.000 zur Verfügung. Finanziert werden sollen damit u.a. die Ausarbeitung der Internetdatenbank für Entscheidungen des EuGH. Für die Kofinanzierung von konkreten Projekten können bis zu € 120.000 bereit gestellt werden. Vorwiegend können Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Angestellte des Justizministeriums Unterstützung für Projekte beantragen. Priorität haben Projekte des Familien- und Erbrechts. Die Frist für die Einreichung entsprechender Anträge ist der 03.11.2003. Antragsformulare können auf unten angegebener Website herunter geladen werden.

 

Rahmenprogramm für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2003/c_179/c_17920030730de00080014.pdf

 

Antragsformulare:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/intro/funding_intro_en.htm

 

Weitere Informationen zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen: http://www.brak.de/html/Nachrichten1aus2003.htm

 

VO (EG) Nr. 44/2001

Am 02.09.2003 hat das Europäische Parlament in Straßburg die Initiative des Königreichs der Niederlande im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen abgelehnt. Die Initiative sah vor, das Gemeinschaftsrecht dahingehend zu ändern, dass Arbeitgeberklagen zur Auflösung eines Arbeitsvertrags zukünftig auch vor Gerichten am Ort der gewöhnlichen Arbeitnehmertätigkeit durchgeführt werden könnten. Das Europäische Parlament hat den Bericht des Rechtsausschusses angenommen und somit die Initiative des Königreichs der Niederlande abgelehnt.

 

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments:

http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?PUBREF=-//EP//TEXT+PRESS+DN-20030902-1+0+DOC+XML+V0//DE&L=DE&LEVEL=2&NAV=X&LSTDOC=N#SECTION10


 

Der Bericht der Berichterstatterin Diana Wallis:

http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?L=DE&OBJID=30406&LEVEL=3&MODE=SIP&NAV=X&LSTDOC=N

 

Europäisches Vertragsrecht

Das Parlament hat am 02.09.2003 in Straßburg den „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über ein kohärenteres Europäisches Vertragsrecht – Ein Aktionsplan“ angenommen. Hierin begrüßt das Parlament, dass der Aktionsplan eine einheitliche Terminologie im „gemeinsamen Referenzrahmen“ initiiert und fordert die Kommission dahingehend auf, die Entwicklung des Referenzrahmens prioritär voranzutreiben und den in Aussicht gestellten Zeitrahmen bis 2008/2009 zu straffen. Es verlangt weiterhin, dass Rechtsanwender wie Rechtsanwälte, Richter etc. in den Prozess zur Erarbeitung des Referenzrahmens einbezogen werden und stellt fest, dass die Kommission diese Gruppen bisher zu wenig berücksichtigt hat. Das Parlament ist überzeugt, dass rechtzeitige Aktivitäten in diesen Bereichen dazu beitragen würden, über den gesamten Prozess des Aktionsplans zu informieren und diesen zu entwickeln. Es beabsichtigt zudem, Anfang des Jahres 2004 gemeinsam mit der Kommission eine Konferenz und Anhörung der betroffenen Kreise durchzuführen.

 

Bericht des Europäischen Parlaments:

http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?L=DE&OBJID=30479&LEVEL=3&MODE=SIP&NAV=X&LSTDOC=N

 

Informationen der Kommission zum Europäischen Vertragsrecht und dem Aktionsplan:

http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/cont_law/index_de.htm

 

Wirtschaftsrecht

 

EU-Vergaberecht

Die Kommission hat am 24.07.2003 beschlossen, Deutschland und Irland aufzufordern, ihre Verstöße gegen das EU-Vergaberecht abzustellen, um den Wettbewerb auf europäischer Ebene nach Maßgabe der Richtlinien über Lieferaufträge (93/36/EWG) und über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (92/50/EWG) sicherzustellen. Dies ist die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art. 226 EG, auf der den deutschen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugestellt wird. Grund dafür ist, dass die Stadt Freiburg einen Wärmeversorgungsauftrag ohne europaweite Ausschreibung an ein Privatunternehmen vergeben hat, das zu 32 % im Eigentum der Stadt steht. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass es eine Wettbewerbsbeschränkung für andere Unternehmen und eine Qualitätsminderung darstellt, wenn ein größerer öffentlicher Auftrag vergeben wird, ohne dass alle potentiellen Bieter die Möglichkeit zur Einreichung eines Angebots erhalten.

 

Pressemitteilung der Kommission:

http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1104|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Aktuelle Informationen über die gegen die Mitgliedstaaten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren finden Sie auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm

 

Text der Richtlinie über Lieferaufträge (93/36/EWG):

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!DocNumber&lg=de&type_doc=Directive&an_doc=1993&nu_doc=36

 

Sonstiges

 

Zukunft EU-Kommission

Im Anschluss an die Vorlage des endgültigen Verfassungsentwurfs des EU-Konvents im Juli 2003 geht die Diskussion über die Zukunft der EU-Institutionen weiter. So hat die finnische Regierung für die kommende EU-Regierungskonferenz am 04.10.2003 nochmals ihre Forderung nach einem stimmberechtigten Kommissar pro Mitgliedstaat bekräftigt. Auf der Konferenz soll endgültig über die Europäische Verfassung abgestimmt werden. Finnland, wie auch andere kleinere Mitgliedstaaten, sieht durch das System „ein Mann pro Staat“ die Gleichrangigkeit der Mitgliedstaaten besser gewahrt. Unterstützt werden sie in ihrer Forderung von Kommissionspräsident Romano Prodi. Der Verfassungsentwurf sieht im Interesse größerer Handlungsfähigkeit bisher nur 15 stimmberechtigte Kommissare vor. Zwar haben alle Mitgliedstaaten das Recht, einen Kommissar zu stellen, diese haben jedoch nur Beraterstatus.

 

Pressemitteilung zum Thema:

http://www.euractiv.com/cgi-bin/cgint.exe/904046-447?204&OIDN=1506078&-home=home

 

Bisherige Informationen zum EU-Verfassungskonvent aus den Nachrichten aus Brüssel:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten14aus2003.htm#_Toc26763714

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten13aus2003.htm

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2003.htm#_Toc26763714

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten11aus2003.htm

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm

 

Niederlassungsrecht für Rechtsanwälte

Die Europäische Kommission hat am 17.07.2003 gegen Irland ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 228 EG-Vertrag eingeleitet. Irland hat bisher nicht die Richtlinie 98/5/EG über die Niederlassung von Rechtsanwälten umgesetzt. Die Richtlinie ermöglicht einem Rechtsanwalt, sich in einem anderen Mitgliedstaat unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates niederzulassen und im dortigen Recht zu praktizieren. Im vergangen Dezember wurde Irland vom EuGH bereits zur Umsetzung in innerstaatliches Recht verurteilt. Kommt Irland dem Urteil nicht nach, kann die Kommission den Gerichtshof auffordern, dem Staat die Zahlung eines Zwangsgeldes aufzuerlegen.

 

EuGH-Urteil:

http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=judgements&numaff=C-362%2F01&datefs=&datefe=&nomusuel=&mots=&resmax=100

 

Pressemitteilung der EU-Kommission:

http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettext=gt&doc=IP/03/1043/0/RAPID&dg=DE&display

 

EuGH: Deutsche Generalanwältin

Neue Generalanwältin beim EuGH ist Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, LL.M, für den Zeitraum vom 07.10.2003 bis 06.10.2009. Die Bundesregierung hatte sie am 06.06.2003 als Kandidatin für den Posten vorgeschlagen. Juliane Kokott tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Siegbert Alber an, dessen sechsjährige Amtszeit am 06.10.2003 ablaufen wird. Seit Januar 2000 leitet sie das Institut für Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht der Universität St. Gallen und hat dort den Lehrstuhl für Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Europarecht inne.

 

Siehe zur Benennung durch die Bundesregierung Ausgabe 12/2003 der Nachrichten aus Brüssel:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2003.htm

 

Pressemitteilung der Kommission:

http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=PRES/03/217|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Pressemitteilung der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Justiz:

http://www.bundesregierung.de/Anlage491950/PM_48-2003.pdf

http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000735/?sid=b9dd53d6fd74a88966008d78d802f9a1

 

Website des Europäischen Gerichtshofs:

http://www.curia.eu.int/de/transitpage.htm

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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