Büro Brüssel

Ausgabe 21/2003                                                                                                                12.11.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Europäisches Mahnverfahren

 

Strafrecht

- EP: Gemeinsame Mindestnormen

  in Strafverfahren

 

Wirtschaftsrecht

- Kommission gegen belgische Mindesthonorare

 

Sonstiges

- Erweiterung

- Deutscher Richter am EuGH


 

Zivilrecht

 

Europäisches Mahnverfahren

Wie bereits in den letzten Nachrichten aus Brüssel (NaB 20 v. 29.10.2003) angekündigt, hat die Europäische Kommission den Termin zur offiziellen Anhörung bestimmt auf den 12.12.2003. Zum Hintergrund: Am 20.12.2002 hatte die Europäische Kommission ein Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren vorgelegt. Das Europäische Mahnverfahren ist Teil eines zweistufigen Modells der Kommission, wobei zur ersten Stufe die Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels und zur zweiten Stufe das Europäische Mahnverfahren gehört. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine ausführliche Stellungnahme zum Vorhaben der Kommission abgegeben und hat am 26. Juni 2003 an der öffentlichen Anhörung teilgenommen. Nunmehr liegen die ersten Ergebnisse des Konsultationsverfahrens vor. Aus den etwa 60 Eingaben zum Grünbuch ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten ein Europäisches Mahnverfahren für rein nationale Sachverhalte überwiegend ablehnen und die Anwendbarkeit auf grenzüberschreitende Fälle beschränken wollen, während Vertreter insbesondere der Wirtschaft das Mahnverfahren auch im Hinblick auf interne Sachverhalte anwenden möchten. In ihrer Stellungnahme betont die Bundesrechtsanwaltskammer, dass sich das deutsche Mahnverfahren besonders bewährt habe und insoweit ein europäisches Mahnverfahren zunächst nur auf grenzüberschreitende Fälle Anwendung finden solle. Bei der Frage, ob eine Verordnung oder eine Richtlinie das geeignete Rechtsinstrument sei, das Mahnverfahren zu etablieren, spricht sich die Mehrheit der Konsultierten für die Einführung des Mahnverfahrens in Form einer Richtlinie aus. Dies entspricht auch der Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer. 

 

Das Grünbuch über das Europäische Mahnverfahren kann hier abgerufen werden:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0746de01.pdf

 

Erster Bericht in Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 1/ 2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711

 

Zweiter Bericht in Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 9/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten%209%20aus%202003.htm#_Toc26763711

 

Dritter Bericht in Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 20/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten20aus2003.htm#_Toc26763711

 

Die BRAK- Stellungnahme finden Sie hier:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBMahnverf.pdf

 

 

Das aktuelle Diskussionspapier der Europäischen Kommission:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/28112003/discussion_paper_en.pdf

 

Strafrecht

 

EP: Gemeinsame Mindestnormen in Strafverfahren

Das Europäische Parlament hat in einer Empfehlung am 06.11.2003 das Vorhaben der Europäischen Kommission unterstützt, demnächst einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über gemeinsame Mindestnormen für das Verfahrensrecht in Strafverfahren vorzulegen. Die Abgeordneten fordern darin, dass der Beschluss eine Klausel enthalten muss, die eine Absenkung des derzeitigen Schutzniveaus untersagt, damit strengere einzelstaatliche Vorschriften nicht umgangen werden können. Für Beschuldigte in Strafverfahren der EU soll u. a. das Recht sichergestellt werden auf - bei Bedarf unentgeltlichen - rechtlichen Beistand oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt/Prozessvertreter ab dem Zeitpunkt der Festnahme bzw. förmlichen Beschuldigung sowie auf unentgeltliche Verdolmetschung und Übersetzung der Dokumente, auf konsularischen Beistand, den Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen sowie das Recht auf einen sogenannten "Letter of Rights" (Informationsblatt), der den Beschuldigten in einer verständlichen Sprache schon bei dem ersten Kontakt mit einem Vertreter der Strafverfolgungsbehörde Informationen über seine Grundrechte geben soll. Des Weiteren fordern die Abgeordneten einen Vorschlag, der Normen für Ermittlungsmethoden, Haftbedingungen und die Dauer der Untersuchungshaft, Verfügungen vor dem Verfahren, Zulässigkeit und Würdigung von Beweisen und das Recht auf Freilassung gegen Kaution beinhaltet. Auch sollen demnächst gemeinsame Mindestnormen zur Gewährleistung der Rechte von Häftlingen angenommen werden. Schließlich sollen Rat und Kommission Initiativen ergreifen, um das Problem übermäßig langer Gerichtsverfahren zu lösen.

 

Die vom Europäischen Parlament angenommene Empfehlung ist abrufbar unter:

http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0031106DE.pdf&LANGUE=DE

 

Presseinformationen des Parlaments:

http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?PUBREF=-//EP//TEXT+PRESS+TW-20031106-B+0+DOC+XML+V0//DE&L=DE&LEVEL=2&NAV=X&LSTDOC=N#SECTION9

 

Grünbuch der Kommission zu den Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der EU:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0075de01.pdf

 

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Grünbuch der Europäischen Kommission:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBStrauda.pdf

 

Vorangegangene Informationen zum Grünbuch in der Ausgabe 4/2003 der Nachrichten aus Brüssel:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten4aus2003.htm

 

Wirtschaftsrecht

 

Kommission gegen belgische Mindesthonorare

Die Europäische Kommission hat am 05.11.2003 die Belgische Architektenkammer vorläufig darauf hingewiesen, dass ihre Honorarordnung mit empfohlenen Mindestsätzen gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen könnte. Laut der Kommission könne ein Verstoß gegen Artikel 81 EG insofern vorliegen, als vorgegebene Mindesthonorarsätze einen effizienten Preiswettbewerb verhindern und weniger effiziente Wettbewerber schützen würden. Die Honorarordnung der Belgischen Architektenkammer ist 1967 als "standesrechtliche Vorschrift" erlassen worden und wurde zu keiner Zeit vom belgischen Staat förmlich genehmigt, im Gegensatz zur BRAGO, bei der es sich um ein förmliches Bundesgesetz handelt.

Die Tatsache, dass sich die Kommission mit dem Fall der belgischen Architekten befasst, kann als Signal dafür verstanden werden, dass ähnliche Regeln in anderen Ländern ebenfalls überprüft werden. In seiner Rede anlässlich der Konferenz über freie Berufe vom 28.10.2003 forderte Wettbewerbskommissar Monti die Berufsverbände auf, ihre Regeln zu überprüfen. Die Belgische Architektenkammer verfügt nun über eine Frist von zwei Monaten, um zu den Einwänden der Kommission Stellung zu nehmen.

 

Presseinformation der Europäischen Kommission:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1500|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Weitere Informationen der Kommission über die Konferenz zu den Freien Berufen am 28.10.2003:

http://europa.eu.int/comm/competition/liberalization/conference/libprofconference.htm

 

Sonstiges

 

Erweiterung

a) Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission

In sechs Monaten wird mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei am 1.Mai 2004 die Zahl der Mitglieder der Europäischen Union von 15 auf 25 erhöht. Daneben laufen die Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien, die 2007 beitreten sollen; ebenso wird die „Heranführungsstrategie“ für die Türkei verstärkt. Der Fortschrittsbericht beschäftigt sich im Einzelnen mit den Fortschritten Bulgariens, Rumäniens und der Türkei. Das Papier nimmt Stellung zu den politischen und wirtschaftlichen Beitrittskriterien sowie zur Angleichung an den Besitzstand. Aus dem Bericht ergibt sich, dass Bulgarien und Rumänien bedeutende Fortschritte im Hinblick auf die Beitrittskriterien erzielt haben, wobei Bulgarien gegenüber Rumänien einen bedeutenden Vorsprung an schon abgeschlossenen Beitrittskapiteln innehat. Auch wenn die Türkei Fortschritte erzielt hat, sind insbesondere im Bereich zur Steigerung der Effizienz und Unabhängigkeit im Justizwesen mehr Anstrengungen nötig.

 

Das Strategiepapier der Europäischen Kommission:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/report_2003/pdf/strategy_paper2003_full_de.pdf

 

Der Beitrittsvertrag:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/treaty_of_accession_2003/

 

Erster Bericht über die Beitrittskandidatenländer in Nachrichten aus Brüssel 7/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten7aus2003.htm#_Toc26763714

 

Zweiter Bericht über die Beitrittskandidatenländer in Nachrichten aus Brüssel 8/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten8aus2003.htm#_Toc26763714

 

Dritter Bericht über die Beitrittskandidatenländer in Nachrichten aus Brüssel 15/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten15aus2003.htm#_Toc26763714

 

Vierter Bericht über die Beitrittskandidatenländer in Nachrichten aus Brüssel 17/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten17aus2003.htm#_Toc26763714

 

b) Jahrbuch der Kandidatenländer

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlichte ein neues Jahrbuch über die Kandidatenländer. Daraus ergibt sich z.B., dass der Anteil der Bevölkerung mit Abschluss der Sekundarstufe 2 in den Kandidatenländern über dem EU-Durchschnitt liegt. Der Teil der Rentenausgaben im BIP liegt nur in Polen und Slowenien über dem EU-Niveau. Während die höchsten Heiratsquoten in Zypern anzusiedeln sind, findet man die höchsten Scheidungsquoten in Estland und Litauen.

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier: http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=STAT/03/128|0|RAPID&lg=DE

 

Weitere Informationen zu den Daten erhalten Sie hier:

http://europa.eu.int/comm/eurostat/

 

Deutscher Richter am EuGH

Der deutsche Richter Konrad Schiemann ist von den Regierungen der Mitgliedstaaten für die Zeit vom 01.01.2004 bis 06.10.2006 zum Richter beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ernannt worden. Er ersetzt den ausscheidenden Richter David Edward für die Dauer von dessen verbleibender Amtszeit.

 

Der entsprechende Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ist zu lesen unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_285/l_28520031101de00420042.pdf

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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