Büro Brüssel

Ausgabe 2/2004                                                                                                                  28.01.2004

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Wirtschaftsrecht

- Neue Fusionskontrollverordnung

 

Freizügigkeit

- Binnenmarktstrategie 2003-2006

 

Rechtsprechung

- Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- Zugang zu Dokumenten

 

Sonstiges

- Neue Ratspräsidentschaft
- Neuer Internetauftritt der EU


 

Wirtschaftsrecht

Neue Fusionskontrollverordnung

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister stimmte am 20.01.2004 der neuen Fusionskontrollverordnung, die am 01.05.2004 in Kraft treten wird, endgültig zu. Dem förmlichen Erlass ging eine einstimmige politische Einigung im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ am 27.11.2004 voraus. Die erste Fusionskontrollverordnung wurde 1989 erlassen und trat am 21.12.1990 in Kraft. Für Unternehmen, die geplante Fusionen und Übernahmen ab einer bestimmten Größenordnung zur Genehmigung anmelden müssen, wurde eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Das neue System bietet flexiblere Untersuchungsfristen und darüber hinaus werden die Nachprüfungsbefugnisse der Kommission gestärkt. Die neue Verordnung, die horizontalen Leitlinien und die „Best Practices“ werden in den nächsten Tagen auf der Website der Kommission veröffentlicht unter: http://europa.eu.int/comm/competition/index_de.html

 

Statistik der Fusionskontrolleverfahren (1990-2003):

http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/stats.html

 

Häufig gestellte Fragen zur FusionskontrollVO:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=MEMO/04/9|0|RAPID&lg=en

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 23/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten23aus2003.htm

 

Werdegang der Rechtsetzung (Kommission):

http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier.cfm?CL=de&ReqId=0&DocType=COM&DocYear=2002&DocNum=0711

 

Werdegang der Rechtsetzung (Parlament):

http://wwwdb.europarl.eu.int/oeil/oeil_ViewDNL.ProcViewByNum?lang=2&procnum=CNS/2002/0296

 

Freizügigkeit

 

Binnenmarktstrategie 2003-2006

In ihrem Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie 2003-2006 vom 21.01.2004 stellt die Europäische Kommission fest, dass der einheitliche Binnenmarkt nach wie vor große Defizite aufweist. Das Preisniveau innerhalb der EU sei immer noch höher als z. B. in den USA. Fortschritte seien insbesondere bei der Verwirklichung des Dienstleistungsbinnenmarktes, der Integration der europäischen Finanzmärkte und der Verwirklichung des Gemeinschaftspatents erforderlich. Außerdem seien wichtige Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, dazu zähle auch die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der Richtlinienvorschlag der Kommission vom 13.01.2004 über Dienstleitungen im Binnenmarkt solle durch den Abbau bürokratischer Schranken, der Förderung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit und des Wettbewerbs Verbrauchern und Unternehmern zu besserer Auswahl und Qualität sowie niedrigeren Preisen verhelfen. Die BRAK verteidigt entschlossen den von dem Abbau der Schranken auch teilweise betroffenen Kernbereich des anwaltlichen Berufsrechts, wie z. B. die Gebührenordnung nach dem noch im Gesetzgebungsprozess befindlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Mit dem Aktionsplan zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der EU will die Kommission außerdem das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken. Im Bereich des Schutzes des geistigen und gewerblichen Eigentums stehen folgende drei Gesetzgebungsvorschläge im Vordergrund: das Gemeinschaftspatent, die Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und die Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum.


Der Bericht der Kommission ist abrufbar unter:

http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/update/strategy/com-2004-22_de.pdf

 

Der vorläufige Richtlinienentwurf über Dienstleitungen im Binnenmarkt kann hier abgerufen werden:

http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/services/services/docs/2004-proposal_de.pdf

 

Weitere Informationen zu diesem Richtlinienvorschlag in der Ausgabe 1/2004:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2004.htm

 

Weitere Informationen der Kommission zum freien Dienstleistungsverkehr:

http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/services/services/index.htm

 

Die Stellungnahme der BRAK zu dem der Richtlinie vorangegangenen Bericht der Kommission über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen im Rahmen der ersten Stufe der Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor (KOM (2002) 441 endgültig) ist abrufbar unter:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/EU_AS_binnenmarkt.pdf

 

Mehr zu der vor 8 Monaten verabschiedeten Binnenmarktstrategie 2003-2006 in der Ausgabe 10/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2003.htm

 

Rechtsprechung

 

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Am 07.01.2004 hat der EuGH in dem Vorabentscheidungsverfahren C-117/01 entschieden, dass eine nationale Regelung, die die neue sexuelle Identität von Transsexuellen nach einer Geschlechtsumwandlung nicht anerkennt und ihnen damit die Eingehung der Ehe verwehrt, nicht gemeinschaftskonform ist, wenn sie zur Folge hat, dass ihnen keine Hinterbliebenenrente gewährt werden kann. Die englische Klägerin möchte ihren Lebenspartner als Begünstigten der Witwerrente bestimmen, der eine Geschlechtsumwandlung von weiblich zu männlich hatte vornehmen lassen. Nach britischem Recht kann ein Transsexueller jedoch nicht unter seinem neuen Geschlecht heiraten, weil die Geburtsurkunde hinsichtlich des Geschlechts nicht geändert werden kann. Außerdem gilt eine Ehe, die nicht zwischen Mann und Frau geschlossen wird, gesetzlich als nichtig. Die Klägerin konnte somit ihren Lebenspartner nicht heiraten und ihm keine Hinterbliebenenrente vermachen. Der EuGH sah in dem Umstand, es einem Paar unmöglich zu machen, miteinander die Ehe einzugehen und so zu verhindern, dass dem einen von ihnen Hinterbliebenenrente gewährt werden kann, einen Verstoß gegen Artikel 141 EG und 12 EMRK (Recht auf Eheschließung).

 

Das Urteil des EuGH ist zu lesen unter:

http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=alldocs&numaff=C-117%2F01&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

 

Schlussanträge des Generalanwalts sind abrufbar unter:

http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=alldocs&numaff=C-117%2F01&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

 

Presseinformationen des EuGH:

http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm

 

Zugang zu Dokumenten

Am 22.01.2004 hat der EuGH in der Rechtssache C-353/01 ein Urteil des Gerichts Erster Instanz aufgehoben und die Entscheidung der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten Dokumenten der Kommission und des Rates verweigert wurde. Der finnische Staatsbürger Olli Mattila beantragte bei Kommission und Rat im Jahre 1999 den Zugang zu Dokumenten, in denen es um Beziehungen der EU zu Russland und der Ukraine ging. Nach dem von Rat und Kommission 1993 aufgestellten Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten soll ein möglichst umfassender Zugang zu den Dokumenten beider Institutionen eröffnet werden. Kommission und Rat verwehrten dies im vorliegenden Fall unter Hinweis auf die Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses bei internationalen Beziehungen. Die Organe seien nach Ansicht des EuGH verpflichtet gewesen, die Möglichkeit zu prüfen, ob dem Kläger ein teilweiser Zugang hätte gewährt werden könne. Das folge aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der ständigen EuGH-Rechtsprechung. Dies sei hier nicht geschehen, so dass die Rats- und Kommissionsentscheidung rechtsfehlerhaft sei und für nichtig erklärt werden müsse. Außerdem sei das Recht des Betroffenen verletzt worden, jede ihn beschwerende Entscheidung mit einer Begründung zu versehen, damit er erkennen könne, ob die Entscheidung sachlich richtig sei.

 

Das Urteil des  EuGH ist abrufbar unter:

http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=alldocs&numaff=C-353%2F01&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

 

Die Schlussanträge des Generalanwalts finden Sie unter:

http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=alldocs&numaff=C-353%2F01&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

 

Der von Rat und Kommission verabschiedete Verhaltenskodex ist hier zu lesen:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31993X0730&model=guichett

 

Presseinformationen des EuGH sind zu lesen unter:

http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm

 

Sonstiges

Neue Ratspräsidentschaft

Irland hat nunmehr die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union bis zum 30.06.2004 inne. Damit wird Italien abgelöst, das vom 30.06.2003 bis zum 31.12.2003 den Ratsvorsitz der Europäischen Union führte. Höhepunkt der sechsten irischen Ratspräsidentschaft wird der Beitritt der zehn Kandidatenländer am 01.05.2004 sein. Ein weiterer Schwerpunkt der nächsten sechs Monate wird die Überarbeitung der Strategie von Lissabon sein, die zum Ziel hat, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Markt zu machen. Irland wird in den nächsten sechs Monaten nicht nur dem Rat und den Arbeitsgruppensitzungen vorstehen, es wird den Rat auch gegenüber den anderen Europäischen Institutionen und den internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation vertreten.

 

Irische Ratspräsidentschaft Homepage:

http://www.eu2004.ie/templates/subhome2.asp?sNavlocator=5

 

Jahresprogramm 2004:

http://www.eu2004.ie/templates/document.asp?sNavlocator=5,236&content_id=911&letter=T

 

Neuer Internetauftritt der EU:

Ab dem 23.01.2004 wird Europa virtuell in neuem Lichte erscheinen. Die Websites der EU sollen benutzerfreundlicher werden. Dafür werden zukünftig animierte Graphiken, interaktive Diskussionsforen, eine einfachere Navigation und eine verbesserte Suchfunktion geboten. Außerdem werden die Internetseiten schrittweise in die Sprachen der zehn neuen Mitgliedstaaten übersetzt werden. Der größte Teil der Änderungen soll bis zum Sommer 2004 abgeschlossen sein.

 

Im November 2003 verzeichnete EUROPA den Besuch von rund 300.000 Internetnutzern pro Tag, die sich etwa vier Millionen Seiten oder Dokumente ansahen. Seit der Einrichtung der Website im Jahr 1995 ist die Zahl ihrer Besucher um jährlich etwa 20% gestiegen, worin sich auch die wachsende Zahl der Online-Nutzer insgesamt widerspiegelt

 

Im Jahr 2003 hatten EU-weit mehr als 150 Millionen Menschen Zugang zum Internet (45% der Gesamtbevölkerung); mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 wird ein Zuwachs um etwa 10 Millionen Besucher zu verzeichnen sein.

 

Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass sich das Internet als das wichtigste Kommunikationsmittel auf europäischer Ebene abzeichnet.

 

Neuer Internetauftritt der EU:

http://europa.eu.int/

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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