Büro Brüssel
Ausgabe
2/2004 28.01.2004
Themen
in dieser Ausgabe: - Neue
Fusionskontrollverordnung -
Binnenmarktstrategie 2003-2006 |
-
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Neue Ratspräsidentschaft |
Wirtschaftsrecht
|
Der
Rat der Wirtschafts- und Finanzminister stimmte am 20.01.2004 der neuen
Fusionskontrollverordnung, die am 01.05.2004 in Kraft treten wird, endgültig
zu. Dem förmlichen Erlass ging eine einstimmige politische Einigung im Rat
Wettbewerbsfähigkeit am 27.11.2004 voraus. Die erste Fusionskontrollverordnung
wurde 1989 erlassen und trat am 21.12.1990 in Kraft. Für Unternehmen, die
geplante Fusionen und Übernahmen ab einer bestimmten Größenordnung zur
Genehmigung anmelden müssen, wurde eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Das
neue System bietet flexiblere Untersuchungsfristen und darüber hinaus werden
die Nachprüfungsbefugnisse der Kommission gestärkt. Die neue Verordnung, die
horizontalen Leitlinien und die Best Practices werden in den nächsten Tagen
auf der Website der Kommission veröffentlicht unter: http://europa.eu.int/comm/competition/index_de.html
Statistik der
Fusionskontrolleverfahren (1990-2003):
http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/stats.html
Häufig gestellte Fragen zur
FusionskontrollVO:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=MEMO/04/9|0|RAPID&lg=en
Bericht Nachrichten aus
Brüssel 23/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten23aus2003.htm
Werdegang der Rechtsetzung
(Kommission):
http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier.cfm?CL=de&ReqId=0&DocType=COM&DocYear=2002&DocNum=0711
Werdegang der Rechtsetzung
(Parlament):
http://wwwdb.europarl.eu.int/oeil/oeil_ViewDNL.ProcViewByNum?lang=2&procnum=CNS/2002/0296
Freizügigkeit
|
In ihrem Bericht über die Umsetzung
der Binnenmarktstrategie 2003-2006 vom 21.01.2004 stellt die Europäische
Kommission fest, dass der einheitliche Binnenmarkt nach wie vor große Defizite
aufweist. Das Preisniveau innerhalb der EU sei immer noch höher als z. B. in
den USA. Fortschritte seien insbesondere bei der Verwirklichung des
Dienstleistungsbinnenmarktes, der Integration der europäischen Finanzmärkte und
der Verwirklichung des Gemeinschaftspatents erforderlich. Außerdem seien
wichtige Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, dazu zähle auch die
Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der
Richtlinienvorschlag der Kommission vom 13.01.2004 über Dienstleitungen im
Binnenmarkt solle durch den Abbau bürokratischer Schranken, der Förderung
grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit und des Wettbewerbs Verbrauchern und
Unternehmern zu besserer Auswahl und Qualität sowie niedrigeren Preisen
verhelfen. Die BRAK verteidigt entschlossen den von dem Abbau der Schranken
auch teilweise betroffenen Kernbereich des anwaltlichen Berufsrechts, wie z. B.
die Gebührenordnung nach dem noch im Gesetzgebungsprozess befindlichen
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Mit dem Aktionsplan zur Modernisierung des
Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der EU will
die Kommission außerdem das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken. Im Bereich
des Schutzes des geistigen und gewerblichen Eigentums stehen folgende drei
Gesetzgebungsvorschläge im Vordergrund: das Gemeinschaftspatent, die Richtlinie
über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und die
Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem
Eigentum.
Der Bericht der Kommission ist abrufbar unter:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/update/strategy/com-2004-22_de.pdf
Der
vorläufige Richtlinienentwurf über Dienstleitungen im Binnenmarkt kann hier
abgerufen werden:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/services/services/docs/2004-proposal_de.pdf
Weitere
Informationen zu diesem Richtlinienvorschlag in der Ausgabe 1/2004:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2004.htm
Weitere
Informationen der Kommission zum freien Dienstleistungsverkehr:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/services/services/index.htm
Die
Stellungnahme der BRAK zu dem der Richtlinie vorangegangenen Bericht der
Kommission über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen im Rahmen der
ersten Stufe der Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor (KOM (2002)
441 endgültig) ist abrufbar unter:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/EU_AS_binnenmarkt.pdf
Mehr
zu der vor 8 Monaten verabschiedeten Binnenmarktstrategie 2003-2006 in der
Ausgabe 10/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2003.htm
Rechtsprechung
|
Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts
Am 07.01.2004 hat der EuGH in dem
Vorabentscheidungsverfahren C-117/01 entschieden, dass eine nationale Regelung,
die die neue sexuelle Identität von Transsexuellen nach einer Geschlechtsumwandlung
nicht anerkennt und ihnen damit die Eingehung der Ehe verwehrt, nicht
gemeinschaftskonform ist, wenn sie zur Folge hat, dass ihnen keine
Hinterbliebenenrente gewährt werden kann. Die englische Klägerin möchte ihren
Lebenspartner als Begünstigten der Witwerrente bestimmen, der eine Geschlechtsumwandlung
von weiblich zu männlich hatte vornehmen lassen. Nach britischem Recht kann ein
Transsexueller jedoch nicht unter seinem neuen Geschlecht heiraten, weil die
Geburtsurkunde hinsichtlich des Geschlechts nicht geändert werden kann. Außerdem
gilt eine Ehe, die nicht zwischen Mann und Frau geschlossen wird, gesetzlich
als nichtig. Die Klägerin konnte somit ihren Lebenspartner nicht heiraten und
ihm keine Hinterbliebenenrente vermachen. Der EuGH sah in dem Umstand, es einem
Paar unmöglich zu machen, miteinander die Ehe einzugehen und so zu verhindern,
dass dem einen von ihnen Hinterbliebenenrente gewährt werden kann, einen
Verstoß gegen Artikel 141 EG und 12 EMRK (Recht auf Eheschließung).
Das Urteil des EuGH
ist zu lesen unter:
Schlussanträge des
Generalanwalts sind abrufbar unter:
Presseinformationen
des EuGH:
http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm
Zugang zu Dokumenten
Am 22.01.2004 hat der EuGH in der
Rechtssache C-353/01 ein Urteil des Gerichts Erster Instanz aufgehoben und die
Entscheidung der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, mit der dem
Kläger der Zugang zu bestimmten Dokumenten der Kommission und des Rates
verweigert wurde. Der finnische Staatsbürger Olli Mattila beantragte bei
Kommission und Rat im Jahre 1999 den Zugang zu Dokumenten, in denen es um
Beziehungen der EU zu Russland und der Ukraine ging. Nach dem von Rat und Kommission
1993 aufgestellten Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats-
und Kommissionsdokumenten soll ein möglichst umfassender Zugang zu den
Dokumenten beider Institutionen eröffnet werden. Kommission und Rat verwehrten
dies im vorliegenden Fall unter Hinweis auf die Ausnahme zum Schutz des
öffentlichen Interesses bei internationalen Beziehungen. Die Organe seien nach
Ansicht des EuGH verpflichtet gewesen, die Möglichkeit zu prüfen, ob dem Kläger
ein teilweiser Zugang hätte gewährt werden könne. Das folge aus dem Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit und der ständigen EuGH-Rechtsprechung. Dies sei hier
nicht geschehen, so dass die Rats- und Kommissionsentscheidung rechtsfehlerhaft
sei und für nichtig erklärt werden müsse. Außerdem sei das Recht des
Betroffenen verletzt worden, jede ihn beschwerende Entscheidung mit einer Begründung
zu versehen, damit er erkennen könne, ob die Entscheidung sachlich richtig sei.
Das
Urteil des EuGH ist abrufbar unter:
Die
Schlussanträge des Generalanwalts finden Sie unter:
Der
von Rat und Kommission verabschiedete Verhaltenskodex ist hier zu lesen:
Presseinformationen
des EuGH sind zu lesen unter:
http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm
Sonstiges
|
Irland
hat nunmehr die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union bis zum 30.06.2004
inne. Damit wird Italien abgelöst, das vom 30.06.2003 bis zum 31.12.2003 den
Ratsvorsitz der Europäischen Union führte. Höhepunkt der sechsten irischen
Ratspräsidentschaft wird der Beitritt der zehn Kandidatenländer am 01.05.2004
sein. Ein weiterer Schwerpunkt der nächsten sechs Monate wird die Überarbeitung
der Strategie von Lissabon sein, die zum Ziel hat, Europa zum
wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Markt zu machen. Irland wird in den
nächsten sechs Monaten nicht nur dem Rat und den Arbeitsgruppensitzungen
vorstehen, es wird den Rat auch gegenüber den anderen Europäischen
Institutionen und den internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen und
der Welthandelsorganisation vertreten.
Irische
Ratspräsidentschaft Homepage:
http://www.eu2004.ie/templates/subhome2.asp?sNavlocator=5
Jahresprogramm
2004:
http://www.eu2004.ie/templates/document.asp?sNavlocator=5,236&content_id=911&letter=T
Neuer
Internetauftritt der EU:
Ab
dem 23.01.2004 wird Europa virtuell in neuem Lichte erscheinen. Die Websites
der EU sollen benutzerfreundlicher werden. Dafür werden zukünftig animierte
Graphiken, interaktive Diskussionsforen, eine einfachere Navigation und eine
verbesserte Suchfunktion geboten. Außerdem werden die Internetseiten schrittweise
in die Sprachen der zehn neuen Mitgliedstaaten übersetzt werden. Der größte
Teil der Änderungen soll bis zum Sommer 2004 abgeschlossen sein.
Im
November 2003 verzeichnete EUROPA den Besuch von rund 300.000 Internetnutzern
pro Tag, die sich etwa vier Millionen Seiten oder Dokumente ansahen. Seit der
Einrichtung der Website im Jahr 1995 ist die Zahl ihrer Besucher um jährlich
etwa 20% gestiegen, worin sich auch die wachsende Zahl der Online-Nutzer
insgesamt widerspiegelt
Im
Jahr 2003 hatten EU-weit mehr als 150 Millionen Menschen Zugang zum Internet
(45% der Gesamtbevölkerung); mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten am 1.
Mai 2004 wird ein Zuwachs um etwa 10 Millionen Besucher zu verzeichnen sein.
Aus
diesen Zahlen wird deutlich, dass sich das Internet als das wichtigste
Kommunikationsmittel auf europäischer Ebene abzeichnet.
Neuer
Internetauftritt der EU:
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
Der
Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de
abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.
Wenn
Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie
bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.be.