Büro Brüssel
Ausgabe
7/2004 07.04.2004
Themen
in dieser Ausgabe: -
Europäisches Mahnverfahren -
Europäische Beweisanordnung -
Frühjahrskonferenz der ECBA |
- Vertragsverletzungsverfahren wegen VW-Gesetz -
Konferenz zu Anwaltsversorgungswerken - Jahresbericht 2003 des EuGH |
Zivilrecht
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Europäisches
Mahnverfahren
Am 19.3.2004 hat die Europäische Kommission den
bereits seit langem erwarteten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
vorgelegt. Das vorgeschlagene Mahnverfahren ist in weiten Zügen dem deutschen
Mahnverfahren nachgebildet. Dies ist auf die Eingaben der beteiligten Kreise,
darunter auch der BRAK, im Rahmen der Konsultation zum Grünbuch über ein
europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren
Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert zurückzuführen. Insbesondere
sieht der Vorschlag das zweistufige Verfahren ohne Beifügung eines
Beweismittels und ohne Verpflichtung einer summarischen Prüfung durch einen Richter
vor. Ferner sind keine speziellen Regelungen zu Zuständigkeit und zum
Verfahren, namentlich der Zustellung, und auch keine Anwaltspflicht vorgesehen.
Außerdem ist die Zahlungsaufforderung vorläufig vollstreckbar und
Unterschriften dürfen auch elektronisch erfolgen. Die Verordnung soll laut dem
Vorschlag allerdings auch auf rein nationale Verfahren anwendbar sein. Die BRAK
hatte sich hingegen für eine Beschränkung auf grenzüberschreitende Sachverhalte
ausgesprochen.
Den Verordnungsvorschlag finden Sie unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0173de01.pdf
Das
Grünbuch über das Europäische Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren
und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert kann hier
abgerufen werden:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0746de01.pdf
Berichte
in Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 1/2003, 9/2003, 20/2003, 5/2004:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten%209%20aus%202003.htm#_Toc26763711
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten20aus2003.htm#_Toc26763711
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2004.htm
Stellungnahme
der BRAK zum Grünbuch Europäisches Mahnverfahren:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBMahnverf.pdf
Strafrecht
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Europäische Beweisanordnung
Das
Europäische Parlament hat am 31.03.2004 eine legislative Entschließung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für
einen Rahmenbeschluss über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung von
Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafverfahren angenommen.
Das Parlament sieht eine Erweiterung der Versagungsgründe für die Vollstreckung
der Beweisanordnung im Vollstreckungsstaat (vgl. Änderungsantrag 11) sowie die
Ausweitung der Rechte des Beschuldigten (vgl. Änderungsantrag 8 und 9) vor.
Hinsichtlich der späteren Verwendung der über die Europäische Beweisanordnung
erlangten Beweise führt das Parlament eine neue Vorschrift ein (vgl.
Änderungsantrag 13). Danach präjudizieren
diese Beweise in keiner Weise die Rechte auf Verteidigung in späteren
Strafverfahren, in denen diese Beweise benutzt werden. Des Weiteren
fordert das Parlament die Mitgliedstaaten auf, vor Umsetzung dieses
Rahmenbeschlusses bis zum 01.06.2005 einen Rahmenbeschluss über Verfahrensgarantien
für Angeklagte, auch im Hinblick auf die Erhebung und Zulässigkeit von
Beweisen, zu erlassen. Die BRAK steht insbesondere der Regelung der
Europäischen Beweisanordnung kritisch gegenüber, dass der Vollstreckungsstaat
eine Entscheidung des Anordnungsstaates auch dann vollstrecken soll, wenn die
Entscheidung nicht mit dem jeweiligen nationalen Recht des
Vollstreckungsstaates im Einklang steht.
Die
vom Europäischen Parlament angenommene Entschließung zur Europäischen
Beweisanordnung (S. 216 ff.):
http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0040331DE.pdf&LANGUE=DE
Den
Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über
die Europäische Beweisanordnung finden Sie hier:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0688de01.pdf
Weitere Informationen der Kommission
sind abrufbar unter:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/criminal/recognition/fsj_criminal_recognition_en.htm
Bericht
in den Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 22/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten22aus2003.htm
Frühjahrskonferenz der ECBA
Vom
30.04.-01.05.2004 findet die Frühjahrskonferenz der European Criminal Bar
Association (ECBA) zum Thema The European Arrest Warrant first experiences
of the new regime in Paris statt. Die Konferenz wird einen Überblick über den
europäischen Haftbefehl aus Sicht der Strafverfolgung und der richterlichen
Perspektive geben sowie im Rahmen einer Podiumsdiskussion die ersten
Erfahrungen von Strafverteidigern mit dem europäischen Haftbefehl aufzeigen.
Weitere Themen der Konferenz werden die europäische Beweisanordnung,
Mindeststandards für Verfahrensgarantien in Strafverfahren sowie die
Auslieferung und gegenseitige Anerkennung zwischen den USA und der EU sein.
Das
Anmeldeformular sowie weitere Informationen über die Konferenz sind abrufbar
unter (englisch/französisch):
Ebenso
können Sie sich per E-mail anmelden unter:
Wirtschaftsrecht
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Vertragsverletzungsverfahren wegen
VW-Gesetz
Die
Europäische Kommission hat am 30.03.2004 die Bundesregierung durch eine
Stellungnahme mit Fristsetzung von zwei Monaten aufgefordert, die beanstandeten
Bestimmungen des so genannten VW-Gesetzes dahingehend abzuändern, dass die Behinderung
des freien Kapitalverkehrs (Art. 56 EG) und der Niederlassungsfreiheit (Art. 43
EG) aufgehoben werden. Die Aufforderung leitet den zweiten Abschnitt des
Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG ein. Bereits am 19.03.2003
hatte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
angestrengt. Laut Binnenmarktkommissar Bolkestein stellt insbesondere die Beschränkung,
dass ein Aktionär, der mehr als 20% der stimmberechtigten Aktien hält, jedoch
höchstens für 20% der Stimmen das Stimmrecht ausüben darf, eine Einschränkung
dar. Der größte Einzelaktionär, das Land Niedersachsen, hat mit einer
Beteiligung von derzeit 20% de facto ein Vetorecht. Diese Sperrminorität des
Landes Niedersachsen stelle außerdem eine Abschreckung potenzieller Anleger aus
anderen Mitgliedstaaten dar. Kommt Deutschland der Aufforderung der EU nicht
nach, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Link
zur Pressemitteilung der Kommission:
Neueste
allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren betreffend sämtliche
Mitgliedstaaten sind hier erhältlich (englisch):
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm
Über
das Vertragsverletzungsverfahren haben wir bereits in den Nachrichten aus
Brüssel berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm#_Toc26763713
Freizügigkeit
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Konferenz zu Anwaltsversorgungswerken
Am
26.03.2004 hat der CCBE (der Rat der europäischen Anwaltschaften) gemeinsam mit
der Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza Forense (das italienische
Rechtsanwaltsversorgungswerk) in Rom eine Konferenz zum Thema anwaltlicher
Versorgungswerke in Europa veranstaltet. Teilnehmer waren neben Vertretern der
europäischen Rechtsanwaltskammern und der Generaldirektionen Beschäftigung und
Soziales und Binnenmarkt der Europäischen Kommission die Vertreter der
Anwaltsversorgungswerke aus Italien, Belgien, Frankreich, Portugal und Deutschland.
Anlass der Konferenz waren insbesondere die in Italien aufgetretenen Probleme
niedergelassener europäischer Rechtsanwälte für den Bereich der
Rentenversorgung. Nach kontroverser Diskussion konnte am Ende der Konferenz
dank der Vertreter der deutschen Anwaltsversorgungswerke Einigkeit dahingehend
erreicht werden, dass die Harmonisierung der Rentenversicherungssysteme in
Europa nicht die richtige Lösung sein kann. Vielmehr muss eine Koordinierung
der unterschiedlichen Versorgungssysteme im Rahmen der gesetzmäßigen Anwendung
der Verordnung 1408/71 angestrebt werden. Dies soll durch eine engere
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unter den unterschiedlichen
Versorgungseinrichtungen in Europa geschehen. Der CCBE wird weiterhin ein Forum
für diese Zusammenarbeit bieten.
Presseinformationen
des CCBE zur Konferenz finden Sie unter:
http://www.ccbe.org/doc/Archives/pr_0604_en.pdf
Weitere
Informationen und Hintergrundpapiere der Konferenz finden Sie hier:
http://www.ccbe.org/conferenceRome/en/index_en.htm
Der
konsolidierte Text der Verordnung 1408/71 ist abrufbar unter:
http://www.ccbe.org/conferenceRome/doc/1971R1408_de.pdf
Sonstiges
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Jahresbericht 2003 des EuGH
Der
Europäische Gerichtshof und das Gericht Erster Instanz haben am 24.03.2004
ihren diesjährigen Jahresbericht veröffentlicht. Im Jahr 2003 hat der EuGH
seine Vorbereitungen auf die ab Mai 2004 erhöhte Richterzahl von 15 auf 25
abgeschlossen. Ferner sind die durch das In-Kraft-Treten des Vertrags von Nizza
erforderlichen Änderungen umgesetzt worden. Dazu gehört, dass z. B. der EuGH
über eine Rechtssache ohne Schlussanträge des Generalanwalts entscheiden kann,
wenn darin keine neue Rechtsfrage aufgeworfen wird. Des Weiteren geht aus dem
Bericht hervor, dass der EuGH im Jahre 2003 494 Rechtssachen abgeschlossen hat
(513 im Jahre 2002). Davon betrafen 47% Vorabentscheidungsersuchen und 39%
waren Direktklagen. 86 Vertragsverletzungsverfahen gegen einen Mitgliedstaat
wurden abgeschlossen, 77 davon führten zu einer Verurteilung.
Die
Pressemitteilung des EuGH finden Sie unter:
http://www.curia.eu.int/de/actu/communiques/cp04/info/cp040024de.htm
Auszüge
aus dem Jahresbericht 2003 finden Sie unter:
http://curia.eu.int/en/instit/presentationfr/index.htm
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743
86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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