Büro Brüssel

Ausgabe 7/2005                                                                                                                  07.04.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

- Vernetzung der Strafregister

 

Wirtschaftsrecht

- Konferenz zur Kartellrechtsreform in Europa

 

Freizügigkeit

-  Biometrische Daten

 

Sonstiges

- Überprüfbare Pflichtfortbildung bedeutet Qualitätssicherung

-  Transparenzrichtlinie

-  Europäischer Verfassungsvertrag


 

 

Strafrecht

 

Vernetzung der Strafregister

Am Montag wurde von der Bundesjustizministerin Zypries sowie ihren französischen, belgischen und spanischen Amtskollegen Dominique Perben, Laurette Onkelinx und Juan Fernando López Aguilar ein Projekt zur Vernetzung der nationalen Strafregister der Öffentlichkeit vorgestellt. Geplant ist ein umfassender elektronischer Datenaustausch, bei dem kein direkter Zugriff des ausländischen Strafregisters auf ein anderes stattfindet, sondern die jeweiligen nationalen Stellen kooperieren und die Informationen weiterleiten. Das Projekt steht einer Zusammenarbeit mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Kommission offen.

 

Indes handelt es sich bei diesem Projekt nicht um das geplante zentrale EU-Strafregister, über das wir bereits in der Ausgabe 3 aus 2005 und den Ausgaben 23 und 21 aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel berichtet haben. Über den entsprechenden Kommissionsvorschlag berichteten wir in der Ausgabe 20 aus 2004 unserer Nachrichten aus Brüssel.

 

Wirtschaftsrecht

 

Konferenz zur Kartellrechtsreform in Europa

Wie bereits in der Ausgabe 3 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel angekündigt, fand vom 9. – 12. März 2005 die von der International Bar Association (IBA) und der Europäischen Kommission veranstaltete Konferenz zum Thema „Antitrust Reform in Europe: A Year in Practice“ statt. Die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begrüßte in ihrer Rede die bisher erreichten Erfolge bei der Durchsetzung der Artikel 81 und 82 EGV. Philip Lowe, der Generaldirektor der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission, zeigte sich in seiner Schlussrede u.a. beeindruckt über das gute Funktionieren des European Competition Networks (ECN). Er unterstrich die gestärkte Rolle der nationalen Gerichte bei der Durchsetzung der europäischen Wettbewerbsregeln und erwartet, dass diese in Zukunft wesentlich häufiger angerufen werden. Anregungen, solche Verfahren bei einzelnen nationalen Gerichten zu zentrieren oder spezielle Kammern einzurichten, nahm er interessiert auf. Für Ende dieses Jahres kündigte die Generaldirektion Wettbewerb ein Grünbuch zur Verbesserung der privaten Durchsetzung von Ansprüchen an. Darüber hinaus werde die Kommission Ende diesen Jahres Richtlinien zu Artikel 82 EGV veröffentlichen.

 

 

 

Freizügigkeit

 

Biometrische Daten

Die Europäische Kommission hat eine Studie veröffentlicht, in der die Auswirkungen der biometrischen Erfassungsmöglichkeiten (digitaler Fingerabdruck, Iris- und Gesichtserkennung) auf den Alltag der EU-Bürger untersucht wurden. In der 166 Seiten starken Studie konkretisiert die EU mögliche Einsatzgebiete biometrischer Daten. Neben der Nutzung für private Zwecke spielt die Sicherheit in der EU eine entscheidende Rolle. Bereits ab 2006 sollen nach dem Willen der Kommission Reisepässe, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen biometrische Identifikatoren enthalten. Diese Forderung ist in den Gremien der EU nicht unumstritten. Das EP sieht Gefahren für den Datenschutz und möchte den Einsatz biometrischer Daten nur in einem engen Rahmen zulassen.

 

 

Sonstiges

 

Überprüfbare Pflichtfortbildung bedeutet Qualitätssicherung

Die BRAK hat anlässlich ihrer Europäischen Konferenz am 8.04.2005, die dem Thema „Qualitätssicherung durch überprüfbare Pflichtfortbildung“ gewidmet ist, die Anwaltsfortbildung im europäischen Raum untersucht. Ergebnis der Studie ist, dass die überprüfbare Pflichtfortbildung in Europa die Regel wird. In den letzten zehn Jahren ist für einen Großteil der europäischen Anwälte die überprüfte Pflichtfortbildung zum Alltag geworden. Die Entwicklung setzte zu Beginn der Neunziger Jahre in Schottland ein und führte zu vergleichbaren Fortbildungssystemen in Finnland, den Niederlanden, England, Wales, Nordirland und Belgien. Frankreich setzte zu Beginn dieses Jahres ein komplett neues Fortbildungssystem um und auch in Tschechien, Bulgarien und Spanien plant man sanktionierte Fortbildungssysteme. Diese Länder folgen damit den europäischen Vorgaben zur nachhaltigen Qualitätssicherung bei Dienstleistungserbringern. Die Regelungen zur Pflichtfortbildung werden ganz überwiegend durch die nationalen Anwaltsorganisationen erlassen. Der Gesetzgeber beschränkt sich darauf, die Organisationen zu ermächtigen, durch Satzungen oder Verordnungen die weitere Ausgestaltung der Fortbildungspflicht bezüglich der Fortbildung selbst, als auch hinsichtlich der Überprüfung und der Folgen bei ausbleibendem Nachweis auszugestalten. Die Einführung einer überprüfbaren Fortbildungspflicht stellt eine Ausweitung und Stärkung der beruflichen Selbstverwaltung dar. Auch die Hauptversammlung der BRAK fordert die durch Rechtsanwaltskammern überprüfbare Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte. Dies gewährleistet eine Qualitätssicherung zugunsten des Mandanten.

 

Über die 5. Europäische Konferenz der BRAK berichteten wir bereits in der Ausgabe 3 aus 2005.

 

Transparenzinitiative

Eine "europäische Transparenzinitiative" will Siim Kallas starten. Dem Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Verwaltung und Betrugsbekämpfung geht es dabei um „verständliche Regeln, die Offenlegung der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen, Betrugsvermeidung und letztlich um eine ehrliche Politik". Transparenz sei der Schlüssel für einen gesunden Entscheidungsprozess in der EU, so der 56-jährige Este in seiner Berliner Rede. Vorschläge dazu kündigte er für die kommenden Wochen an. Vor allem müsse die Verwendung von EU-Geldern durchschaubarer werden, erklärte Kallas. Immerhin seien im EU-Haushalt Mittel in Höhe von rund 100 Mrd. Euro eingesetzt, von denen 80 Prozent auf Landwirtschaft und Strukturfonds entfielen. Auch müssten Entscheidungsträger vermehrt ihre Einkünfte und Beteiligungen offen legen.

 

Europäischer Verfassungsvertrag

Der europäische Verfassungsvertrag ist jetzt in schriftlicher Form erhältlich. In einem Kompendium ist der Verfassungstext unter Berücksichtigung des EG- und EU-Vertrags mit Protokollen und Erklärungen dargestellt. Der Vertrag wurde im Juni 2004 verabschiedet und durchläuft die Ratifizierung in den EU-Mitgliedsstaaten. Das Kompendium kann in Deutschland über den Bundesanzeiger bezogen werden.

 

Über den europäischen Verfassungsvertrag berichteten wir bereits in den Ausgaben 02 und 01 aus 2005 und der Ausgabe 22 aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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