Büro Brüssel
Ausgabe
7/2005 07.04.2005
Themen
in dieser Ausgabe: -
Vernetzung der Strafregister - Konferenz zur Kartellrechtsreform
in Europa |
- Biometrische Daten -
Überprüfbare Pflichtfortbildung bedeutet Qualitätssicherung - Transparenzrichtlinie -
Europäischer Verfassungsvertrag |
Strafrecht
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Vernetzung der Strafregister
Am
Montag wurde von der Bundesjustizministerin Zypries sowie ihren französischen,
belgischen und spanischen Amtskollegen Dominique Perben, Laurette Onkelinx und
Juan Fernando López Aguilar ein Projekt zur Vernetzung der nationalen
Strafregister der Öffentlichkeit vorgestellt. Geplant ist ein umfassender
elektronischer Datenaustausch, bei dem kein direkter Zugriff des ausländischen
Strafregisters auf ein anderes stattfindet, sondern die jeweiligen nationalen
Stellen kooperieren und die Informationen weiterleiten. Das Projekt steht einer
Zusammenarbeit mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Kommission offen.
Indes
handelt es sich bei diesem Projekt nicht um das geplante zentrale
EU-Strafregister, über das wir bereits in der Ausgabe 3
aus 2005 und den Ausgaben 23
und 21
aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel berichtet haben. Über den entsprechenden
Kommissionsvorschlag berichteten wir in der Ausgabe 20
aus 2004 unserer Nachrichten aus Brüssel.
Wirtschaftsrecht
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Konferenz zur Kartellrechtsreform in Europa
Wie
bereits in der Ausgabe 3
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel angekündigt, fand vom 9. 12. März 2005
die von der International Bar Association
(IBA) und der Europäischen
Kommission veranstaltete Konferenz
zum Thema Antitrust Reform in Europe: A Year in
Practice statt. Die Wettbewerbskommissarin Neelie
Kroes begrüßte in ihrer Rede
die bisher erreichten Erfolge bei der Durchsetzung der Artikel 81 und 82 EGV. Philip
Lowe, der Generaldirektor der Generaldirektion
Wettbewerb der Europäischen Kommission, zeigte sich in seiner Schlussrede
u.a. beeindruckt über das gute Funktionieren des European Competition Networks
(ECN). Er unterstrich die gestärkte Rolle der nationalen Gerichte bei der Durchsetzung
der europäischen Wettbewerbsregeln und erwartet, dass diese in Zukunft
wesentlich häufiger angerufen werden. Anregungen, solche Verfahren bei
einzelnen nationalen Gerichten zu zentrieren oder spezielle Kammern
einzurichten, nahm er interessiert auf. Für Ende dieses Jahres kündigte die
Generaldirektion Wettbewerb ein Grünbuch zur Verbesserung der privaten
Durchsetzung von Ansprüchen an. Darüber hinaus werde die Kommission Ende diesen
Jahres Richtlinien zu Artikel
82 EGV veröffentlichen.
Freizügigkeit
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Biometrische Daten
Die
Europäische Kommission hat eine Studie
veröffentlicht, in der die Auswirkungen der biometrischen
Erfassungsmöglichkeiten (digitaler Fingerabdruck, Iris- und Gesichtserkennung)
auf den Alltag der EU-Bürger untersucht wurden. In der 166 Seiten starken
Studie konkretisiert die EU mögliche Einsatzgebiete biometrischer Daten. Neben
der Nutzung für private Zwecke spielt die Sicherheit in der EU eine entscheidende
Rolle. Bereits ab 2006 sollen nach dem Willen der Kommission
Reisepässe, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen biometrische Identifikatoren
enthalten. Diese Forderung ist in den Gremien der EU nicht unumstritten. Das EP
sieht Gefahren für den Datenschutz und möchte den Einsatz biometrischer Daten
nur in einem engen Rahmen zulassen.
Sonstiges
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Überprüfbare
Pflichtfortbildung bedeutet Qualitätssicherung
Die BRAK hat
anlässlich ihrer Europäischen Konferenz am 8.04.2005, die dem Thema Qualitätssicherung
durch überprüfbare Pflichtfortbildung gewidmet ist, die Anwaltsfortbildung
im europäischen Raum untersucht. Ergebnis der Studie ist, dass die überprüfbare
Pflichtfortbildung in Europa die Regel wird. In den letzten zehn Jahren ist für
einen Großteil der europäischen Anwälte die überprüfte Pflichtfortbildung zum
Alltag geworden. Die Entwicklung setzte zu Beginn der Neunziger Jahre in
Schottland ein und führte zu vergleichbaren Fortbildungssystemen in Finnland,
den Niederlanden, England, Wales, Nordirland und Belgien. Frankreich setzte zu
Beginn dieses Jahres ein komplett neues Fortbildungssystem um und auch in
Tschechien, Bulgarien und Spanien plant man sanktionierte Fortbildungssysteme.
Diese Länder folgen damit den europäischen Vorgaben zur nachhaltigen Qualitätssicherung
bei Dienstleistungserbringern. Die Regelungen zur Pflichtfortbildung werden
ganz überwiegend durch die nationalen Anwaltsorganisationen erlassen. Der Gesetzgeber
beschränkt sich darauf, die Organisationen zu ermächtigen, durch Satzungen oder
Verordnungen die weitere Ausgestaltung der Fortbildungspflicht bezüglich der
Fortbildung selbst, als auch hinsichtlich der Überprüfung und der Folgen bei
ausbleibendem Nachweis auszugestalten. Die Einführung einer überprüfbaren
Fortbildungspflicht stellt eine Ausweitung und Stärkung der beruflichen
Selbstverwaltung dar. Auch die Hauptversammlung der BRAK fordert die durch
Rechtsanwaltskammern überprüfbare Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte.
Dies gewährleistet eine Qualitätssicherung zugunsten des Mandanten.
Über die 5.
Europäische Konferenz der BRAK berichteten wir bereits in der Ausgabe 3
aus 2005.
Transparenzinitiative
Eine
"europäische Transparenzinitiative" will Siim
Kallas starten. Dem Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar
für Verwaltung und Betrugsbekämpfung geht es dabei um verständliche Regeln,
die Offenlegung der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen,
Betrugsvermeidung und letztlich um eine ehrliche Politik". Transparenz sei der Schlüssel für einen
gesunden Entscheidungsprozess in der EU, so der 56-jährige Este in seiner Berliner Rede. Vorschläge dazu kündigte er für die kommenden Wochen an.
Vor allem müsse die Verwendung von EU-Geldern durchschaubarer werden, erklärte
Kallas. Immerhin seien im EU-Haushalt Mittel in Höhe von rund 100 Mrd. Euro
eingesetzt, von denen 80 Prozent auf Landwirtschaft und Strukturfonds entfielen.
Auch müssten Entscheidungsträger vermehrt ihre Einkünfte und Beteiligungen
offen legen.
Europäischer Verfassungsvertrag
Der
europäische
Verfassungsvertrag ist jetzt in schriftlicher Form erhältlich. In einem
Kompendium ist der Verfassungstext unter Berücksichtigung des EG- und
EU-Vertrags mit Protokollen und Erklärungen dargestellt. Der Vertrag wurde im
Juni 2004 verabschiedet und durchläuft die Ratifizierung in den
EU-Mitgliedsstaaten. Das Kompendium kann in Deutschland über den Bundesanzeiger
bezogen werden.
Über den europäischen Verfassungsvertrag
berichteten wir bereits in den Ausgaben 02
und 01
aus 2005 und der Ausgabe 22
aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel.
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0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. |
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