Büro Brüssel

Ausgabe 21/2005                                                                                                                17.11.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

-          EuGH-Urteil: Zustellung zwischen den Mitgliedstaaten

 

Strafrecht

-          EP- Vorratsdatenspeicherung

-          EuGH: Vorlageverfahren zu dem Grundsatz „ne bis in idem" in Art. 54 SDÜ

 

Wirtschaftsrecht

-          Verhaltenskodex zur Besteuerung multinationaler Unternehmen

 

Sonstiges

-        Umbesetzungen in der Kommission

-        Transparenzinitiative der Kommission

-        EP-Abstimmung über den Jahresbericht 2004 des Bürgerbeauftragten

-        EGMR: Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer in Deutschland

 


 

Zivilrecht

 

EuGH-Urteil: Zustellung zwischen den Mitgliedstaaten

Nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen kann der Empfänger die Annahme eines Schriftstücks verweigern, wenn die verwendete Sprache nicht die Amtsprache des Empfangsstaates oder eine sonstige Sprache ist, die vom Empfänger verstanden wird. Mit seinem Urteil vom 8. November 2005 stellte der EuGH nunmehr klar, dass der Absender des nach Art. 8 Abs. 1 berechtigterweise verweigerten Schriftstücks die Möglichkeit hat, diesen Form- und Zustellungsmangel durch schnellstmögliche und ordnungsgemäße Übersendung der Übersetzung zu heilen. Die Auswirkung der Übersendung einer ordnungsgemäßen Übersetzung auf den Zustellungszeitpunkt beurteilt der EuGH im Wege einer Analogie zum in Art. 9 der Verordnung ausgestalteten System des doppelten Datums. Sofern der Zustellungszeitpunkt für den Antragsteller maßgeblich sei, könne er sich auf die Wirkung der ursprünglichen Zustellung berufen, wenn er das Erforderliche für eine Heilung des Zustellungsmangels veranlasst habe. Sei dagegen der Zeitpunkt der Zustellung für den Empfänger von Bedeutung, so sei zum wirksamen Schutz des Empfängers nur der Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem er die Übersetzung des Schriftstücks erhalten habe. Über das Verfahren berichteten wir auch in der Ausgabe 14 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Strafrecht

 

EP- Vorratsdatenspeicherung

Der liberale Berichterstatter Alvaro des EP-Ausschusses Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat seinen Bericht zum Kommissionsvorschlag zur Vorratspeicherung von Daten veröffentlicht. Darin sind kürzere Speicherfristen für Verkehrsdaten als in den Vorschlägen der Kommission und des Rates, nämlich nur solche von drei Monaten, sowie die Verpflichtung zur späteren Löschung vorsehen. Eine Speicherung von Standortdaten soll nicht erfolgen. Durch die Einfügung eines neuen Artikels soll der Zugang zu den Daten geregelt werden. Der Datenschutz und Grundrechtsschutz werden gestärkt. Außerdem ist vorgesehen, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung Sanktionen nach sich zieht. Nach dem Bericht soll die Richtlinie nach fünf Jahren ihre Rechtswirksamkeit verlieren, sofern sie nicht bestätigt wird. Die Kompromissänderungsanträge zu dem Bericht wurden im Ausschuss am 14. November 2005 diskutiert. Es ist wahrscheinlich, dass die Abstimmung im Ausschuss am 24. November 2005 stattfinden wird, so dass eine Verabschiedung durch das Plenum des EP im Dezember 2005 erfolgen könnte.

Über die Vorratsspeicherung von Daten berichteten wir auch in den Ausgaben 22 und 23 aus 2004 sowie 12, 15, 17 und 19 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.

 

EuGH: Vorlageverfahren zu dem Grundsatz „ne bis in idem" in Art. 54 SDÜ

In seinen Schlussanträgen in dem Vorabentscheidungsverfahren C-436/04 hat Generalanwalt Colomer, unter Berufung auf den Zweck und den Wortlaut des Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens des (SDÜ) in den meisten Sprachen der EG, dafür plädiert, den Begriff „derselben Tat" rein sachverhaltsbezogen zu interpretieren und nicht auf die rechtliche Qualifizierung oder die geschützten Rechtsgüter abzustellen. Nur so könne eine doppelte Bestrafung aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung des Strafrechts in den Mitgliedstaaten vermieden und der Sinn des SDÜ, die Freizügigkeit der Bürger im Schengen-Raum zu gewährleisten, verwirklicht werden. Außerdem spricht sich Colomer dafür aus, dass bei zwei Urteilen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten wegen derselben Tat, jeweils das zeitlich letztere Urteil für die Anwendung des Art. 54 SDÜ entscheidend sein soll.

In einem durch den BGH eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren (C-288/05) geht es ebenfalls um die Auslegung des Begriffs „derselben Tat" in Art. 54 SDÜ. Zudem möchte der BGH geklärt wissen, ob eine Sanktion, im Falle der vorherigen Strafaussetzung zur Bewährung und vollstreckter Untersuchungshaft in einem anderen Mitgliedstaat, i.S.d. Art. 54  SDÜ „bereits vollstreckt" ist oder „gerade vollstreckt" wird.

 

Wirtschaftsrecht

 

Verhaltenskodex zur Besteuerung multinationaler Unternehmen

Die Kommission hat am 7. November 2005 einen Vorschlag für einen – politisch verpflichtenden, rechtlich aber unverbindlichen – Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation von verbundenen Unternehmen vorgelegt. Hierin ist vorgesehen, dass multinationale Unternehmen den Steuerbehörden zur Gestaltung ihrer Verrechnungspreise für grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen eine standardisierte und auf Konzernebene zentralisierte Dokumentation vorlegen können. Dies soll zu einer Verringerung steuerlicher Komplikationen sowie der Doppelbesteuerung führen, die Qualität der Informa-tionslieferung durch die Unternehmen steigern und dazu beitragen, dass die Steuerpflichtigen ihren Dokumentationspflichten besser nachkommen können.

 

Sonstiges

 

Umbesetzungen in der Kommission

Vor dem Hintergrund der Mobilitätsvorschriften der Kommission, die einen Amtswechsel der Generaldirektoren nach fünf Jahren vorsehen, erhielten acht Generaldirektoren und neun stellvertretende Generaldirektoren zum 1. Januar 2006 neue Posten. Catherine Day (Irland) wird Generalsekretärin der Kommission, Claire-Françoise Durand (Frankreich) Generaldirektorin des Juristischen Dienstes werden. Zu den 16 erst in 2006 zu besetzenden (auch stellvertretenden) Generaldirektionsämtern gehört u.a. die GD Binnenmarkt, deren Generaldirektor Schaub im Juli 2006 in Ruhestand geht, sowie die GD Wettbewerb.

 

Transparenzinitiative der Kommission

Auf Vorschlag von Kommissar Kallas vom März 2005 hat sich das Kollegium der Kommissionsmitglieder am 9. November 2005 geeinigt, eine „europäische Transparenzinitiative“ auf den Weg zu bringen. Ziel dieser Initiative ist die Schaffung eines Gemeinschaftsrahmens für berufsethische Grundsätze, die für EU-Entscheidungsträger und Lobbyisten gelten sollen. Noch für 2005 ist die Veröffentlichung eines Grünbuchs vorgesehen, mit dem die Diskussion darüber angestoßen werden soll, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Um die Transparenz der Arbeiten der Kommission zu erhöhen, hat die Kommission bereits am 8. November 2005 ein öffentliches Verzeichnis der rund 1300 Expertengruppen eingerichtet, die an der Erarbeitung von Legislativvorschlägen und Maßnahmen mitwirken.

 

EP-Abstimmung über den Jahresbericht 2004 des Bürgerbeauftragten

Das EP hat am 8. November 2005 den Jahresbericht 2004 des Europäischen Ombudsmanns mit 426:3:9 Stimmen angenommen. Dabei unterstützten die Parlamentarier den Ombudsmann darin, einen gemeinsamen Verhaltenskodex („code of good administrative behaviour") für alle europäischen Institutionen zu erstellen. Gleichzeitig bat ihn die Petitionskommission des EP darum, das Konzept der „schlechten Verwaltung" („maladministration") präziser zu definieren, insbesondere eine abschließende Liste der darunter fallenden Institutionen und Organisationen zu erstellen und Beschwerden kategorisch auszuschließen, die in den Verantwortungsbereich der nationalen Verwaltung fallen.

Über den Jahresbericht 2004 des Europäischen Bürgerbeauftragten berichteten wir in Ausgabe 10 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.

 

EGMR: Klagen wegen überlanger Verfahrensdauer in Deutschland

Deutschland muss sich wegen der langen Dauer eines Zivilgerichtsverfahrens seit dem 9. November 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Sürmeli gegen Deutschland, englisch) verantworten. Der Kläger sieht sich in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK verletzt, wonach jede Person ein Recht auf ein faires Verfahren hat, welches öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt wird.

In einem anderen Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer liegt bereits seit dem 10. November 2005 ein Urteil vor: Darin verurteilt der EGMR die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung von Art. 5 Abs. 3 EMRK, wonach jede Person während der Untersuchungshaft einen Anspruch auf ein Urteil innerhalb einer angemessenen Frist, oder auf Entlassung während des Verfahrens hat. Er weist die Klage aber insoweit zurück, als dass eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 S. 1 gerügt wurde. Er führte dazu aus, dass die ausreichende Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer in der Strafzumessung dazu führe, dass die Opfereigenschaft des Klägers und damit die Beschwerdebefugnis gem. Art. 34 EMRK entfiele.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele, LL.M. und RAin Mila Otto, LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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