Büro Brüssel
Ausgabe
09/2006 11.05.2006
Themen
in dieser Ausgabe: -
Politische Einigung
über Rom II -
Strafrechtliche Sanktionen bei Nachahmungen und
Produktpiraterie |
-
Grünbuch Europäische
Transparenzinitiative -
EU-Verfassungsvertrag -
Domain Europa.eu -
IBA-Jahreskongress |
Zivilrecht
|
Politische Einigung über Rom II
Am
28. April 2006 konnte der Rat Justiz und Inneres über den Vorschlag
für eine Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse
anzuwendende Recht (Rom II) eine politische
Einigung erzielen. Die Verordnung, zu deren Verabschiedung noch die
Zustimmung des EP notwendig ist, wird bei Sachverhalten, die Verbindungen zu
mehreren Rechtsordnungen haben, bestimmen, welche Normen auf außervertragliche
Schuldverhältnisse Anwendung finden. Vorgesehen ist, dass bei unerlaubten
Handlungen regelmäßig das Recht des Staates zur Anwendung kommt, in dem der
Schaden eingetreten ist, bei ungerechtfertigten Bereicherungen das Recht des
Staates, in dem die Bereicherung stattfindet. Die Stellungnahme der BRAK zu dem
Verordnungsvorschlag finden Sie hier.
Strafrecht
|
Strafrechtliche Sanktionen bei
Nachahmungen und Produktpiraterie
Die Kommission hat mit Datum vom 26.
April 2006 einen geänderten
Richtlinienvorschlag über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte
des geistigen Eigentums vorgelegt, der insbesondere die wirksame Bekämpfung
von Nachahmung und Produktpiraterie zum Ziel hat. Mit ihm erweitert die Kommission
ihren am 12. Juli 2005 vorgelegten ursprünglichen Richtlinienvorschlag.
Den ebenfalls mit Datum vom 12. Juli 2005 vorgelegten Vorschlag
für einen Rahmenbeschluss zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur
Ahndung der Verletzung des geistigen Eigentums hat die Kommission
zurückgezogen und die vormals im Rahmenbeschlussvorschlag enthaltenen
Bestimmungen über den Strafrahmen sowie die erweiterten Einzelbefugnisse in den
neuen Richtlinienvorschlag integriert. Hindergrund ist das EuGH-Urteil
vom 13. September 2005 (Rs. C-176/03), das eine Zuständigkeit der
Gemeinschaft zum Erlass strafrechtlicher Maßnahmen bejaht, sofern diese
sektorbezogen sind und nachweislich notwendig sind, um schwere Defizite bei der
Umsetzung der Ziele der Gemeinschaft zu beseitigen.
Der aktuelle Kommissionsvorschlag, der
jede vorsätzliche, im gewerblichen Umfang begangene Verletzung eines Rechtes
des geistigen Eigentums, den Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die
Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat definiert, sieht als Strafrahmen Freiheitsstrafen
bis zu vier Jahren vor. Als Höchstgeldstrafe sind 100.000 Euro vorgesehen,
300.000 Euro, sofern die Straftat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung
begangen wurde oder von der Straftat eine Gefährdung der Gesundheit oder
Sicherheit von Personen ausgeht.
Frühere
Berichte: 14/2006,
17/2006
Sonstiges
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Grünbuch
Europäische Transparenzinitiative
Im Rahmen ihrer im November 2005 gestarteten
Transparenzinitiative hat die Kommission am 03. Mai 2006 das Grünbuch
Europäische Transparenzinitiative vorgelegt. Es widmet sich den drei
Schwerpunkten Transparenz der Lobbyarbeit, Evaluation des
Konsultationsstandards der Kommission und Transparenz der Verwendung der im
Rahmen geteilter Mittelverwaltung empfangener EU-Gelder.
So fragt die Kommission, ob sie die als allgemeine
Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien
eingeführten Prinzipien zufrieden stellend angewandt habe. Durch die Grundsätze
wird die Kommission verpflichtet, Konsultationen klar, präzise und umfänglich
abzuhalten und zu gewährleisten, dass betroffene Parteien die Gelegenheit zur
Stellungnahme haben. Außerdem soll sie, ihre Kommunikationskanäle den
jeweiligen Zielgruppen anpassen und eingehende Beiträge veröffentlichen.
Zwar sieht die Kommission Handlungsbedarf, um eine
größere Transparenz der Lobbyarbeit für die Öffentlichkeit zu erreichen, doch
erkennt sie im Grünbuch ausdrücklich die Berechtigung von Lobbyarbeit an: Mit
Hilfe von Lobbyisten können die europäischen Institutionen auf wichtige Themen
aufmerksam gemacht werden. Mehr Transparenz möchte die Kommission durch die
Einrichtung eines freiwilligen Registrierungssystems erreichen, das einen
Anreiz zur Teilnahme bieten soll. Bei der Registrierung müssten die Teilnehmer
angeben, wen sie vertreten, was ihre Aufgaben sind und aus welchen Mitteln sie
finanziert werden. Darüber hinaus müssten sie sich einem Verhaltenskodex
unterwerfen, dessen Missachtung sanktioniert werden könnte. Im Gegenzug würden
die registrierten Personen über Konsultationen informiert werden. Aus Sicht von
Anwälten, die als Lobbyisten auftreten, könnten die Bestrebungen, eine Offenlegungspflicht
einzuführen, im Hinblick auf einen möglichen Widerspruch zur Verschwiegenheitspflicht
problematisch sein. Der dritte Teil des Grünbuchs der Kommission betrifft die
Offenlegung von Informationen über den Empfang von EU-Geldern. Die Kommission
favorisiert insoweit eine kohärentere und umfassende Informationspflicht der
Mitgliedstaaten. Die Kommission nimmt bis zum 31. August 2006 Antworten zu dem Grünbuch entgegen.
EU-Verfassungsvertrag
Der
ins Stocken geratene Ratifizierungsprozess des EU-Verfassungsvertrags ist am
09. Mai 2006 durch die Abstimmung in Estland wiederbelebt worden. Mit
deutlicher Mehrheit hat das estnische Parlament den EU-Verfassungsvertrag
angenommen und damit die Zahl der EU-Länder, die den Verfassungsvertrag
ratifiziert haben, auf 15 erhöht. Nächstes Abstimmungsland ist Finnland.
Frühere Berichte: 2/2006,
20/2005,
13/2005
Domain Europa.eu
Zum
Europatag am 09. Mai 2006 sind die europäischen Institutionen mit einer neuen
Identität im Internet gestartet. Statt der bisherigen europa.eu.int
Adressen haben alle EU-Institutionen von nun an Online-Zugang über europa.eu.
Die Internetdomäne .eu steht Privatpersonen bereits seit 7. April 2006 offen
und erfreut sich größter Beliebtheit. Über eine Million Registrierungen liegen
bereits vor.
Frühere Berichte: 7/2006,
23/2005
IBA-Jahreskongress
Der
IBA-Jahreskongress 2006 findet vom 17. 22. September in Chicago, USA, statt.
Zu den zahlreichen Arbeitsgruppen und Vorträgen werden über 3.000
internationale Rechtsanwälte erwartet. Weitere Details zu
Veranstaltungsprogramm und Anmeldung finden Sie hier.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RAin Mila Otto, LL.M. |
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