Büro Brüssel

Ausgabe 13/2006                                                                                                                06.07.2006

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Wirtschaftsrecht

-        Gesellschaftsrechtliche Entwicklungen

 

 

Sonstiges

-            Bewertung des Haager Programms

-            Kommission fordert weniger Vetos im Bereich Justiz und Inneres

-            Fortbildung von Vertretern der Justizberufe in der EU

-            Prof. von Danwitz neuer Richter am EuGH

 

 

Wirtschaftsrecht

 

Gesellschaftsrechtliche Entwicklungen

MdEP Lehne hält zur Erleichterung grenzüberschreitender Tätigkeiten gerade von mittelständischen Unternehmen die Einführung einer EU-GmbH für erforderlich und kündigt bis Ende 2006 einen entsprechenden Initiativbericht an. Um teuren Rechtsrat für die Mittelständler zu vermeiden, dürften darin jedoch möglichst wenige Verweise auf nationales Recht enthalten sein. Diese Auffassung wurde im Rahmen einer Anhörung von vielen mittelständischen Vertretern geteilt.

Am 04. Juli 2006 hat das EP den Bericht über die jüngsten Entwicklungen und die Perspektiven des Gesellschaftsrechts angenommen. Das EP reagiert damit auf die Aktivitäten der Kommission und betont, dass eine weiterführende Strategie im Bereich des Gesellschaftsrechts, auch im Hinblick auf bessere Rechtsetzung und Vereinfachung, erforderlich sei. Es sollte geprüft werden, ob die Notwendigkeit einer umfassenden Konsolidierung des Gesellschaftsrechts in einem einzigen Rechtsakt bestehe oder lediglich einige Gebiete konsolidiert werden sollten. Die Kommission wird darüber hinaus zur Vorlage weiterer konkreter Vorschläge im Bereich des Gesellschaftsrechts aufgefordert.

 

Sonstiges

 

Bewertung des Haager Programms

Die Kommission hat am 28. Juni 2006 vier Mitteilungen zur Bewertung des Haager Programms vorgelegt, das der Rat im November 2004 mit dem Ziel, einen EU-weiten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufzubauen, verabschiedet hat.

Wegen der Uneinheitlichkeit der bestehenden Bewertungsmechanismen schlägt die Kommission für die Evaluation von EU-Maßnahmen im Bereich der Freiheit, Sicherheit und des Rechts die Schaffung eines kohärenten und umfassenden Mechanismus durch die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen vor. Dabei sollen sowohl die Überwachung der Umsetzung als auch die Bewertung der Ergebnisse der Maßnahmen in den Blick genommen werden.

Die erste politische Bewertung der bei der Umsetzung des Haager Programms erzielten Fortschritte konstatiert, dass die Umsetzung der Rechtsakte durch die Mitgliedstaaten bisher unzureichend ist. Indes wird bei der Verabschiedung der Rechtsakte eine insgesamt positive Bilanz gezogen. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen seien sämtliche geplanten Maßnahmen durchgeführt worden. Demgegenüber gebe es bei den Maßnahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen teilweise erhebliche Verzögerungen. Der Grund hierfür liege insbesondere darin, dass bei Beschlüssen im Bereich der „dritten Säule“ die Zustimmung sämtlicher Mitgliedstaaten erforderlich sei.  Diese Schwierigkeiten könnten nach Auffassung der Kommission durch einen Rückgriff auf die sog. „Brückenklauseln“ (Art. 42 EUV, 67 Abs. 2 EGV) überwunden werden (vgl. auch unten).

Auf Grundlage der Bewertung der Umsetzung des Haager Programms benennt die Kommission weitere Schritte. So drängt sie u.a. auf die zügige Annahme und Umsetzung von Legislativvorschlägen zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens in Strafverfahren. Außerdem bedürfe es konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen  Ausbildung und Effizienz der Gerichtssysteme. Im Bereich des Zivilrechts kündigt die Kommission Vorschläge für die vollständige Abschaffung des Exequaturverfahrens, Grünbücher über die wirksamere Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sowie Rechtsinstrumente im Bereich des Familienrechts an.

 

Kommission fordert weniger Vetos im Bereich Justiz und Inneres

Um im Bereich der EU-Justiz- und Innenpolitik zügiger Entscheidungen treffen zu können, möchte die Kommission nationale Veto-Möglichkeiten im Rat drastisch einschränken, wo sich eine Reihe von dringlichen Maßnahmen zur Erreichung eines Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts durch das Einstimmigkeitserfordernis verzögerten. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in ihrer Mitteilung zu weiteren Schritten bei der Umsetzung des Haager Programms sowie der Mitteilung über die Anpassung der Zuständigkeit des EuGH konkrete Vorschläge gemacht: Bei nicht erfolgter Umsetzung einer EU-Maßnahme, soll die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat einleiten und nötigenfalls auch den EuGH einschalten können. Weiterhin soll in heiklen Bereichen, die derzeit eine einstimmige Abstimmung erfordern (z.B. justizielle Zusammenarbeit, Terrorismusbekämpfung, Asylfragen), die „Brückenklausel“ aus Art. 42 EUV und Art. 67 Abs. 2 EGV angewendet werden, durch die eine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit ermöglicht wird. Schließlich möchte die Kommission auch die Kompetenzen des EuGH erweitern. Er soll von jedem nationalen Gericht im Zusammenhang mit der Auslegung von EU-Vorschriften in den Bereichen Asyl und Einwanderung angerufen werden können. Außerdem soll der EuGH über die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen entscheiden können, die von den Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und zum Schutz der nationalen Sicherheit getroffen werden.

Die finnische Präsidentschaft wird die Kommissionsvorschläge im September 2006 dem Rat Justiz und Inneres vorlegen.

 

Fortbildung von Vertretern der Justizberufe in der EU

Am 29. Juni 2006 hat die Kommission eine Mitteilung über die Fortbildung von Vertretern der Justizberufe in der EU veröffentlicht, in der sie sich mit Fragen der Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, aber auch der Rechtsanwaltschaft befasst. Für die Schaffung eines europäischen Raums des Rechts sei die Fortbildung der Justiz ein wichtiges Instrument. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die ständig zunehmende Menge an europäischen Rechtstexten sowie vor dem Hintergrund der Entwicklung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, der ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen in das Justizwesen der Mitgliedstaaten voraussetze. Fortbildungsziele sollten insbesondere bessere Kenntnisse über Rechtsinstrumente der EU und EG, die Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen sowie die Vertiefung der Kenntnisse über Rechtssysteme und die Gerichtsbarkeit in den Mitgliedstaaten sein. Obwohl die Fortbildung in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten sei und die Zuständigkeit für die Fortbildung der Rechtsanwälte bei den Berufsverbänden liege, will die Kommission diese Anstrengungen mit Mitteln des künftigen  Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ stärker als bislang finanziell fördern.

 

Prof. von Danwitz neuer Richter am EuGH

Prof. Thomas von Danwitz wird ab November 2006 neuer Richter am EuGH und löst damit die Deutsche Ninon Colneric ab. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität in Köln.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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