Büro Brüssel
Ausgabe
15/2006 24.08.2006
Themen
in dieser Ausgabe: -
Verordnung zur Zuständigkeit in Ehesachen -
Grünbuch zu Kollisionsnormen im Güterrecht -
Positionspapier
von DRiB und BRAK zu Verfahrensrechten |
-
Gemeinsamer Standpunkt
zur Dienstlei-stungsrichtlinie |
Zivilrecht
|
Verordnung
zur Zuständigkeit in Ehesachen
Die Kommission veröffentlichte am 17. Juli 2006 einen
Vorschlag für eine Verordnung
im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von
Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich, der die
Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 2201/2003 vorsieht. Bislang gibt es keine gemeinschaftsrechtliche
Regelung zum anwendbaren Recht in Ehesachen. Mit der Verordnung soll ein
möglichst umfassender Rechtsrahmen für Ehesachen in der EU geschaffen werden,
ohne dass die Harmonisierung der nationalen Scheidungsgesetze bezweckt wird.
Die Einführung harmonisierter Kollisionsnormen für die Ehescheidung und
Trennung ohne Auflösung des Ehebandes soll dazu führen, dass die Ehegatten
bereits im Voraus wissen, nach welchem Recht sich ein Verfahren in Ehesachen
richtet. Mehr Rechtssicherheit und Flexibilität soll durch die Schaffung einer
Regelung entstehen, deren Hauptan-knüpfungspunkt die Gerichtsstandsvereinbarung
ist, wobei sich die Wahl auf Rechtsordnungen beschränken soll, zu denen die Ehe
einen engen Bezug aufweist. Dem
Verordnungsvorschlag ist ein Grünbuch
vorangegangen, zu dem die BRAK
Stellung genommen hat. Die BRAK begrüßt darin das Vorhaben der
Harmonisierung von Kollisionsnormen innerhalb der EU, macht aber deutlich, dass
es bei der Entwicklung von Kollisionsnormen nur um eine Angleichung der grundlegenden
Unterschiede der Anknüpfungsregeln des internationalen Privatrechts der
Mitgliedstaaten gehen kann.
Frühere
Berichte: 6/2005,
23/2005
Grünbuch zu
Kollisionsnormen im Güterrecht
Ebenfalls am 17. Juli 2006 leitete die
Kommission mit dem Grünbuch
zu den Kollisionsnormen im Güterrecht unter besonderer Berücksichtigung der
gerichtlichen Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung eine
Konsultation zu Rechtsfragen ein, die sich im internationalen Kontext bei
ehelichen Güterständen und vermögensrechtlichen Wirkungen anderer
Lebensgemeinschaften stellen. Probleme träten insbesondere bei der
Vermögensteilung und/oder -verwaltung von internationalen Paaren auf. Sie seien
oft auf erhebliche Differenzen zwischen den Bestimmungen des materiellen Rechts
und internationalen Privatrechts zurückzuführen. Mit dem Grünbuch behandelt die
Kommission ausschließlich die Frage der Kollisionsnormen. Sie stellt im
Grünbuch u. a. Fragen zum Anwendungsbereich einer künftigen Regelung, zu
möglichen Anknüpfungspunkten für das anwendbare Recht, zur Möglichkeit der
Rechtswahl, zur Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung sowie zu
Möglichkeiten zur Verbesserung der Eintragung von Güterständen. Dabei nimmt die
Kommission nicht nur eheliche Güterstände, sondern auch andere Formen der
Lebensgemeinschaft, so die eingetragene Partnerschaft und nichteheliche
Lebensgemeinschaft, in den Blick. Die Konsultationsfrist endet am 30. November
2006.
Strafrecht
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Positionspapier von DRiB und BRAK zu Verfahrensrechten
Vor dem
Hintergrund des schon 2003 angestoßenen, aber ins Stocken geratenen Prozesses,
einen Rahmenbeschluss
über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der EU zu
verabschieden, haben die BRAK und der Deutsche Richterbund ein gemeinsames
Positionspapier zu bestimmten Verfahrensrechten verdächtigter Personen in
Europa verabschiedet. Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwälte und
Richter betonen, dass das Recht auf Information, auf Verteidigung, das Schweigerecht
sowie die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der
Hauptverhandlung grundlegende Standards für ein rechtsstaatlich
funktionierendes Strafverfahren sind. Sie gewährleisten, dass unter Wahrung der
Beschuldigtenrechte zum einen der effektiven Strafverfolgung, zum anderen der
effektiven Strafverteidigung Rechnung getragen werden kann. Mit dem Positionspapier wollen die Organisationen
Überzeugungsarbeit in Europa leisten und zeigen, dass jedenfalls in Deutschland
alle an der Strafjustiz beteiligten Berufsgruppen hohe Schutzstandards für
Beschuldigte mit Überzeugung verinnerlicht haben und hierdurch keineswegs eine
effektive Strafverfolgung behindert wird.
Freizügigkeit
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Gemeinsamer Standpunkt zur Dienstleistungsrichtlinie
Der Rat hat am 24. Juli 2006 den gemeinsamen
Standpunkt im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie über
Dienstleistungen im Binnenmarkt beschlossen und dabei im Wesentlichen den geänderten
Vorschlag der Europäischen Kommission übernommen. Aus anwaltlicher Sicht
sind dabei insbesondere folgende Regelungen hervorzuheben: Art. 3 stellt
ausdrücklich klar, dass die berufsspezifischen Richtlinien der allgemeinen
horizontalen Dienstleistungsrichtlinie vorgehen. Damit haben auch die anwaltsspezifischen
Richtlinien Vorrang. Ferner besagt Art. 17 Nr. 4 ausdrücklich, dass die
Dienstleistungsrichtlinie für Rechtsanwälte vom Anwendungsbereich des Prinzips
des freien Binnenmarktes ausgenommen wird. Gleiches gilt für
Vorbehaltsaufgaben, also auch die Rechtsberatung (vgl. Art. 17 Nr. 6).
Ausgenommen ist auch die gerichtliche Beitreibung von Forderungen (Art. 17 Nr.
5). Der gemeinsame Standpunkt wird nun an das Europäische Parlament
übermittelt. Dieses hat nach Erhalt des Textes drei Monate Zeit für die zweite
Lesung.
Frühere Berichte: 1/2004,
12/2004,
2/2005,
3/2005,
5/2005,
6/2005,
11/2005,
12/2005,
13/2005,
14/2005,
15/2005,
17/2005,
18/2005,
22/2005,
3/2006,
7/2006
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