Büro Brüssel

Ausgabe 15/2006                                                                                                                24.08.2006

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

-        Verordnung zur Zuständigkeit in Ehesachen

-        Grünbuch zu Kollisionsnormen im Güterrecht

 

Strafrecht

-        Positionspapier von DRiB und BRAK zu Verfahrensrechten

 

 

Freizügigkeit

-            Gemeinsamer Standpunkt zur Dienstlei-stungsrichtlinie

 


 

Zivilrecht

 

Verordnung zur Zuständigkeit in Ehesachen

Die Kommission veröffentlichte am 17. Juli 2006 einen Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich, der die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vorsieht. Bislang gibt es keine gemeinschaftsrechtliche Regelung zum anwendbaren Recht in Ehesachen. Mit der Verordnung soll ein möglichst umfassender Rechtsrahmen für Ehesachen in der EU geschaffen werden, ohne dass die Harmonisierung der nationalen Scheidungsgesetze bezweckt wird. Die Einführung harmonisierter Kollisionsnormen für die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes soll dazu führen, dass die Ehegatten bereits im Voraus wissen, nach welchem Recht sich ein Verfahren in Ehesachen richtet. Mehr Rechtssicherheit und Flexibilität soll durch die Schaffung einer Regelung entstehen, deren Hauptan-knüpfungspunkt die Gerichtsstandsvereinbarung ist, wobei sich die Wahl auf Rechtsordnungen beschränken soll, zu denen die Ehe einen engen Bezug aufweist.  Dem Verordnungsvorschlag ist ein Grünbuch vorangegangen, zu dem die BRAK Stellung genommen hat. Die BRAK begrüßt darin das Vorhaben der Harmonisierung von Kollisionsnormen innerhalb der EU, macht aber deutlich, dass es bei der Entwicklung von Kollisionsnormen nur um eine Angleichung der grundlegenden Unterschiede der Anknüpfungsregeln des internationalen Privatrechts der Mitgliedstaaten gehen kann.

Frühere Berichte: 6/2005, 23/2005

 

Grünbuch zu Kollisionsnormen im Güterrecht

Ebenfalls am 17. Juli 2006 leitete die Kommission mit dem Grünbuch zu den Kollisionsnormen im Güterrecht unter besonderer Berücksichtigung der gerichtlichen Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung eine Konsultation zu Rechtsfragen ein, die sich im internationalen Kontext bei ehelichen Güterständen und vermögensrechtlichen Wirkungen anderer Lebensgemeinschaften stellen. Probleme träten insbesondere bei der Vermögensteilung und/oder -verwaltung von internationalen Paaren auf. Sie seien oft auf erhebliche Differenzen zwischen den Bestimmungen des materiellen Rechts und internationalen Privatrechts zurückzuführen. Mit dem Grünbuch behandelt die Kommission ausschließlich die Frage der Kollisionsnormen. Sie stellt im Grünbuch u. a. Fragen zum Anwendungsbereich einer künftigen Regelung, zu möglichen Anknüpfungspunkten für das anwendbare Recht, zur Möglichkeit der Rechtswahl, zur Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung sowie zu Möglichkeiten zur Verbesserung der Eintragung von Güterständen. Dabei nimmt die Kommission nicht nur eheliche Güterstände, sondern auch andere Formen der Lebensgemeinschaft, so die eingetragene Partnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft, in den Blick. Die Konsultationsfrist endet am 30. November 2006.

 

Strafrecht

 

Positionspapier von DRiB und BRAK zu Verfahrensrechten

Vor dem Hintergrund des schon 2003 angestoßenen, aber ins Stocken geratenen Prozesses, einen Rahmenbeschluss über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der EU zu verabschieden, haben die BRAK und der Deutsche Richterbund ein gemeinsames Positionspapier zu bestimmten Verfahrensrechten „verdächtigter Personen“ in Europa verabschiedet. Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwälte und Richter betonen, dass das Recht auf Information, auf Verteidigung, das Schweigerecht sowie die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung grundlegende Standards für ein rechtsstaatlich funktionierendes Strafverfahren sind. Sie gewährleisten, dass unter Wahrung der Beschuldigtenrechte zum einen der effektiven Strafverfolgung, zum anderen der effektiven Strafverteidigung Rechnung getragen werden kann. Mit dem Positionspapier wollen die Organisationen Überzeugungsarbeit in Europa leisten und zeigen, dass jedenfalls in Deutschland alle an der Strafjustiz beteiligten Berufsgruppen hohe Schutzstandards für Beschuldigte mit Überzeugung verinnerlicht haben und hierdurch keineswegs eine effektive Strafverfolgung behindert wird.

 

Freizügigkeit

 

Gemeinsamer Standpunkt zur Dienstleistungsrichtlinie

Der Rat hat am 24. Juli 2006 den gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt beschlossen und dabei im Wesentlichen den geänderten Vorschlag der Europäischen Kommission übernommen. Aus anwaltlicher Sicht sind dabei insbesondere folgende Regelungen hervorzuheben: Art. 3 stellt ausdrücklich klar, dass die berufsspezifischen Richtlinien der allgemeinen horizontalen Dienstleistungsrichtlinie vorgehen. Damit haben auch die anwaltsspezifischen Richtlinien Vorrang. Ferner besagt Art. 17 Nr. 4 ausdrücklich, dass die Dienstleistungsrichtlinie für Rechtsanwälte vom Anwendungsbereich des Prinzips des freien Binnenmarktes ausgenommen wird. Gleiches gilt für Vorbehaltsaufgaben, also auch die Rechtsberatung (vgl. Art. 17 Nr. 6). Ausgenommen ist auch die gerichtliche Beitreibung von Forderungen (Art. 17 Nr. 5). Der gemeinsame Standpunkt wird nun an das Europäische Parlament übermittelt. Dieses hat nach Erhalt des Textes drei Monate Zeit für die zweite Lesung.

Frühere Berichte: 1/2004, 12/2004, 2/2005, 3/2005, 5/2005, 6/2005, 11/2005, 12/2005, 13/2005, 14/2005, 15/2005, 17/2005, 18/2005, 22/2005, 3/2006, 7/2006

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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