Büro Brüssel

Ausgabe 20/2008                                                                                                                13.11.2008

Themen in dieser Ausgabe:

Zivilrecht

-         Unterstützung für das Grünbuch zur Transparenz des Schuldnervermögens

-         Geltung der Rom-I-Verordnung auch in Großbritannien

 

Wettbewerb

-         Initiativbericht zum Grünbuch Schadensersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts

 

Institutionen

-      Arbeitsprogramm der Kommission für 2009

 

 


 

Zivilrecht

 

Unterstützung für das Grünbuch zur Transparenz des Schuldnervermögens

Am 4. November 2008 hat sich der mitberatende Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) mit dem im März 2008 vorgelegten Grünbuch „Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der EU- Transparenz des Schuldnervermögens“ befasst. Das Grünbuch zielt darauf ab, Schwierigkeiten bei der Schuldeneintreibung in anderen Mitgliedstaaten, die auf unterschiedlichen nationalen Regelungen und Unkenntnis über die Informationsstruktur in anderen Mitgliedstaaten beruhen, zu beseitigen.

Der auf der Sitzung vorgestellte Stellungnahmeentwurf begrüßt das Grünbuch und die darin formulierten Ideen eines Leitfadens über Zwangsvollstreckungsrecht und -praxis in den Mitgliedstaaten, einer Erweiterung der Register, der Verbesserung des Registerzugangs und der Optimierung des Informationsaustauschs zwischen den Vollstreckungsbehörden. Der Stellungnahmeentwurf sieht ein Ersuchen an den federführenden Rechtsausschuss vor, diese Zustimmung in seinen Bericht aufzunehmen. 

Frühere Berichte: 20/2006, 19/2007, 20/2007, 5/2008

 

Geltung der Rom-I-Verordnung auch in Großbritannien

Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I), die am 4. Juli 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist, wird wie für die anderen Mitgliedstaaten nun auch für Großbritannien ab dem 17. Dezember 2009 gelten.

Großbritannien hatte sich nicht an der Annahme der Verordnung beteiligt, aber mit Schreiben aus Juli 2008 der Kommission mitgeteilt, dass es die Verordnung anzunehmen wünscht. Die Kommission hat am 7. November 2008 gemäß Art. 11, 11 a EG ihre notwendige positive Stellungnahme abgegeben.

Die Rom-I-Verordnung regelt, welches Recht innerhalb der EU auf grenzüberschreitende Verträge anwendbar ist. Danach ist es den Vertragsparteien – gleich ob Unternehmer oder Verbraucher – möglich, das auf den Vertrag anwendbare Recht zu bestimmen, wobei bei Verbraucherverträgen in jedem Fall die zwingenden Vorschriften des Heimatlandes des Verbrauchers gelten. Sollte keine Rechtswahl getroffen werden, gilt für Verbraucherverträge das Recht des Heimatlandes des Verbrauchers. Demgegenüber gilt bei Verträgen zwischen Gewerbetreibenden das Recht am Ort der Partei, die die geschäftstypische Leistung erbringt.

Frühere Berichte: 1/2006, 8/2007, 22/2007, 12/2008, 14/2008

 

Wettbewerb

 

Initiativbericht zum Grünbuch Schadensersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts

Am 5. November 2008 stellte der Berichterstatter MdEP Klaus-Heiner Lehne im federführenden Wirtschafts- und Währungssauschuss (ECON) seinen Initiativbericht zum Weißbuch zu den Schadensersatzklagen wegen Verletzung des WG-Wettbewerbsrechts vor.

Das vorrangige Ziel des Weißbuchs besteht darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschädigte zu verbessern, damit sie die ihnen durch Verstöße gegen die EG-Wettbewerbsvorschriften entstandenen Schäden wirksam geltend machen können. Hierzu sieht die Kommission u. a. einen Bedarf für Mechanismen (Verbandsklage und Opt-in-Gruppenklage), die eine Bündelung der individuellen Schadensersatzforderungen ermöglichen.

Der Berichtsentwurf begrüßt das Weißbuch und unterstreicht, dass Opfer von Wettbewerbsverletzungen einen Anspruch auf Entschädigung des ihnen tatsächlich entstandenen Schaden haben müssen. Die Ansprüche sollten im Wege der Individual-, Verbands- oder Gruppenklage geltend gemacht werden können.

Dieses gelte jedoch nicht nur im Bereich des EG-Wettbewerbsrechts, sondern auch in anderen Bereichen, wie der Produkthaftung. Auch hier gebe es Probleme bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die z. B. aus dem Phänomen von Massen- und Streuschäden oder Informationsasymmetrien resultieren können. MdEP Lehne fordert daher die Auswertung zweier für Ende 2008 angekündigter Studien zu kollektiven Rechtssetzungsmechanismen in den Mitgliedstaaten und die anschließende Prüfung eines möglichen horizontalen Ansatzes zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Eine Zersplitterung des Prozessrechts müsse vermieden werden. Hintergrund dieser Erwägungen, die die BRAK teilt, sind die parallelen Überlegungen der Generaldirektion Verbraucherschutz, Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung einzuführen.

Eine klare  Absage wird der Einführung von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild erteilt. Diese Auffassung wird auch von der Kommission geteilt.

Frühere Berichte: 01/2006, 09/2007, 07/2008, 16/2008

 

Institutionen

 

Arbeitsprogramm der Kommission für 2009

Die Kommission hat am 5. November 2008 ihr Arbeitsprogramm für 2009 vorgelegt, das Jahr, in dem nicht nur die Wahlen zum EP stattfinden, sondern auch die Amtszeit der jetzigen Kommission zu Ende geht. Zu ihrem Amtsantritt hatte die Kommission eine Agenda für Wohlstand, Sicherheit und soziale Gerechtigkeit in Europa formuliert. Die Kommission will in 2009 daher die von ihr eingeleiteten Initiativen in den Gebieten Energie, Klimawandel, Migration und Sozialpolitik abschließen. Zentrale Aufgabe wird aber auch die Bewältigung der Finanzkrise sein.

Um die bestehenden Mängel des Binnenmarktes auszuräumen, wird die Kommission u. a. Initiativen zur Stärkung der Verbraucher und zur Verbesserung der Rechtsmittel, wie durch das Weißbuch Schadensersatzklagen des EG-Wettbewerbsrechts begonnen, weiterverfolgen. Zudem hält sie an der Notwendigkeit der Schaffung eines Gemeinschaftspatents fest.

Im Hinblick auf die Entwicklung der EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts kündigt die Kommission Vorschläge zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung in bestimmten Bereichen des Straf- und Zivilrechts an. Die Kommission nennt Erb- und Testamentssachen und plant die Änderung der Brüssel-I-Verordnung, um die EU-weite Anerkennung und Durchsetzung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen zu erleichtern. Im strafrechtlichen Bereich werden Maßnahmen zum Opferschutz, zur Terrorismusbekämpfung und zur Gewährleistung von verfahrensrechtlichen Mindestrechten im Vordergrund stehen. Zum Kernelement ihrer Rechtssetzungstätigkeit will die Kommission auch in 2009 die bessere Rechtssetzung machen.

Frühere Berichte: 20/2005, 16/2006, 20/2006

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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