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Büro Brüssel

Ausgabe 01/2009                                                                                                                22.01.2009

Themen in dieser Ausgabe:

Wirtschaftsrecht

- Europäische Privatgesellschaft

 

Zivilrecht

- Rom II in Kraft getreten

- Unterhaltsverordnung veröffentlicht

 

Europäische Institutionen

- Arbeitsprogramm der tschechischen Ratspräsidentschaft

 

 

Grundrechte

- Abstimmung über Bericht zur Lage der Grundrechte in der EU

 

Strafrecht

- Crystal Scales of Justice Prize


 

Wirtschaftsrecht

 

Europäische Privatgesellschaft (EPG)

Am 20. Januar 2009 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) über die Europäische Privatgesellschaft abgestimmt. Berichterstatter MdEP Klaus Heiner Lehne hatte im September 2008 hierzu einen Bericht verfasst. Die Europäische Kommission hatte nach Aufforderung des EP im Juni 2008 einen entsprechenden Verordnungsvorschlag für eine neue Unternehmensform vorgelegt, die vor allem dem europäischen Mittelstand zugute kommen soll. Die Abgeordneten beschlossen Änderungen zu dem Verordnungsentwurf insbesondere in den Bereichen Arbeitnehmermitbestimmung und Mindestkapital. Das Mindestkapital der EPG soll nach dem Verordnungsvorschlag 1 Euro betragen. Der Rechtsausschuss fordert eine Ergänzung dieser Regelung, um den Gläubigerschutz zu sichern. Die Unternehmensführung muss nachweislich solvent sein. Ansonsten soll ein Mindestkapital von 8000 Euro erforderlich sein. Weiterhin fordert der Rechtsausschuss einen grenzüberschreitenden Bezug der EPG, die Voraussetzungen für das Vorliegen eines solchen sollen jedoch weit gefasst werden, damit die Unternehmensgründung nicht erschwert wird. In diesem Sinne soll z.B. ein entsprechender Hinweis im Gesellschaftsgegenstand oder eine Trennung von Sitzland und Hauptverwaltungsland ausreichen. Die Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung wurden dahingehend geändert, dass im Falle einer Sitzverlegung, wenn mehr als 500 Arbeitnehmer in anderen EU Staaten arbeiten, die günstigere Regelungen vorsehen, bereits existierendes EU-Recht gilt anstatt von nationalem Recht. Das Plenum des EP wird voraussichtlich im März 2009 über das Statut entscheiden. Die BRAK hat zu dem Verordnungsentwurf eine befürwortende Stellungnahme abgegeben.

 

Frühere Berichte: 18/2008, 16/2008, 13/2008, 10/2008, 3/2007, 22/2006,

 

Zivilrecht

 

Rom II in Kraft getreten

Am 11. Januar 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) in Kraft getreten. Ziel von „Rom II“ ist die Vereinheitlichung der einzelstaatlichen Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse und die Vervollständigung der auf Gemeinschaftsebene mit Verordnung „Brüssel I“ und dem Übereinkommen von Rom von 1980 bereits weit fortgeschrittenen Arbeiten zur Harmonisierung des internationalen Privatrechts in Zivil- und Handelssachen. Die "Rom II"-Verordnung bestimmt bei Sachverhalten, die Verbindungen zu mehreren Rechtsordnungen haben, welche Nomen auf außervertragliche Schuldverhältnisse Anwendung finden. Bei unerlaubten Handlungen wird danach regelmäßig das Recht des Staates zur Anwendung kommen, in dem der Schaden eingetreten ist, es sei denn, beide Parteien haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat. In diesem Fall gilt das Recht dieses Staates. Spezielle Kollisionsnormen sind unter anderem für Produkthaftung, Haftung für Umweltschänden und Wettbewerbsverstöße vorgesehen. Die umstrittene Frage der Haftung für die Verletzung der Privatsphäre durch Medien ist vom Anwendungsbereich der "Rom II"-Verordnung ausgenommen. Die BRAK hatte die Regelungen der Rom-II-Verordnung im Wesentlichen begrüßt.

 

Frühere Berichte: 15/2007, 14/2007, 10/2007, 8/2007, 2/2007, 9/2006, 4/2006

 

Unterhaltsverordnung veröffentlicht

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen ist am 10. Januar 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt am 30. Januar 2009 in Kraft. Die Verordnung soll dazu beitragen, Unterhaltsansprüche europaweit effektiver durchsetzen zu können. Geschaffen werden Regeln über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Unterhaltsentscheidungen, die nicht nur Kindesunterhaltsachen, sondern auch Unterhaltsansprüche von Ehegatten und Lebenspartner anwendbar sind. Die Verordnung regelt zudem den Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

 

Frühere Berichte: 12/2008, 1/2008, 11/2007, 8/2007

 

Europäische Institutionen

 

Arbeitsprogramm der tschechischen Ratspräsidentschaft

Im ersten Halbjahr 2009 hat Tschechien die Ratspräsidentschaft inne. Das Arbeitsprogramm beinhaltet im Bereich des  Binnenmarkts die Fortführung der Arbeiten für die Einführung einer EU-Patentgerichtsbarkeit und der Schaffung eines Gemeinschaftspatents. Weiterhin soll der Verordnungsentwurf für die Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG) diskutiert werden, sowie weitere Maßnahmen des „Small Business Act“ umgesetzt werden. Die Präsidentschaft will die Umsetzung der Prioritäten der Bologna-Erklärung evaluieren und einen Zwischenbericht abgeben. Im Bereich der Zusammenarbeit im Strafrecht plant die Präsidentschaft, einen Rahmenbeschluss vorzuschlagen, um Kompetenzkonflikte in Ermittlungsverfahren zu vermeiden, indem ein Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten stattfindet. Außerdem soll die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls weiter evaluiert werden. Mitte März ist eine Konferenz geplant, die sich mit den Rechten schutzbedürftiger Opfer befassen soll. Hinsichtlich der Zusammenarbeit im Zivilrecht wird ein Schwerpunkt auf den Verordnungsentwurf zum Erb- und Testamentsrecht gelegt, der demnächst veröffentlicht werden soll. Im April 2009 ist hierzu eine internationale Konferenz in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) geplant. Die Umsetzung der Brüssel I Verordnung soll diskutiert werden, ebenso wie der Entwurf für ein europäisches Vertragsrecht. Eine weitere Priorität sieht die tschechische Ratspräsidentschaft im Bereich des E-Justice. Das europäische E-Justice Portal soll weiterentwickelt werden zu einem tatsächlichen Zugang zum Recht für EU-Bürger. Bereits existierende Pilotprojekte sollen entsprechend gefördert werden.

 

Grundrechte

 

EP-Abstimmung über Bericht über die Lage der Grundrechte in der EU

Das EP hat am 13. Januar 2009 den Bericht von MdEP Giusto Catania zu der Lage der Grundrechte in der EU in den Jahren 2004-2008 angenommen. Die Abgeordneten stellten fest, dass es auf vielen Ebenen Verbesserungsmöglichkeiten gebe. Der Ministerrat wird aufgefordert, den Entwurf eines Rahmenbeschlusses über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, gemäß den Empfehlungen des Parlaments für höhere Standards, anzunehmen. Auch eine wirksame gerichtliche Kontrolle der Geheimdienste sei erforderlich. Weiteren Handlungsbedarf sieht das EP bei der Bekämpfung der Diskriminierung von Roma, der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, der Chancengleichheit sowie bei einer Politik für legale Einwanderung.

 

 

Strafrecht

 

Crystal Scale of Justice Prize

Der Europarat und die Europäische Kommission haben den Crystal Scale of Justice Prize ausgelobt. Ausgezeichnet werden sollen Projekte, die zu einer Verbesserung der Strafjustiz, insbesondere der Gerichtsorganisation oder Strafverfahren beitragen. Teilnahmeberechtigt sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltskammern oder andere Zusammenschlüsse von Rechtspflegeberufen, Justizvollzugsanstalten und andere Organisationen, die für die Strafrechtspflege zuständig sind. Frist für die Einreichung der Projekte ist der 1. März 2009. Der Preis soll alle zwei Jahre vergeben werden, abwechselnd mit dem entsprechenden Preis im Bereich der Zivilrechtspflege, den es bereits seit 2005 gibt.

 

 

 

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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