Büro
Brüssel
Ausgabe
01/2009 22.01.2009
Themen in dieser Ausgabe: - Europäische Privatgesellschaft - Rom II in Kraft getreten - Unterhaltsverordnung
veröffentlicht Europäische
Institutionen - Arbeitsprogramm der tschechischen
Ratspräsidentschaft |
- Abstimmung über Bericht zur Lage
der Grundrechte in der EU Strafrecht - Crystal Scales of Justice Prize |
Wirtschaftsrecht
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Europäische
Privatgesellschaft (EPG)
Am 20. Januar 2009 hat der
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) über die Europäische
Privatgesellschaft abgestimmt. Berichterstatter MdEP Klaus Heiner Lehne hatte
im September 2008 hierzu einen Bericht verfasst. Die
Europäische Kommission hatte nach Aufforderung des EP im Juni 2008 einen
entsprechenden Verordnungsvorschlag für eine neue
Unternehmensform vorgelegt, die vor allem dem europäischen Mittelstand zugute
kommen soll. Die Abgeordneten beschlossen Änderungen zu dem Verordnungsentwurf
insbesondere in den Bereichen Arbeitnehmermitbestimmung und Mindestkapital. Das
Mindestkapital der EPG soll nach dem Verordnungsvorschlag 1 Euro betragen. Der
Rechtsausschuss fordert eine Ergänzung dieser Regelung, um den Gläubigerschutz
zu sichern. Die Unternehmensführung muss nachweislich solvent sein. Ansonsten
soll ein Mindestkapital von 8000 Euro erforderlich sein. Weiterhin fordert der
Rechtsausschuss einen grenzüberschreitenden Bezug der EPG, die Voraussetzungen
für das Vorliegen eines solchen sollen jedoch weit gefasst werden, damit die
Unternehmensgründung nicht erschwert wird. In diesem Sinne soll z.B. ein
entsprechender Hinweis im Gesellschaftsgegenstand oder eine Trennung von
Sitzland und Hauptverwaltungsland ausreichen. Die Regelungen zur
Arbeitnehmermitbestimmung wurden dahingehend geändert, dass im Falle einer
Sitzverlegung, wenn mehr als 500 Arbeitnehmer in anderen EU Staaten arbeiten,
die günstigere Regelungen vorsehen, bereits existierendes EU-Recht gilt anstatt
von nationalem Recht. Das Plenum des EP wird voraussichtlich im März 2009 über
das Statut entscheiden. Die BRAK hat zu dem Verordnungsentwurf eine
befürwortende Stellungnahme abgegeben.
Frühere Berichte: 18/2008,
16/2008,
13/2008,
10/2008,
3/2007,
22/2006,
Zivilrecht
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Rom II in
Kraft getreten
Am 11. Januar 2009 ist
die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche
Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) in Kraft getreten. Ziel von Rom
II ist die Vereinheitlichung der einzelstaatlichen Kollisionsnormen für
außervertragliche Schuldverhältnisse und die Vervollständigung der auf
Gemeinschaftsebene mit Verordnung Brüssel I und dem Übereinkommen von Rom von
1980 bereits weit fortgeschrittenen Arbeiten zur Harmonisierung des
internationalen Privatrechts in Zivil- und Handelssachen. Die "Rom
II"-Verordnung bestimmt bei Sachverhalten, die Verbindungen zu mehreren
Rechtsordnungen haben, welche Nomen auf außervertragliche Schuldverhältnisse
Anwendung finden. Bei unerlaubten Handlungen wird danach regelmäßig das Recht
des Staates zur Anwendung kommen, in dem der Schaden eingetreten ist, es sei
denn, beide Parteien haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen
Mitgliedstaat. In diesem Fall gilt das Recht dieses Staates. Spezielle
Kollisionsnormen sind unter anderem für Produkthaftung, Haftung für
Umweltschänden und Wettbewerbsverstöße vorgesehen. Die umstrittene Frage der
Haftung für die Verletzung der Privatsphäre durch Medien ist vom
Anwendungsbereich der "Rom II"-Verordnung ausgenommen. Die BRAK hatte die Regelungen der Rom-II-Verordnung im
Wesentlichen begrüßt.
Frühere Berichte: 15/2007, 14/2007, 10/2007, 8/2007, 2/2007, 9/2006, 4/2006
Unterhaltsverordnung
veröffentlicht
Die Verordnung
(EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in
Unterhaltssachen ist am 10. Januar 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
worden. Sie tritt am 30. Januar 2009 in Kraft. Die Verordnung soll dazu
beitragen, Unterhaltsansprüche europaweit effektiver durchsetzen zu können.
Geschaffen werden Regeln über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die
Anerkennung und Vollstreckung von in anderen Mitgliedstaaten ergangenen
Unterhaltsentscheidungen, die nicht nur Kindesunterhaltsachen, sondern auch
Unterhaltsansprüche von Ehegatten und Lebenspartner anwendbar sind. Die
Verordnung regelt zudem den Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Frühere
Berichte: 12/2008,
1/2008,
11/2007,
8/2007
Europäische Institutionen
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Arbeitsprogramm der tschechischen Ratspräsidentschaft
Im ersten Halbjahr 2009 hat
Tschechien die Ratspräsidentschaft inne. Das Arbeitsprogramm
beinhaltet im Bereich des Binnenmarkts
die Fortführung der Arbeiten für die Einführung einer EU-Patentgerichtsbarkeit
und der Schaffung eines Gemeinschaftspatents. Weiterhin soll der Verordnungsentwurf
für die Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG) diskutiert
werden, sowie weitere Maßnahmen des Small Business
Act umgesetzt werden. Die Präsidentschaft will die Umsetzung der
Prioritäten der Bologna-Erklärung evaluieren und einen Zwischenbericht abgeben.
Im Bereich der Zusammenarbeit im Strafrecht plant die Präsidentschaft, einen
Rahmenbeschluss vorzuschlagen, um Kompetenzkonflikte in Ermittlungsverfahren zu
vermeiden, indem ein Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
stattfindet. Außerdem soll die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls weiter
evaluiert werden. Mitte März ist eine Konferenz geplant, die sich mit den
Rechten schutzbedürftiger Opfer befassen soll. Hinsichtlich der Zusammenarbeit
im Zivilrecht wird ein Schwerpunkt auf den Verordnungsentwurf zum Erb- und
Testamentsrecht gelegt, der demnächst veröffentlicht werden soll. Im April 2009
ist hierzu eine internationale Konferenz in Zusammenarbeit mit der Europäischen
Rechtsakademie (ERA) geplant. Die Umsetzung der Brüssel I Verordnung soll
diskutiert werden, ebenso wie der Entwurf für ein europäisches Vertragsrecht.
Eine weitere Priorität sieht die tschechische Ratspräsidentschaft im Bereich
des E-Justice. Das europäische E-Justice Portal soll weiterentwickelt werden zu
einem tatsächlichen Zugang zum Recht für EU-Bürger. Bereits existierende
Pilotprojekte sollen entsprechend gefördert werden.
Grundrechte
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EP-Abstimmung
über Bericht über die Lage der Grundrechte in der EU
Das
EP hat am 13. Januar 2009 den Bericht von MdEP
Giusto Catania zu der Lage der Grundrechte in der EU in den Jahren 2004-2008
angenommen. Die Abgeordneten stellten fest, dass es auf vielen Ebenen
Verbesserungsmöglichkeiten gebe. Der Ministerrat wird aufgefordert, den Entwurf
eines Rahmenbeschlusses über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen
der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet
werden, gemäß den Empfehlungen des Parlaments für höhere Standards, anzunehmen.
Auch eine wirksame gerichtliche Kontrolle der Geheimdienste sei erforderlich.
Weiteren Handlungsbedarf sieht das EP bei der Bekämpfung der Diskriminierung
von Roma, der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, der
Chancengleichheit sowie bei einer Politik für legale Einwanderung.
Strafrecht
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Crystal Scale
of Justice Prize
Der
Europarat und die Europäische Kommission haben den Crystal
Scale of Justice Prize ausgelobt. Ausgezeichnet werden sollen Projekte, die zu
einer Verbesserung der Strafjustiz, insbesondere der Gerichtsorganisation oder
Strafverfahren beitragen. Teilnahmeberechtigt sind Gerichte,
Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltskammern oder andere Zusammenschlüsse von
Rechtspflegeberufen, Justizvollzugsanstalten und andere Organisationen, die für
die Strafrechtspflege zuständig sind. Frist für die Einreichung der Projekte
ist der 1. März 2009. Der Preis soll alle zwei Jahre vergeben werden,
abwechselnd mit dem entsprechenden Preis im Bereich der Zivilrechtspflege, den
es bereits seit 2005 gibt.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer,
Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743
86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen und Natalie Barth |
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