Ausgabe 10/2009

12.06.2009

 

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

Europäisches Vertragsrecht im Rat

 

Strafrecht

Bericht zur Evaluierung des Europäischen Haftbefehls

 

Wirtschaftsrecht

Europäisches Patentgerichtssystem

 

Institutionen

Europawahl 2009

Schwedische Ratspräsidentschaft

Stockholm-Programm

 

 

 

Zivilrecht

 

Europäisches Vertragsrecht im Rat

Der Justiz- und Innenministerrat hat sich in seiner Sitzung am 4./5. Juni 2009 auf Leitlinien für die Einführung eines gemeinsamen Referenzrahmens für ein europäisches Vertragsrecht  (CFR) geeinigt. Im Referenzrahmen sollen grundsätzliche Prinzipien des Vertragsrechts festgelegt werden, gegebenenfalls mit Leitlinien für Fälle, in denen eine Abweichung von den Prinzipien erforderlich ist. Der Katalog der Prinzipien soll nicht abschließend sein und alle Phasen der Vertragsbeziehung erfassen. Als Beispiele werden aufgezählt: Vertragsfreiheit, Rechtssicherheit, Treu und Glauben. Weiterhin soll der Referenzrahmen nach Auffassung des Rates die Definitionen der wesentlichen Begriffe des allgemeinen Vertragsrechts enthalten. Während die Regeln des CFR allgemein gehalten werden sollten, damit sie auch die verschiedenen Vertragsarten angewendet werden können, wird nicht ausgeschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt Regeln für Verbraucherverträge einzufügen. Es soll darauf geachtet werden, dass CFR und der Entwurf einer Verbraucherrechte-Richtlinie im angemessenen Maße gleichlaufen. Der Rat betont jedoch, dass es sich um zwei getrennte Projekte handelt, die Ziele verfolgen, die nicht immer gleichartig sind. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme die Entwicklung des CFR grundsätzlich begrüßt.

Frühere Berichte: 5/2004, 20/2004, 23/2004, 17/2005, 18/2005, 6/2006, 11/2006, 17/2006, 3/2007, 05/2007, 6/2007, 7/2007, 8/2007, 11/2007, 15/2007, 17/2007, 1/2008, 05/2008

 

 

Strafrecht

 

Bericht zur Evaluierung des Europäischen Haftbefehls

Der Rat hat bei seiner Sitzung der Justiz- und Innenminister am 4./5. Juni 2009 den Abschlussbericht über die vierte Evaluierungsrunde zur praktischen Anwendung des Europäischen Haftbefehls angenommen. Darin hoben die Minister hervor, dass der EAW gut funktioniere und sich als nützliches Werkzeug im Kampf gegen das Verbrechen erwiesen habe. Allerdings habe eine große Anzahl der für den Bericht befragten Praktiker betont, dass weitere Schritte zur Angleichung der Gesetzgebung und zur Identifizierung gemeinsamer Verfahrensstandards gemacht werden müssten, um das gegenseitige Vertrauen zu fördern. Der Bericht führt weiter aus, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zur Auslieferung 43 Tage betrage. Der Rat drängt die Mitgliedstaaten, Möglichkeiten direkter Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden stärker zu fördern. Insbesondere bei der Aus- und Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten, Justizbediensteten, aber auch von Anwälten auf dem Gebiet des Europäischen Haftbefehls und der Fremdsprachen sieht der Bericht Defizite. Er regt an, dafür Mittel aus den Finanzprogrammen des Justiz- und Innenressorts der EU zur Verfügung zu stellen.

 

Frühere Berichte: 05/2008, 14/2008 und 9/2009.

 

 

 

Wirtschaftsrecht

 

Europäisches Patentgerichtssystem

Der Wettbewerbsfähigkeits-Rat tagte am 28./29. Mai 2009 und nahm in seiner Sitzung einen Fortschrittsbericht der Präsidentschaft zur Kenntnis zu den Verhandlungen über die Einführung eines Gemeinschaftspatents und ein europäisches Patentgerichtssystem. Die Minister einigten sich darauf, den EuGH um ein Gutachten zu bitten, ob der Entwurf eines Abkommens über ein solches Gerichtssystems, das auf Grundlage der Empfehlungen der Kommission erarbeitet wird und zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten des europäischen Patentabkommens gelten soll, mit dem EG-Vertrag vereinbar ist. Diskutiert wurden vor allem die Zusammensetzung der Kammern, die Umsetzung des geplanten Abkommens, die Rolle des EuGH bei Einführung eines EU-weiten Patentgerichtssystems sowie die Frage von Übergangsregelungen.

 

Frühere Berichte: 06/2009, 15/2008, 19/2006, 14/2006, 2/2006, 18/2003, 5/2003

 

Institutionen

 

Europawahlen 2009

Vom 4. bis 7. Juni 2009 fanden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Europawahlen statt. Die Wahlbeteiligung lag lediglich bei 43 %. Stärkste Fraktion wird auch diesmal die Europäische Volkspartei (EPP) sein mit 264 Sitzen. Die Sozialdemokratische Fraktion (PES) erhält 161 Plätze, die Liberalen (ALDE) 60 und die Grünen (Greens/EFA) 53. Nach den Kriterien des Vertrags von Nizza gibt es in dieser Legislaturperiode insgesamt 736 Europaabgeordnete.  Auch in Deutschland entfielen die meisten Stimmen auf die CDU/CSU (37,9 %), die SPD erhielt 20,8 %, die Grünen 12,1 %, die FDP 11 % und die Linke erhielt 7,5 %. Insgesamt gibt es 99 deutsche Europaparlamentarier. Alle Wahlergebnisse erhalten Sie hier und auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

 

Schwedische Ratspräsidentschaft

Am 1. Juli 2009 übernimmt Schweden von Tschechien die Ratspräsidentschaft. Es ist seit dem Beitritt zur EU 1995 die zweite Ratspräsidentschaft, die Schweden innehat. Am 9. Juni 2009 stellte der schwedische Premierminister Fredrik Reinfeldt die Prioritäten vor, die sich die schwedische Regierung für ihre Präsidentschaft bis Ende 2009 gegeben hat. Als ersten Fokus sah Reinfeldt die langfristige Stabilisierung der Finanzmärkte. In diesem Zusammenhang sei auch die Finanzpolitik der Mitgliedstaaten zu diskutieren. Er kündigte eine Überprüfung der Lissabon-Strategie an mit dem Ziel, im Frühjahr 2010 eine weitere Lissabon-Strategie zu verabschieden. Zweite Priorität der schwedischen Präsidentschaft sei der Kampf gegen den Klimawandel. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres. Das entsprechende „Stockholm-Programm“ soll im Juli bei einem informellen Ratstreffen diskutiert werden. Außerdem nannte Reinfeldt als Arbeitsgebiete den Fortgang der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien sowie die Stärkung der Rolle der EU in der Welt sowie die Vorbereitung des In-Kraft-Tretens des Lissabon Vertrags.

 

Stockholm-Programm

Die Kommission hat am 10. Juni 2009 zwei Mitteilungen angenommen, in denen sie die Arbeit der EU im Bereich Justiz und Inneres evaluiert und die zukünftigen Prioritäten präsentiert. Das sogenannte Stockholm-Programm folgt den Programmen von Tampere und Den Haag, die auf die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes zielen. Das neue Programm hat vier Themenbereiche: Bürgerrechte, bessere grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung für Bürger, verbesserte innere Sicherheit, Einwanderungs- und Asylpolitik. Die Kommission nennt als Beispiele für konkrete neue Vorschläge die Schaffung eines lückenlosen Datenschutzes in der EU, Verbesserungen der Verfahrensstrategien im Strafverfahren, besserer Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten und Einführung eines Austauschprogramms für Polizeibeamte, Evaluierung der EU-Politik im Bereich Justiz und Unterstützung der Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um Verbesserung der Qualität ihres Justizwesens. Außerdem soll das Exequaturverfahren bei der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten abgeschafft werden. Hierzu läuft gegenwärtig eine Konsultation im Rahmen der Überprüfung der Brüssel I Verordnung. Das Stockholm-Programm soll im Juli bei einem informellen Treffen des Rates diskutiert werden. Geplant ist, dass der Europäische Rat das Stockholm-Programm im Dezember 2009 annimmt.

 

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen, RAin Tanja Ortel und Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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