Ausgabe 14/2009

06.10.2009

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Wirtschaftsrecht

Europäische Kommission genehmigt Teile des Kapitalbeteiligungsgesetzes (MoRaKG)

 

Strafrecht

Umsetzung der Rahmenbeschlüsse 2006/783/JI und 2008/675/JI

Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren

 

Institutionen

Stockholmer Programm – Stellungnahme des Bundesrates

 

Lissabon-Vertrag

Referendum in Irland vom 2.10 2009

 

Sonstiges

ASF-Seminar „Justice dans une Economie Globalisée“

IBA Law Firm Management Conference in Moskau

 

 

 

 

Wirtschaftsrecht

 

Europäische Kommission genehmigt Teile des Kapitalbeteiligungsgesetzes (MoRaKG)

Das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) soll die Bereitstellung von Wagniskapital für junge und mittelständische Unternehmen fördern, indem Wagniskapitalgesellschaften und natürlichen Personen, die Wagniskapitalbeteiligungen in den Zielgesellschaften halten, Steuervorteile gewährt werden. Die Kommission genehmigte die vorgesehenen Einkommenssteuervergünstigungen für natürliche Personen, da deren positive Auswirkungen die möglicherweise entstehenden Wettbewerbsverzerrungen überwiegen. Als Auflage legte sie jedoch fest, dass diese Steuervorteile mit der Risikokapitalleitlinie vereinbar sein müssen. Die gewerbesteuerlichen Vorteile und das Verlustvortragsrecht für Wagniskapitalgesellschaften darf der deutsche Gesetzgeber jedoch nicht umsetzen, da diese Vergünstigungen nach Auffassung der Kommission gegen die Risikokapitalleitlinien sowie die Niederlassungsfreiheit verstoßen. In dem Gesetz ist unter anderem vorgesehen, dass die begünstigten Unternehmen ihren Sitz in Deutschland haben sollten, wodurch manchen Wagniskapital- und Zielunternehmen unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten entstehen würden.

 

Frühere Berichte: 02/2009

 

Strafrecht

 

Umsetzung der Rahmenbeschlüsse 2006/783/JI und 2008/675/JI

Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.09.2009 beschlossen, zu dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverfahren) mit den Änderungen des Rechtsausschusses den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Das Gesetz kann nunmehr am 14. Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Frühere Berichte: 22/2006, 19/2006, 20/2004, 21/2004, 23/2004, 3/2005, 23/2005, 1/2006, 18/2006, 12/2007, 12/2008, 15/2008

 

 

Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren

Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.09.2009 einen Beschluss über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren (KOM (2009) 338) vorgelegt. Darin begrüßt er grundsätzlich das mit dem Vorschlag verfolgte Anliegen, gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Anerkennung durch die Einführung gemeinsamer Mindeststandards zu stärken. Er weist jedoch darauf hin, dass die Rechte hör- oder sprachgeschädigter sowie des Deutschen nicht mächtiger Angeklagter im deutschen Strafprozess hinreichend geschützt seien. Ein förmliches Verfahren zur Ermittlung der sprachlichen Kompetenz des Beschuldigten hält der Bundesrat für entbehrlich; maßgeblich solle vielmehr sein, ob sich dieser sich darauf berufe, einen Übersetzer/ Dolmetscher zu benötigen. Soweit sprachunkundige Beschuldigte durch die fehlende Übersetzung von Schriftstücken benachteiligt sein könnten, könne dies durch die Bestellung eines Verteidigers ausgeglichen werden. Zu berücksichtigen dabei sei jedoch stets der Umfang des Akteneinsichtsrechts, damit der Sprachunkundige nicht besser gestellt werde als Beschuldigte, die der Verfahrenssprache mächtig seien. Der Bundesrat wendet sich zudem gegen die Einführung eines isolierten Rechtsmittels gegen die Übersetzung von Unterlagen ablehnende Entscheidungen, da dies im deutschen Strafprozessrecht systemfremd sei und sich verfahrensverzögernd auswirke. Schließlich vermisse er die finanzielle Folgenabschätzung für die Länder, die die Hauptlast der Umsetzung der Maßnahmen zu tragen hätten.

 

Frühere Berichte: 12/2009

 

Institutionen

 

Stockholmer Programm – Stellungnahme des Bundesrates

Im Dezember 2009 soll der Europäische Rat für den Bereich Justiz und Inneres ein neues mehrjähriges Programm beschließen, das so genannte „Stockholm-Programm“. Zu der Mitteilung der Kommission KOM (2009) 262, in der dieses Programm vorgestellt wird, hat der Bundesrat in seiner 861. Sitzung am 18.09.2009 eine Stellungnahme beschlossen. Unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt der Bundesrat fest, die Kommission schlage in dem Programm Punkte vor, für die auf europäischer Ebene keine Regelungskompetenzen bestünden, beispielsweise im Bereich des Katastrophenschutzes und des materiellen Straf- und Zivilrechtes. Kritisch beurteilt werden in der Stellungnahme insbesondere die weitgehenden Vorschläge zur gegenseitigen Anerkennung von Rechtsakten. Der Bundesrat greift unter anderem die vorgeschlagene Abschaffung des Exequaturverfahrens, der Einführung einer europäischen Urkunde, die Idee einer europäische Beweisanordnung, die Bereitstellung von Musterverträgen und die weitere Harmonisierung des Asylrechts auf, denen er skeptisch gegenüber steht. Positiv bewertet der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Pläne für eine verbesserte Zusammenarbeit der Polizeistellen der Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf Möglichkeiten des Informationsaustausches. Insgesamt wird eine zunehmende Koordination und Kooperation innerhalb Europas begrüßt, nicht nur im Bereich des Informationsaustausches, sondern bezüglich einer weiteren Verbreitung von eJustice sowie verbessertem Zugang zur Justiz. Der Bundesrat befürwortet zudem eine Evaluierung und die Erhebung von Statistiken mit dem Ziel, die europäische Gesetzgebung zu optimieren, gibt dabei aber zu bedenken, dass dieses Ziel effizient und möglichst wenig bürokratisch erreicht werden sollte. Das Programm wird in dieser Woche von den zuständigen Ausschüssen des europäischen Parlamentes beraten.

 

Früherer Bericht: 10/2009

 

 

Lissabon-Vertrag

 

Referendum in Irland vom 2.10 2009

Nachdem sowohl Bundestag als auch Bundesrat die aufgrund des Urteils des BverfG geänderten Umsetzungsgesetze angenommen hatten, fertigte Bundespräsident Horst Köhler das Ratifizierungsgesetz des Vertrages von Lissabon am 23.09.2009 aus. Die Ratifizierungsurkunde wurde bereits in Rom hinterlegt. Das zweite Referendum in Irland am 2.10.2009 ist mit einem deutlichen „Ja“-Votum ausgegangen. Über 67 % der Wahlbeteiligten stimmten der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages zu, nachdem sich im Juni 2008 eine Mehrheit von ungefähr 53 % der Wähler gegen eine Umsetzung des europäischen Reformwerkes ausgesprochen hatte. Mit einer Wahlbeteiligung von 58 % war diese sogar um fast fünf Prozentpunkte höher als bei der Abstimmung im letzten Jahr. Nur in zwei Wahlkreisen wurde die Ratifizierung am Freitag abgelehnt; dafür erhielt der Vertrag in zwei Dubliner Wahlkreisen eine Zustimmung von über 80%. Von zahlreichen Repräsentanten der Europäischen Union wurde das Ergebnis begrüßt. Kommissionspräsident Barroso stellte fest, dass der Vertrag von Lissabon nun in allen Mitgliedsstaaten entweder durch die Parlamente oder durch Volksabstimmungen angenommen sei. Lediglich in Polen und der Tschechischen Republik ist der Vertrag noch nicht ratifiziert worden. Die erforderlichen Unterschriften der Präsidenten Kaczynzki und Klaus werden jedoch nach dem zustimmenden Votum in Irland für wahrscheinlich gehalten.

 

Frühere Berichte: 13/2009, 12/2009, 9/2009, 3/2009, 8/2008, 4/2008, 03/2008, 22/2007, 20/2007

 

 

Sonstiges

 

ASF-Seminar „Justice dans une Economie Globalisée“

Avocats sans Frontières (ASF) organisiert eine Reihe von Seminaren zum Thema „International Corporate Social Responsibility“ und veranstaltet in diesem Rahmen am 8. Oktober 2009 im Justizpalast von Charleroi ein Seminar über Gerechtigkeit in einer globalisierten Wirtschaft. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung erhalten Sie unter www.asf.be.

 

3rd Annual IBA Law Firm Management Conference in Moskau
Am 19. und 20.
November 2009 findet die 3rd Annual IBA Law Firm Management Conference in Moskau statt. Interessenten finden nähere Informationen unter iba.legalstudies.ru und im vorläufigen Programm.

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen, RAin Tanja Ortel und Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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