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Themen in dieser Ausgabe: Wirtschaftsrecht Europäische Kommission genehmigt
Teile des Kapitalbeteiligungsgesetzes (MoRaKG) Strafrecht Umsetzung der
Rahmenbeschlüsse 2006/783/JI und 2008/675/JI Beschluss des Bundesrates
zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf
Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren Institutionen Stockholmer Programm
Stellungnahme des Bundesrates Lissabon-Vertrag Referendum in Irland vom 2.10 2009 Sonstiges ASF-Seminar Justice dans une Economie Globalisée IBA
Law Firm Management Conference in Moskau |
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Wirtschaftsrecht
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Europäische Kommission genehmigt
Teile des Kapitalbeteiligungsgesetzes (MoRaKG)
Das Gesetz zur Modernisierung der
Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) soll die Bereitstellung von
Wagniskapital für junge und mittelständische Unternehmen fördern, indem
Wagniskapitalgesellschaften und natürlichen Personen, die
Wagniskapitalbeteiligungen in den Zielgesellschaften halten, Steuervorteile
gewährt werden. Die Kommission genehmigte die vorgesehenen Einkommenssteuervergünstigungen für
natürliche Personen, da deren positive Auswirkungen die möglicherweise
entstehenden Wettbewerbsverzerrungen überwiegen. Als Auflage legte sie jedoch
fest, dass diese Steuervorteile mit der Risikokapitalleitlinie vereinbar sein
müssen. Die gewerbesteuerlichen Vorteile und das Verlustvortragsrecht für
Wagniskapitalgesellschaften darf der deutsche Gesetzgeber jedoch nicht
umsetzen, da diese Vergünstigungen nach Auffassung der Kommission gegen die
Risikokapitalleitlinien sowie die Niederlassungsfreiheit verstoßen. In dem
Gesetz ist unter anderem vorgesehen, dass die begünstigten Unternehmen ihren
Sitz in Deutschland haben sollten, wodurch manchen Wagniskapital- und
Zielunternehmen unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten
entstehen würden.
Frühere
Berichte: 02/2009
Umsetzung
der Rahmenbeschlüsse 2006/783/JI und 2008/675/JI
Der
Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.09.2009 beschlossen,
zu dem Gesetz zur
Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über
die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf
Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom
24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren
(Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverfahren) mit den Änderungen
des Rechtsausschusses den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Das
Gesetz kann nunmehr am 14. Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in
Kraft treten.
Frühere Berichte: 22/2006, 19/2006, 20/2004, 21/2004, 23/2004, 3/2005, 23/2005, 1/2006, 18/2006, 12/2007, 12/2008, 15/2008
Beschluss des Bundesrates
zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf
Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren
Der Bundesrat hat in seiner
861. Sitzung am 18.09.2009 einen Beschluss
über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über das Recht auf
Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren (KOM
(2009) 338) vorgelegt. Darin begrüßt er grundsätzlich das mit dem Vorschlag
verfolgte Anliegen, gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Anerkennung durch
die Einführung gemeinsamer Mindeststandards zu stärken. Er weist jedoch darauf
hin, dass die Rechte hör- oder sprachgeschädigter sowie des Deutschen nicht
mächtiger Angeklagter im deutschen Strafprozess hinreichend geschützt seien.
Ein förmliches Verfahren zur Ermittlung der sprachlichen Kompetenz des
Beschuldigten hält der Bundesrat für entbehrlich; maßgeblich solle vielmehr
sein, ob sich dieser sich darauf berufe, einen Übersetzer/ Dolmetscher zu
benötigen. Soweit sprachunkundige Beschuldigte durch die fehlende Übersetzung
von Schriftstücken benachteiligt sein könnten, könne dies durch die Bestellung
eines Verteidigers ausgeglichen werden. Zu berücksichtigen dabei sei jedoch
stets der Umfang des Akteneinsichtsrechts, damit der Sprachunkundige nicht
besser gestellt werde als Beschuldigte, die der Verfahrenssprache mächtig seien.
Der Bundesrat wendet sich zudem gegen die
Einführung eines isolierten Rechtsmittels gegen die Übersetzung von Unterlagen
ablehnende Entscheidungen, da dies im deutschen Strafprozessrecht systemfremd
sei und sich verfahrensverzögernd auswirke. Schließlich vermisse er die
finanzielle Folgenabschätzung für die Länder, die die Hauptlast der Umsetzung
der Maßnahmen zu tragen hätten.
Frühere Berichte: 12/2009
Stockholmer Programm Stellungnahme
des Bundesrates
Im
Dezember 2009 soll der Europäische Rat für den Bereich Justiz und Inneres ein
neues mehrjähriges Programm beschließen, das so genannte Stockholm-Programm.
Zu der Mitteilung der Kommission KOM (2009) 262, in der dieses Programm vorgestellt wird, hat der Bundesrat in seiner
861. Sitzung am 18.09.2009 eine Stellungnahme beschlossen. Unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip und den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt der Bundesrat fest, die Kommission schlage
in dem Programm Punkte vor, für die auf europäischer Ebene keine
Regelungskompetenzen bestünden, beispielsweise im Bereich des
Katastrophenschutzes und des materiellen Straf- und Zivilrechtes. Kritisch
beurteilt werden in der Stellungnahme insbesondere die weitgehenden Vorschläge
zur gegenseitigen Anerkennung von Rechtsakten. Der Bundesrat greift unter
anderem die vorgeschlagene Abschaffung des Exequaturverfahrens, der Einführung
einer europäischen Urkunde, die Idee einer europäische Beweisanordnung, die
Bereitstellung von Musterverträgen und die weitere Harmonisierung des
Asylrechts auf, denen er skeptisch gegenüber steht. Positiv bewertet der
Bundesrat in seiner Stellungnahme die Pläne für eine verbesserte Zusammenarbeit
der Polizeistellen der Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf
Möglichkeiten des Informationsaustausches. Insgesamt wird eine zunehmende
Koordination und Kooperation innerhalb Europas begrüßt, nicht nur im Bereich
des Informationsaustausches, sondern bezüglich einer weiteren Verbreitung von
eJustice sowie verbessertem Zugang zur Justiz. Der Bundesrat befürwortet zudem
eine Evaluierung und die Erhebung von Statistiken mit dem Ziel, die europäische
Gesetzgebung zu optimieren, gibt dabei aber zu bedenken, dass dieses Ziel
effizient und möglichst wenig bürokratisch erreicht werden sollte. Das Programm
wird in dieser Woche von den zuständigen Ausschüssen des europäischen
Parlamentes beraten.
Früherer Bericht: 10/2009
Referendum
in Irland vom 2.10 2009
Nachdem
sowohl Bundestag als auch Bundesrat die aufgrund des Urteils des BverfG
geänderten Umsetzungsgesetze angenommen hatten, fertigte Bundespräsident Horst
Köhler das Ratifizierungsgesetz des Vertrages von Lissabon am 23.09.2009 aus.
Die Ratifizierungsurkunde wurde bereits in Rom hinterlegt. Das zweite
Referendum in Irland am 2.10.2009 ist mit einem deutlichen Ja-Votum
ausgegangen. Über 67 % der Wahlbeteiligten stimmten der Ratifizierung des
Lissabon-Vertrages zu, nachdem sich im Juni 2008 eine Mehrheit von ungefähr 53
% der Wähler gegen eine Umsetzung des europäischen Reformwerkes ausgesprochen
hatte. Mit einer Wahlbeteiligung von 58 % war diese sogar um fast fünf
Prozentpunkte höher als bei der Abstimmung im letzten Jahr. Nur in zwei
Wahlkreisen wurde die Ratifizierung am Freitag abgelehnt; dafür erhielt der
Vertrag in zwei Dubliner Wahlkreisen eine Zustimmung von über 80%. Von
zahlreichen Repräsentanten der Europäischen Union wurde das Ergebnis begrüßt.
Kommissionspräsident Barroso stellte fest, dass der Vertrag von Lissabon nun in
allen Mitgliedsstaaten entweder durch die Parlamente oder durch
Volksabstimmungen angenommen sei. Lediglich in Polen und der Tschechischen
Republik ist der Vertrag noch nicht ratifiziert worden. Die erforderlichen
Unterschriften der Präsidenten Kaczynzki und Klaus werden jedoch nach dem
zustimmenden Votum in Irland für wahrscheinlich gehalten.
Frühere
Berichte: 13/2009,
12/2009,
9/2009,
3/2009,
8/2008,
4/2008,
03/2008,
22/2007,
20/2007
ASF-Seminar Justice dans
une Economie Globalisée
Avocats
sans Frontières (ASF) organisiert eine Reihe von Seminaren zum Thema
International Corporate Social Responsibility und veranstaltet in diesem
Rahmen am 8. Oktober 2009 im Justizpalast von Charleroi ein Seminar über
Gerechtigkeit in einer globalisierten Wirtschaft. Weitere Informationen zum
Programm und zur Anmeldung erhalten Sie unter www.asf.be.
3rd Annual IBA Law Firm Management Conference in Moskau
Am 19. und 20. November 2009 findet die
3rd Annual IBA Law Firm Management Conference in Moskau statt. Interessenten
finden nähere Informationen unter iba.legalstudies.ru und im
vorläufigen Programm.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens
85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56,
E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen, RAin Tanja Ortel und
Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer |
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