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Themen in dieser Ausgabe: Strafrecht Vorschlag
für eine Richtlinie über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung Zivilrecht BRAK-Stellungnahme
zum Vorschlag der Kommission für eine Erbrechtsverordnung Verstoß
Deutschlands gegen die Datenschutzrichtlinie Anhörung zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten
und verwandten Schutzrechten Verbraucherrechte Europäischer Tag des
Verbrauchers Wirtschaftsrecht BRAK-Stellungnahme zum
Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Sonstiges Elternurlaub auf vier Monate erhöht Workshop Relevant Fields of Chinese Law for
European Investment |
Strafrecht
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Vorschlag für eine Richtlinie über das
Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung
Die Europäische Kommission hat am 09. März 2010
einen Richtlinienvorschlag über das Recht auf Verdolmetschung und
Übersetzung vorgelegt, um das Recht der Unionsbürger auf ein faires
Gerichtsverfahren europaweit zu wahren.
Der Vorschlag sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat
Tatverdächtigen in Gerichtsverhandlungen einen Dolmetscher oder Übersetzer zur
Seite stellen muss. Der Vorschlag erstreckt sich auch auf die schriftliche
Übersetzung wichtiger
Verfahrensdokumente wie den Haftbefehl, die Strafanzeige, die Anklageschrift oder maßgebliche Beweisunterlagen. Ein Bürger kann nur auf die
Übersetzung verzichten, nachdem er über dieses Recht belehrt und über die
Folgen aufgeklärt wurde. Die Kosten für die Übersetzung trägt unabhängig vom
Verfahrensausgang der
Mitgliedstaat, in dem das Verfahren stattfindet. Der Richtlinienvorschlag
basiert auf dem im Juli 2009 von der Kommission vorgelegten Rahmenbeschluss-Entwurf über das Recht auf Verdolmetschung
und Übersetzung in Strafverfahren, der durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ungültig wurde.
Frühere
Berichte: 4/2010, 16/2009, 14/2009.
Zivilrecht
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BRAK-Stellungnahme zum Vorschlag der
Kommission für eine Erbrechtsverordnung
Die
Europäische Kommission hat im Oktober 2009 einen Vorschlag für eine Erbrechtsverordnung vorgelegt,
die die Zuständigkeit und das anwendbare Recht für erbrechtliche Streitigkeiten
regelt. Die Bundesrechtanwaltskammer begrüßt in ihrer Stellungnahme diesen Vorschlag,
insbesondere die vorgesehene Einführung eines einheitlichen Anknüpfungspunktes
für die Gerichtszuständigkeit und das anwendbare Recht. Die Verordnung stellt
hierfür in Art. 4 auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers ab. Die BRAK
sieht in der fehlenden Definition dieses Begriffs die Gefahr, dass Erblasser
durch Veränderung des gewöhnlichen Aufenthaltes zwingendem nationalem Recht
ausweichen könnten. Die BRAK regt daher an, eine Mindestdauer des Aufenthaltes
von etwa zwei Jahren in der Verordnung vorzusehen. Zudem wird vorgeschlagen,
für den Fall, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht ermittelt werden kann,
einen Auffangtatbestand zu schaffen, der an die Staatsangehörigkeit des
Erblassers anknüpft. Durch die in Art. 17 und Art. 18 der Verordnung vorgesehene
freie Rechtswahl des Erblassers kann es zu einer Spaltung von Gerichtsstand und
anwendbarem Recht kommen. Da das Recht eines anderen Mitgliedstaates vor
Gericht jedoch als Tatsache gilt, obliegt damit den Parteien hierfür die
Beweislast und Kostenlast. Die BRAK schlägt daher vor, dass die Gerichte in
einem solchen Fall von Amts wegen nach dem Grundsatz iura novit curia das
anzuwendende Recht zu ermitteln haben und den Parteien hierdurch keine
zusätzlichen Verfahrenskosten aufgebürdet werden. Die BRAK sieht zudem
kritisch, dass die Verordnung keine Regelung über die Testamentsform enthält
und spricht sich daher für die Übernahme der Regelung des Haager Übereinkommens (Art. 26
EGBGB) vom 05. Oktober 1961 aus, um diese für alle Mitgliedstaaten verbindlich
zu machen.
Früherer
Bericht: 1/2010, 15/2009.
Verstoß Deutschlands gegen die
Datenschutzrichtlinie
Der EuGH hat mit Urteil vom 09. März 2010
(C-518/07) entschieden, dass in Deutschland die Landesdatenschutzbehörden bei
der Aufsicht im privaten Bereich nicht unabhängig genug sind. Dem Urteil liegt
eine Klage der Europäischen Kommission zugrunde. Der EuGH begründet seine
Entscheidung damit, dass Deutschland gegen Art. 28 Abs. 1 S. 2 der
Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) verstoßen
hat, indem die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen
Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern einer staatlichen
Aufsicht unterstellt sind. Damit ist die Vorgabe, dass diese Stellen ihre
Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen, fehlerhaft umgesetzt. Nach
Ansicht des Gerichts muss die Bundesrepublik dies nun rasch ändern. Der EuGH
folgte mit seinem Urteil nicht dem Antrag des Generalanwalts, der empfohlen
hatte, die Klage abzuweisen.
Frühere Berichte: 3/2010, 9/2008.
Anhörung zur
kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Die Europäische Kommission plant eine öffentliche Anhörung zum Thema
der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in
der EU. Das Ziel der Anhörung ist, zu untersuchen, wie sich die
Rechtsbeziehungen zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften und zwischen
Verwertungsgesellschaften und gewerblichen Nutzern entwickelt haben. Die
Anhörung findet voraussichtlich am 23. April 2010 in Brüssel statt.
Verbraucherrechte
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Europäischer Tag des Verbrauchers
Am
15. März 2010 fand in Madrid eine Konferenz des Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschusses zum Europäischen Tag des Verbrauchers statt. Im Rahmen des
Fachprogramms sprach die Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft
Viviane Reding, über die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechtsansprüchen
im Binnenmarkt und über den Richtlinienentwurf über die
Verbraucherrechte aus 2008 (KOM(2008)
614). Prioritär, so Reding, sei die Reform der Brüssel-I-Verordnung und die
Abschaffung des für Bürger und Unternehmen kostenintensiven
Exequaturverfahrens, das in über 90% der Fälle lediglich eine Formalität sei.
Außerdem müsse eine EU-weite Anerkennung von Gerichtsurteilen einher gehen mit
der Möglichkeit, die Urteile in einem anderen Mitgliedstaat auch durchzusetzen.
Die unterschiedlichen Verfahrensregeln in den einzelnen Mitgliedstaaten seien
ein großes Hindernis bei der Vollstreckung von Schuldansprüchen. Die Kommission
plane daher ein neues Rechtsmittel, mit dem Gläubiger das Bankkonto des
Schuldners sperren lassen könnten.
Im
Hinblick auf den Richtlinienentwurf über Rechte der Verbraucher betonte Reding,
dass die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken
angesichts europaweit einheitlicher Verbraucherschutzregeln berücksichtigt
würden und die Kommission die Möglichkeit in Betracht ziehen werde, auf eine
gezieltere Harmonisierung in Bereichen abzustellen, wo dies zweckdienlich sei.
Frühere Berichte: 8/2009, 3/2009, 18/2008.
Wirtschaftsrecht
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BRAK-Stellungnahme zum Grünbuch Verknüpfung von
Unternehmensregistern
Die
BRAK hat zu dem Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Stellung genommen. Die
Verknüpfung soll zwei Ziele haben. Zum einen soll durch die Verknüpfung der
leichtere grenzüberschreitende Zugang zu Informationen über Unternehmen
gewährleistet werden, die Transparenz im Binnenmarkt erhöht und damit der
Schutz von Gesellschaften und Dritten verbessert sowie das Vertrauen auf den
Märkten wiederhergestellt werden. Das zweite Ziel ist es, die Zusammenarbeit im
Fall von grenzüberschreitenden Vorgängen wie grenzüberschreitenden Fusionen,
Verlegung des Firmensitzes oder Insolvenzverfahren zu verstärken. Die BRAK kritisiert
in ihrer Stellungnahme, dass der formalisierte Rechtsverkehr für
Registereintragungen oftmals der leichten Handhabung entgegensteht. Weil das
Verständnis der zu öffentlichem Glauben dokumentierten Tatsachen in den
einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist, werden auch die
Anforderungen an den Nachweis sehr unterschiedlich gestellt. Der Rechtsverkehr
würde deutlich erleichtert, wenn Dokumente ausgefertigt würden, die dem
Erwartungshorizont jedes Mitgliedstaates entsprechen. Weiterhin wird in der
Stellungnahme der unmittelbare Verkehr der Register untereinander befürwortet.
Früherer
Bericht: 17/2009
Sonstiges
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Elternurlaub auf vier
Monate erhöht
Der Rat der Europäischen Union hat am 08. März 2010 die Richtlinie zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP
und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub
und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG angenommen, die den Elternurlaub
für Arbeitnehmer auf vier Monate für jeden Elternteil verlängert. Mindestens
einer von vier Monaten kann dabei allerdings nicht auf den anderen Elternteil
übertragen werden. Dadurch soll die Vereinbarung von Beruf- und Familienleben
erleichtert und die Gleichstellung von Mann und Frau gefördert werden. Eine
weitere Neuerung zu der bestehenden Regelung ist die Erfassung aller
Arbeitnehmer durch diese Richtlinie, unabhängig von der Art des
Arbeitsvertrages (befristete Verträge, Teilzeit- und Leiharbeitsverträge). Die neue Richtlinie soll vor Diskriminierung schützen
und die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Nach Rückkehr zum
Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer für einen zeitlich begrenzten Raum eine
Änderung der Arbeitszeiten beantragen. Der Arbeitgeber hat die Anträge unter
Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zu
entscheiden. Für die Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei
Jahre Zeit. Das Parlament
stimmt am 18. Mai 2010 in erster Lesung in Straßburg ab.
Frühere Berichte: 4/2010, 16/2009, 11/2009.
Workshop Relevant Fields of Chinese Law for European Investment
Die
China - EU School of Law (CESL) veranstaltet vom 19. bis zum 23. April 2010 in
Peking einen Workshop zum Thema Relevant Fields of
Chinese Law for European Investment unter der Leitung von
Prof. Dr. Stefan Messmann (Universität Budapest),
Dr. Knut B. Pissler (MPI für IPR, Hamburg) und RA Christoph
Hezel (Taylor Wessing) durchführen. Angesprochen sind europäische Kanzleien und
Unternehmen, die in China investieren möchten. Weitere Informationen zum
Seminar und Online-Anmeldung auf www.cesl.edu.cn.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer,
Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743
86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
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