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Ausgabe 14/2010

22.07.2010

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Berufsrecht

Schlussanträge zu Höchstsätzen bei italienischen Rechtsanwaltsgebühren

 

Institutionen

Europäische Kommission eröffnet Online-Portal

 

Strafrecht

Öffentliche Konsultation der Kommission zu Opferrechten

Rechte im Strafverfahren - Richtlinienvorschlag über das Recht auf Belehrung

 

Zivilrecht

Verstärkte Zusammenarbeit bei Ehescheidungen in der EU (Rom III)

 

Bürgerrechte

Vorrang des Schutzes personenbezogener Daten

EU - Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

 

Sonstiges

Dritter EU-Strafrechtstag

 

In eigener Sache

Nachrichten aus Brüssel-Sommerpause

 

 

Berufsrecht

 

Schlussanträge zu Höchstsätzen bei italienischen Rechtsanwaltsgebühren

In dem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Italienische Republik (C-565/08) wegen der Rechtmäßigkeit von staatlich festgesetzten Höchstsätzen für Rechtsanwaltsgebühren hat Generalanwalt Ján Mazák am 06. Juli 2010 seine Schlussanträge gestellt. Die Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH angestrengt, da ihrer Meinung nach in Italien zwingende Höchstgebühren für Anwälte bestehen. Diese würden abweichende Individualvereinbarungen verbieten und daher gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art.49 und 56 EUV) verstoßen, ohne dass dafür eine Rechtfertigung vorliege. In seinen Schlussanträgen stellt Mazák fest, dass es der Kommission nicht gelungen ist, den zwingenden Charakter der Vorschriften zu beweisen. Es sei nicht ersichtlich, dass die italienischen Vorschriften es verbieten, durch Vereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant von den vorgeschriebenen Höchstgebühren abzuweichen. Er schlägt deshalb vor, die Vertragsverletzungsklage als unbegründet abzuweisen.

 

Frühere Berichte: 9/2010, 23/2006.

 

Institutionen

 

Europäische Kommission eröffnet Online-Portal

Am 16. Juli 2010 hat die Europäische Kommission ihr E-Justice Online-Portal eröffnet. EU-Bürger können sich hier in 22 EU-Sprachen über die Rechtssysteme der 27 Mitgliedstaaten informieren. Das Portal bietet Informationen darüber, wie man einen Anwalt in einem anderen Mitgliedstaat finden kann, welche Gerichte zuständig sind und wie dort Gerichtskostenhilfe beantragt werden kann. Das Portal hält auch Informationen zu wichtigen Punkten im Familien- und Erbrecht in den verschiedenen Mitgliedstaaten bereit. Auch für Anwälte, Notare und Richter bietet das Portal eine Vielzahl nützlicher Funktionen. Durch das Portal haben diese Zugang zu rechtlichen Datenbanken, können Kontakt mit Kollegen durch das justizielle Netz aufnehmen und Informationen bezüglich Aus- und Weiterbildungen der Rechtsberufe erlangen. Ebenso soll das Portal Unternehmen helfen, Links zu Insolvenz- und Eigentumsregistern zu finden und sich über die Vorschriften zu informieren, die bei grenzübergreifenden Verfahren zur Anwendung kommen. Das Portal wird im Laufe der nächsten Jahre um weitere Informationen, Instrumente und Funktionen ergänzt werden. Anfang 2011 sollen Informationen über die Rechte von Opfern und Beklagten in allen EU-Mitgliedstaaten online gestellt werden.

 

Strafrecht

 

Öffentliche Konsultation der Kommission zu Opferrechten

Am 15. Juli 2010 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Frage eingeleitet, wie Opfer geschützt werden, welche Unterstützung sie erhalten und was in diesem Bereich noch verbessert werden muss. Die Konsultation befasst sich hauptsächlich mit den Bedürfnissen der Opfer, insbesondere der rechtlichen und psychologischen Betreuung, dem Schutz der Opfer, sowie dem Zugang zur Rechtsprechung und der Entschädigung. Die Konsultation läuft bis zum 30. September 2010. Auf der Grundlage der Antworten dieser Konsultation wird die Kommission einen Vorschlag für ein umfangreiches Paket von praktischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften ausarbeiten. Insbesondere soll eine Richtlinie mit Mindeststandards für Opfer von Straftaten eingeführt werden, welche den Rahmenbeschluss von 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ersetzen soll.

 

Rechte im Strafverfahren Richtlinienvorschlag über das Recht auf Belehrung

Die Kommission hat am 20. Juli 2010 einen Vorschlag für eine Richtlinie über das Recht auf Belehrung im Strafverfahren vorgelegt. Der Richtlinie soll sicherstellen, dass die Verdächtigten einer Straftat über ihre grundlegenden Rechte im Strafverfahren belehrt werden. Bei einer Festnahme soll diese Belehrung schriftlich und in einer für jedermann verständlichen Sprache in einer „Erklärung der Rechte“ (letter of rights) erfolgen. Der genaue Wortlaut ist dabei den Mitgliedstaaten überlassen, der Vorschlag enthält jedoch ein Muster der Erklärung der Rechte in den 22 EU-Sprachen. Der Richtlinienvorschlag regelt zudem, dass im Falle einer Festnahme dem Verdächtigten oder Angeklagten oder seinem Anwalt Einsicht in die Strafakte bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht gewährt wird, bezüglich aller Dokumente, die seine Festnahme betreffen. Dem Angeklagten soll dann Einsicht in die Akte gewährt werden, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Richtlinienvorschlag ist nach der Richtlinie zur Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen die zweite Maßnahme einer Reihe von Regelungen, mit denen die Standards im Strafverfahren in der EU angeglichen werden sollen.

 

Frühere Berichte: 11/2010, 07/2010, 05/2010.

 

Zivilrecht

 

Verstärkte Zusammenarbeit bei Ehescheidungen in der EU (Rom III)

Am 12. Juli 2010 hat der Rat zum ersten Mal in der Geschichte der EU der Anwendung des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit von 14 EU-Ländern zugestimmt. Die 14 Länder (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) können ab sofort alleine über den von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlag für die Regelung von Scheidungen internationaler Ehen weiterberaten und abstimmen. Ein vorheriger Versuch die Scheidungsregelungen auf EU-Ebene zu vereinheitlichen ist aufgrund der fehlenden Einstimmigkeit im Rat gescheitert. Die Verordnung kann in Kraft treten, wenn das Votum der 14 Länder einstimmig ist und das EP konsultiert wurde. Den anderen EU-Mitgliedstaaten steht ein Beitritt zu der Verstärkten Zusammenarbeit auch später noch offen.

 

Früherer Bericht: 06/2010.

 



Bürgerrechte

 

Vorrang des Schutzes personenbezogener Daten

Der EuGH hat am 29. Juni 2010 entschieden, dass die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten gegenüber der Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der europäischen Institutionen Vorrang genießt. Im zu Grunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Kommission die Herausgabe einer Namensliste, was die Kommission auf Grundlage der Verordnung über den Datenschutz verweigerte. Das Gericht erster Instanz sprach der Klägerin ein umfassendes Informationsrecht zu. Es war der Ansicht, dass die Veröffentlichung von Namen keinen Eingriff in die Privatsphäre im Sinne der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten darstelle, da ein solcher allein anhand von Art. 8 EMRK zu messen sei und nicht anhand der Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Der EuGH hingegen hob das Urteil des Gerichts erster Instanz auf. Er stellte klar, dass etwaige Beeinträchtigungen der Privatsphäre oder Integrität des Einzelnen im Sinne der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten stets nach den Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zu messen sind. Darunter falle insbesondere die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, welcher daher als speziellere Norm berücksichtigt werden müsse. Nach dieser stellt gerade die Veröffentlichung personenbezogener Daten, wie z.B. den vollen Namen, einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Darüber hinaus habe die Klägerin auch nicht die Notwendigkeit der Herausgabe der Namensliste dargelegt, was nach der Verordnung über den Datenschutz erforderlich gewesen wäre, um von der Verordnung abzuweichen.

 

EU - Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Nachdem der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Kommission am 4. Juni 2010 das Mandat für die Verhandlungen über den EU-Beitritt zur EMRK erteilt hatte, haben die offiziellen Beitrittsgespräche mit dem Europarat am 07. Juli 2010 begonnen. Durch den Beitritt als 48. Mitglied wird die Achtung der Grundrechte in der EU damit einer zusätzlichen gerichtlichen Kontrolle unterworfen.

 

Frühere Berichte: 11/2010, 08/2010, 06/2010.

 

Sonstiges

 

Dritter EU- Strafrechtstag

Am 11. September 2010 findet im Universitätsclub in Bonn der dritte EU-Strafrechtstag der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. unter dem Titel „ Justitia, wohin? EU-Strafverfolgung ohne Grenzen“ statt. Mittelpunkt der Vorträge ist das EU-Straf- und Strafverfahrensrecht. Weitere Informationen zu der Veranstaltung und das Anmeldeformular finden Sie auf

http://www.strafverteidigervereinigung-nrw.de/index.php?article_id=40.

 

 

 

 

In eigener Sache

 

Nachrichten aus Brüssel-Sommerpause

Wegen der Sommerpause erscheint die nächste Ausgabe der Nachrichten aus Brüssel erst wieder am 9. September 2010.

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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