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Themen in
dieser Ausgabe: Berufsrecht Schlussanträge zu Höchstsätzen bei italienischen
Rechtsanwaltsgebühren Institutionen Europäische Kommission eröffnet
Online-Portal Strafrecht Öffentliche Konsultation der Kommission zu Opferrechten Rechte im Strafverfahren - Richtlinienvorschlag über das
Recht auf Belehrung Zivilrecht Verstärkte
Zusammenarbeit bei Ehescheidungen in der EU (Rom III) Bürgerrechte Vorrang des Schutzes personenbezogener Daten EU - Beitritt zur
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Sonstiges Dritter EU-Strafrechtstag In eigener
Sache Nachrichten aus Brüssel-Sommerpause |
Berufsrecht
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Schlussanträge zu
Höchstsätzen bei italienischen Rechtsanwaltsgebühren
In dem Vertragsverletzungsverfahren der
Kommission gegen die Italienische Republik (C-565/08) wegen der
Rechtmäßigkeit von staatlich festgesetzten Höchstsätzen für
Rechtsanwaltsgebühren hat Generalanwalt Ján Mazák am 06. Juli 2010 seine Schlussanträge gestellt. Die
Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH angestrengt, da
ihrer Meinung nach in Italien zwingende Höchstgebühren für Anwälte bestehen.
Diese würden abweichende Individualvereinbarungen verbieten und daher gegen die
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art.49 und 56 EUV) verstoßen, ohne
dass dafür eine Rechtfertigung vorliege. In seinen Schlussanträgen stellt Mazák
fest, dass es der Kommission nicht gelungen ist, den zwingenden Charakter der
Vorschriften zu beweisen. Es sei nicht ersichtlich, dass die italienischen
Vorschriften es verbieten, durch Vereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und
Mandant von den vorgeschriebenen Höchstgebühren abzuweichen. Er schlägt deshalb
vor, die Vertragsverletzungsklage als unbegründet abzuweisen.
Frühere Berichte: 9/2010, 23/2006.
Institutionen
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Europäische
Kommission eröffnet Online-Portal
Am
16. Juli 2010 hat die Europäische Kommission ihr E-Justice Online-Portal eröffnet. EU-Bürger
können sich hier in 22 EU-Sprachen über die Rechtssysteme der 27
Mitgliedstaaten informieren. Das Portal bietet Informationen darüber, wie man
einen Anwalt in einem anderen Mitgliedstaat finden kann, welche Gerichte
zuständig sind und wie dort Gerichtskostenhilfe beantragt werden kann. Das
Portal hält auch Informationen zu wichtigen Punkten im Familien- und Erbrecht
in den verschiedenen Mitgliedstaaten bereit. Auch für Anwälte, Notare und
Richter bietet das Portal eine Vielzahl nützlicher Funktionen. Durch das Portal
haben diese Zugang zu rechtlichen Datenbanken, können Kontakt mit Kollegen
durch das justizielle Netz aufnehmen und Informationen bezüglich Aus- und
Weiterbildungen der Rechtsberufe erlangen. Ebenso soll das Portal Unternehmen
helfen, Links zu Insolvenz- und Eigentumsregistern zu finden und sich über die
Vorschriften zu informieren, die bei grenzübergreifenden Verfahren zur
Anwendung kommen. Das Portal wird im Laufe der nächsten Jahre um weitere Informationen,
Instrumente und Funktionen ergänzt werden. Anfang 2011 sollen Informationen
über die Rechte von Opfern und Beklagten in allen EU-Mitgliedstaaten online
gestellt werden.
Strafrecht
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Öffentliche Konsultation der Kommission
zu Opferrechten
Am 15. Juli 2010 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Frage
eingeleitet, wie Opfer geschützt werden, welche Unterstützung sie erhalten und
was in diesem Bereich noch verbessert werden muss. Die Konsultation befasst
sich hauptsächlich mit den Bedürfnissen der Opfer, insbesondere der rechtlichen
und psychologischen Betreuung, dem Schutz der Opfer, sowie dem Zugang zur Rechtsprechung
und der Entschädigung. Die Konsultation läuft bis zum 30. September 2010. Auf
der Grundlage der Antworten dieser Konsultation wird die Kommission einen
Vorschlag für ein umfangreiches Paket von praktischen Maßnahmen und
Rechtsvorschriften ausarbeiten. Insbesondere soll eine Richtlinie mit
Mindeststandards für Opfer von Straftaten eingeführt werden, welche den Rahmenbeschluss von 2001 über die
Stellung des Opfers im Strafverfahren ersetzen soll.
Rechte
im Strafverfahren Richtlinienvorschlag über das Recht auf Belehrung
Die Kommission hat am 20. Juli 2010 einen Vorschlag für eine Richtlinie
über das Recht auf Belehrung im Strafverfahren vorgelegt. Der Richtlinie soll
sicherstellen, dass die Verdächtigten einer Straftat über ihre grundlegenden Rechte
im Strafverfahren belehrt werden. Bei einer Festnahme soll diese Belehrung
schriftlich und in einer für jedermann verständlichen Sprache in einer
Erklärung der Rechte (letter of rights) erfolgen. Der genaue Wortlaut ist
dabei den Mitgliedstaaten überlassen, der Vorschlag enthält jedoch ein Muster
der Erklärung der Rechte in den 22 EU-Sprachen. Der Richtlinienvorschlag regelt
zudem, dass im Falle einer Festnahme dem Verdächtigten oder Angeklagten oder
seinem Anwalt Einsicht in die Strafakte bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft
und bei Gericht gewährt wird, bezüglich aller Dokumente, die seine Festnahme
betreffen. Dem Angeklagten soll dann Einsicht in die Akte gewährt werden,
sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Richtlinienvorschlag ist nach
der Richtlinie zur Dolmetsch- und
Übersetzungsleistungen die zweite Maßnahme einer Reihe von Regelungen, mit
denen die Standards im Strafverfahren in der EU angeglichen werden sollen.
Frühere Berichte: 11/2010, 07/2010, 05/2010.
Zivilrecht
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Verstärkte
Zusammenarbeit bei Ehescheidungen in der EU (Rom III)
Am
12. Juli 2010 hat der Rat zum ersten Mal in der Geschichte der EU der Anwendung
des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit
von 14 EU-Ländern zugestimmt. Die 14 Länder (Belgien, Bulgarien, Deutschland,
Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal,
Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) können ab sofort alleine
über den von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlag für die Regelung von Scheidungen internationaler Ehen
weiterberaten und abstimmen. Ein vorheriger Versuch die Scheidungsregelungen
auf EU-Ebene zu vereinheitlichen ist aufgrund der fehlenden Einstimmigkeit im
Rat gescheitert. Die Verordnung kann in Kraft treten, wenn das Votum der 14
Länder einstimmig ist und das EP konsultiert wurde. Den anderen
EU-Mitgliedstaaten steht ein Beitritt zu der Verstärkten Zusammenarbeit auch
später noch offen.
Früherer Bericht: 06/2010.
Bürgerrechte
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Vorrang des Schutzes
personenbezogener Daten
Der
EuGH hat am 29. Juni 2010
entschieden, dass die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten gegenüber
der Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der europäischen
Institutionen Vorrang
genießt. Im zu Grunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von
der Kommission die Herausgabe einer Namensliste, was die Kommission auf
Grundlage der Verordnung über den Datenschutz verweigerte. Das Gericht erster Instanz sprach der
Klägerin ein umfassendes Informationsrecht zu. Es war der Ansicht, dass die
Veröffentlichung von Namen keinen Eingriff in die Privatsphäre im Sinne der
Verordnung über den Zugang zu Dokumenten darstelle, da ein solcher allein
anhand von Art. 8 EMRK zu messen sei und nicht anhand der Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten.
Der EuGH hingegen hob das Urteil des Gerichts erster Instanz auf. Er stellte
klar, dass etwaige Beeinträchtigungen der Privatsphäre oder Integrität des
Einzelnen im Sinne der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten stets nach den
Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zu messen sind.
Darunter falle insbesondere die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten,
welcher daher als speziellere Norm berücksichtigt werden müsse. Nach dieser
stellt gerade die Veröffentlichung personenbezogener Daten, wie z.B. den vollen
Namen, einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Darüber hinaus habe die Klägerin
auch nicht die Notwendigkeit der Herausgabe der Namensliste dargelegt, was nach
der Verordnung über den Datenschutz erforderlich gewesen wäre, um von der
Verordnung abzuweichen.
EU - Beitritt
zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Nachdem
der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Kommission am 4. Juni
2010 das Mandat für die Verhandlungen über den EU-Beitritt zur EMRK erteilt hatte, haben die offiziellen Beitrittsgespräche mit dem
Europarat am 07. Juli 2010 begonnen. Durch den Beitritt als 48. Mitglied wird
die Achtung der Grundrechte in der EU damit einer zusätzlichen gerichtlichen
Kontrolle unterworfen.
Frühere Berichte: 11/2010, 08/2010, 06/2010.
Dritter
EU- Strafrechtstag
Am 11. September 2010 findet im
Universitätsclub in Bonn der dritte EU-Strafrechtstag der
Strafverteidigervereinigung NRW e.V. unter dem Titel Justitia, wohin?
EU-Strafverfolgung ohne Grenzen statt. Mittelpunkt der Vorträge ist das
EU-Straf- und Strafverfahrensrecht. Weitere Informationen zu der Veranstaltung
und das Anmeldeformular finden Sie auf
http://www.strafverteidigervereinigung-nrw.de/index.php?article_id=40.
Nachrichten
aus Brüssel-Sommerpause
Wegen
der Sommerpause erscheint die nächste Ausgabe der Nachrichten aus Brüssel erst
wieder am 9. September 2010.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer,
Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2
743 86 46, Fax:
+32 (0)2 743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
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