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Themen in dieser Ausgabe: Strafrecht Strategie
zur inneren Sicherheit der Europäischen Kommission Abstimmung
über den Berichtsentwurf über die Europäische Schutzanordnung Gesellschaftsrecht Bericht zum
Statut der Europäischen Gesellschaft Gewerblicher Rechtschutz Entschließung des
Europäischen Parlamentes zum ACTA - Abkommen Freizügigkeit Berichtsentwurf
zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im IMCO - Ausschuss Institutionen Entschließung
des EP zu bestimmten Aspekten des Stockholmer Programms AFCO-Ausschuss
verabschiedet Berichtsentwurf über die Bürgerinitiative Ein Jahr
Vertrag von Lissabon |
Strafrecht
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Strategie zur inneren
Sicherheit der Europäischen Kommission
Am 22. November 2010 hat die Europäische
Kommission eine Strategie
der inneren Sicherheit veröffentlicht. Mit 44 Maßnahmen sollen organisierte
Kriminalität, Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und
Cyberkriminalität bekämpft sowie der Krisen- und Katastrophenschutz gestärkt
werden. Insbesondere soll die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden der
Mitgliedstaaten gestärkt werden. Vorgesehen sind Initiativen zur Beschlagnahme
und Einziehung von aus Straftaten erlangten Mitteln sowie eine Überarbeitung
der Geldwäscherichtlinie.
Vorgesehen ist, dass durch diese Initiativen gemeinsame Definitionen von
Straftatbeständen und Mindeststrafmaße festgelegt werden und die gegenseitige
Anerkennung ausgeweitet wird. Für ein sichereres Internet soll ein Zentrum für
Cyberkriminalität aufgebaut werden, um eine bessere internationale Zusammenarbeit
der in diesem Bereich zuständigen Behörden zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten
sollen zudem dafür sorgen, dass Auffälligkeiten im Cyberspace gemeldet und
sodann überprüft werden können. Diese Meldungen sollen dann auf einer
nationalen und eventuell auf einer europäischen Plattform eingespeist werden.
Abstimmung über den Berichtsentwurf über die
Europäische Schutzanordnung
Am 29. November 2010 haben der Ausschuss für Bürgerliche
Freiheiten, Inneres und Justiz (LIBE) und der Ausschuss für Rechte der Frau und
Gleichberechtigung der Geschlechter (FEMM) in einer gemeinsamen Sitzung den Bericht über den Vorschlag
für eine Europäischen Schutzanordnung angenommen.
Im Januar 2010 hatten zwölf EU-Staaten gemeinsam die Initiative
zur Schaffung einer Europäischen Schutzanordnung gestartet, die Opfern und
bedrohten Menschen Schutz in allen EU-Staaten garantieren soll. Ziel
der Abgeordneten ist es, diese Initiative über die geschlechtsspezifische
Gewalt hinaus auch auf Kinder und auf Formen der indirekten Nötigung (z. B.
Stalking) auszuweiten. Außerdem sollen auch Opfer von
Zwangsheirat, Menschenhandel, organisiertem Verbrechen und Terrorismus in
den Anwendungsbereich der Schutzanordnung einbezogen werden.
Der Bericht muss nun noch vom EP-Plenum verabschiedet und
vom Rat angenommen werden.
Frühere
Berichte: 17/2010,
12/2010,
8/2010.
Gesellschaftsrecht
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Bericht zum Statut
der Europäischen Gesellschaft
Am 19. November 2010 hat die Europäische
Kommission einen Bericht
über die Europäische Gesellschaft (SE) veröffentlicht. Der Bericht beruht auf
einer externen Studie und befasst sich mit den Vorteilen und Hindernissen der
Gründung einer SE. Aus dem Bericht geht hervor, dass bis Juni 2010 595 SE im
Unionsgebiet gegründet wurden, der Großteil (70%) davon in Deutschland und
Tschechien. Die Kommission schiebt diese unausgewogene Verteilung auf die
Komplexität, die Kosten sowie die Rechtsunsicherheit des SE - Gründungsverfahrens.
Ein weiterer Kritikpunkt ist aber auch der Informationsmangel über das Statut
der SE in den Mitgliedstaaten. Problematisch sei auch, dass der satzungsmäßige
Sitz und die Hauptverwaltung einer SE in demselben Mitgliedstaat belegen sein
müssen. Insbesondere nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Centros C-212/97,
Überseering C-208/00,
Cartesio C-210/06)
nach der eine Trennung möglich ist, erscheint dies nicht praktisch. Als positiv
wurden das europäische Image, das die SE einer Gesellschaft verleiht, sowie ihr
supranationaler Charakter genannt, der insbesondere grenzüberschreitende
Zusammenschlüsse vereinfacht. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Möglichkeit
der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes in einen anderen Mitgliedstaat. Die
Kommission wird eventuell 2012 Vorschläge zur Änderung des Statuts der SE
vorlegen.
Gewerblicher Rechtschutz
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Entschließung des
Europäischen Parlamentes zum ACTA - Abkommen
Das EP hat am 24. November 2010 eine Entschließung
zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)
angenommen. Das ACTA-Abkommen wurde von den teilnehmenden Nationen initiiert,
um Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen insbesondere im Internet
entgegenzutreten. In dem Bericht begrüßt das EP, dass die ACTA-Bestimmungen dem
gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen und hinsichtlich der Durchsetzung
von Rechten des geistigen Eigentums keine Änderungen verursachen werden.
Dennoch fordert das EP die Europäische Kommission auf, nochmals zu bestätigen,
dass die Umsetzung des Abkommens keine Auswirkungen auf die Grundrechte, den
Datenschutz und den elektronischen Geschäftsverkehr haben wird. Begrüßt wird
zudem, dass die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch
das Abkopieren von Filmen in Kinosälen in das
Ermessen der teilnehmenden Nationen gestellt wird. Der Bericht wurde mit 331 zu
294 Stimmen angenommen. Der Alternativbericht
der Grünen/EFA, Sozialisten & Demokraten (S&D), der Allianz der
Liberalen (ALDE) und der linken Fraktion (GUE/NGL), der dem Abkommen wesentlich
kritischer gegenübersteht, wurde abgelehnt. Bis zum 3. Dezember 2010 wird der
Text des ACTA-Abkommens noch bearbeitet. Zur vollständigen Ratifizierung des
Abkommens muss das EP, dem durch den Vertrag von Lissabon für internationale
Abkommen ein Vetorecht eingeräumt wurde, zustimmen.
Frühere Berichte: 20/2010,
8/2010.
Freizügigkeit
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Berichtsentwurf zur
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im IMCO - Ausschuss
Am 30. November 2010 hat die
Berichterstatterin MdEP Evelyne Gebhardt den Berichtsentwurf
zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Ausschuss Binnenmarkt und
Verbraucherschutz (IMCO) vorgestellt. Hierin begrüßt sie die
Modernisierungsdynamik, die die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ausgelöst hat
und unterstreicht die wichtige Rolle der Berufsverbände und Sozialpartner in
diesem Prozess. Für die wirksame Umsetzung der Richtlinie stelle die
Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners ein wesentliches Element dar,
jedoch sei dieser den beteiligten Akteuren kaum bekannt. Kritisiert wird zudem
das vom Rat eingeführte Verfahren der gegenseitigen Evaluierung durch die
Mitgliedstaaten. Dies habe zu bürokratischen und finanziellen Belastungen für
die Verwaltungen der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen geführt. Ob dieser
Aufwand im Verhältnis zu den Vorteilen dieses Verfahrens stehe, müsse, so die
Berichterstatterin, noch genau geprüft werden. Der Bericht soll voraussichtlich
am 10. Januar 2011 im Ausschuss angenommen werden.
Institutionen
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Entschließung
des EP zu bestimmten Aspekten des Stockholmer Programms
Am 23. November 2010 hat das EP-Plenum den Bericht
des Ausschusses Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des
internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer
Programms angenommen. In dem Bericht fordert das EP die Kommission u.a. auf,
den im Rahmen des CCBE (Rat der Europäischen Anwaltschaften)
geführten Dialog der berufsständischen Vertretungen der Rechtsanwälte in Europa
zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA)
grenzübergreifende Ausbildungsinitiativen der berufsständischen Gremien weiter
zu fördern. Das EP bedauert, dass der Zugang zu Projektfördermitteln für
transnationale Schulungen im Bereich Ziviljustiz zwar theoretisch möglich,
jedoch aufgrund der mangelnden Flexibilität des aktuellen Systems zu schwierig
ist. Das EP empfiehlt außerdem die Einführung des Fachs Europarecht als
Pflichthauptfach in die Juristenausbildung sowie längerfristig eine
Verpflichtung für Rechtsanwälte, in mindestens einer europäischen Fremdsprache
praktische Sprachkenntnisse vorweisen zu können. Das EP vertritt außerdem die
Ansicht, dass sich die Kommission primär auf Maßnahmen zur Behebung von
Schwierigkeiten, die sich aus den unterschiedlichen Prozessrechten ergeben,
konzentrieren sollte.
Frühere
Berichte: 17/2010,
11/2010,
08/2010.
AFCO-Ausschuss
verabschiedet Berichtsentwurf über die Bürgerinitiative
Am 30. November 2010 hat der EP-Ausschuss für
Konstitutionelle Fragen (AFCO) den Berichtsentwurf über die EU-Bürgerinitiative
verabschiedet
(angenommener Text noch nicht veröffentlicht). Nach Auffassung des Ausschusses
sind Unterstützungsbekundungen für eine Initiative aus einem Fünftel der
Mitgliedstaaten ausreichend, während der Kommissionsvorschlag ein Drittel der
Mitgliedstaaten vorsieht. Die Zulässigkeitsprüfung der Initiative durch die
Kommission soll bereits bei Einreichen der Initiative erfolgen und nicht erst,
wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen, wenn 300.000 Unterschriften vorliegen.
Der Berichtsentwurf schlägt vor, dass eine Bürgerinitiative von einem
Bürgerausschuss eingereicht werden soll, in dem mindestens sieben
Mitgliedstaaten vertreten sind. Der Ausschuss plädiert außerdem für eine
Vereinfachung bei den Unterschriften: statt der Ausweisnummer soll es
ausreichen, Name, Adresse, Nationalität, Geburtsdatum und -ort anzugeben. Bei
der Laufzeit für die Sammlung der Unterschriften unterstützt der Ausschuss die
von der Kommission vorgeschlagene Dauer von 12 Monaten. Die Europäische Kommission
wird aufgefordert, eine benutzerfreundliche Informationsbroschüre und einen
Helpdesk zur Verfügung zu stellen sowie eine Anhörung anzuberaumen, wenn eine
Bürgerinitiative eine Million Unterschriften erreicht hat. Bereits am Abend der
30. November hat der Trilog begonnen, in dem Kommission und Rat den
Forderungen des Berichtsentwurfs weitgehend nachgekommen sind. Der Bericht kann
bei Einigung der Institutionen noch im Dezember im Plenum abgestimmt werden.
Frühere
Berichte: 17/2010,
12/2010,
6/2010.
Ein Jahr Vertrag von
Lissabon
Am 1. Dezember 2010 feierte der Vertrag von
Lissabon sein einjähriges Jubiläum. Der Vertrag hat entscheidende Änderungen im
Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union gebracht. So ist das EP nun in
den meisten Politikbereichen dem Rat gleichgestellt. Zudem wurde der EU
Rechtspersönlichkeit verliehen, was zuvor nur der EG vorbehalten war. Diese
wurde durch die EU ersetzt und das Drei-Säulen-Prinzip aufgelöst.
Früherer Bericht: 19/2009
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