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Themen in
dieser Ausgabe: Zivilrecht Grünbuch
zum freien Verkehr öffentlicher Urkunden Reform der
Brüssel I - Verordnung Verstärkte
Zusammenarbeit bei Ehescheidungen in der EU (Rom III) EU-Minister gegen 20 Wochen Mutterschaftsurlaub Strafrecht Mitgliedstaaten befürworten Recht auf Belehrung in Strafverfahren Gewerblicher Rechtsschutz Verstärkte
Zusammenarbeit für die EU-Patentsprachenregelung Bürgerrechte Einigung im Trilog
über die Bürgerinitiative Anhörung der
Kommission zur Vorratsdatenspeicherung Binnenmarkt Mitteilung
zur elektronischen Rechnungsstellung und Strategie zur Mehrwertsteuer |
Zivilrecht
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Grünbuch zum freien
Verkehr öffentlicher Urkunden
Am 14. Dezember 2010 hat die Europäische
Kommission ein Grünbuch
für den freien Verkehr öffentlicher Urkunden veröffentlicht und eine
öffentliche Konsultation gestartet, in deren Rahmen bis zum 30. April 2011 zum
Grünbuch Stellung genommen werden kann. Die Kommission hat vor, bis 2013 zwei separate
Vorschläge zum freien Verkehr von öffentlichen Urkunden sowie zur Anerkennung
von Personenstandsurkunden einzubringen. Die Anerkennung von öffentlichen
Urkunden, wie etwa Staatsangehörigkeitsnachweise, Besitzurkunden, Diplome sowie
von Personenstandsurkunden, sind für den EU-Bürger bei den großen
Lebensereignissen wie beispielsweise Heirat, Adoption, Geburt von großer
Bedeutung. Meist sehen sich die Bürger bei der Anerkennung dieser Urkunden in
einem anderen Mitgliedstaat Problemen und hohen Kosten gegenüber. Dies will die
Kommission nun verbessern und schlägt in ihrem Grünbuch mehrere Optionen vor.
Zum einen könnten Verwaltungsformalitäten, wie die Apostille
für öffentliche Urkunden abgeschafft und die Übersetzungserfordernisse
vereinfacht werden. Für Personenstandsurkunden könnten EU-weit gültige
Formblätter eingeführt oder dem Bürger eine Rechtswahl für bestimmte
Personenstandsangelegenheiten eingeräumt werden. Eine weitere Option wäre, dass
Mitgliedstaaten Personenstandsurkunden automatisch anerkennen, so dass keine
Harmonisierung der geltenden Vorschriften vorgenommen werden müsste.
Reform der Brüssel I -
Verordnung
Gleichzeitig mit dem Grünbuch
zum freien Verkehr von öffentlichen Urkunden hat die Europäische Kommission
einen Vorschlag für eine Reform der Verordnung
über die gerichtliche Zuständigkeit und
die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen (Brüssel I - Verordnung) veröffentlicht. Hierin schlägt
sie vor, das Exequaturverfahren zur Anerkennung einer gerichtlichen
Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat abzuschaffen. Zudem sollen
Verbraucher von Unternehmen aus Drittstaaten nun nur noch in ihrem
Wohnsitzmitgliedstaat verklagt werden können. Die sogenannten Torpedoklagen,
die momentan als Mittel zur Verfahrensverzögerung genutzt werden, sollen
dadurch verhindert werden, dass bei Gerichtsstandsvereinbarungen das
festgelegte Gericht auch über die Gültigkeit dieser Vereinbarung entscheidet. Dies
hat die BRAK in ihrer Stellungnahme
zum Grünbuch zur Brüssel I-Verordnung ebenfalls vorgeschlagen. In ihren
Vorschlag hat die Kommission auch Regeln zur Schiedsgerichtsbarkeit
aufgenommen, um Klagemissbrauch zu vermeiden. Derzeit ist es für Unternehmen
sehr unsicher, Schiedsverfahren zu führen, da trotz eines Schiedsspruchs, Klage
mit der Begründung, dass die Schiedsvereinbarung ungültig sei, eingereicht
werden kann.
Frühere
Berichte: 13/2010,
8/2009.
Verstärkte
Zusammenarbeit bei Ehescheidungen in der EU (Rom III)
Am
3. Dezember 2010 haben die europäischen Justizminister die Verordnung
gebilligt,
mit der im Wege des Verfahrens der Verstärkten
Zusammenarbeit 14 EU-Länder die Scheidung internationaler Ehen vereinfachen
wollen. Die neue Regelung gibt verheirateten Paaren die Möglichkeit, selbst zu
bestimmen, nach welchem Recht die Ehe geschieden werden soll. Nach der
politischen Einigung der EU-Mitgliedstaaten muss sich nun das EP positionieren,
bevor die Verordnung formell im Rat voraussichtlich am 20. Dezember 2010 -
verabschiedet werden kann.
Frühere Berichte: 14/2010,
11/2010, 06/2010.
EU-Minister gegen 20 Wochen Mutterschaftsurlaub
Am 6. Dezember 2010 haben die
EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat über den Vorschlag des Parlamentes zur
Verlängerung des Mutterschutzes von 14 auf 20 Wochen debattiert. Hierbei hat
eine große Mehrheit eine Verlängerung auf 20 Wochen sowie die volle
Lohnfortzahlung abgelehnt. Das EP hatte sich im Oktober
2010 für die Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs auf 20 Wochen bei voller Lohnfortzahlung
ausgesprochen. Der Rat wird in zukünftigen
Beratungen von dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 92/85/EWG vom Oktober 2008
ausgehen, der 18 Wochen Mutterschutz vorsieht. Grund für die Ablehnung sind die
Kosten, die mit den Forderungen des EP für die Systeme der sozialen Sicherheit
in den einzelnen Mitgliedstaaten verbunden sind. Auf geteilte Meinung stößt die
ebenfalls vom EP angeregte Verankerung von zwei Wochen Vaterschaftsurlaub in
der Richtlinie. Viele Länder möchten den Vaterschaftsurlaub nicht in die
Richtlinie über den Mutterschutz integrieren. Allerdings sehen eine Reihe von
EU-Staaten die Möglichkeit zur Einführung einer Überleitungsklausel in die
Richtlinie, nach der die Mitgliedstaaten auch andere Formen des Urlaubs, die
nicht Mutter- oder Vaterschaftsurlaub sind, bei der Regelung des Mutterschutzes
berücksichtigen könnten.
Frühere Berichte: 19/2010,
4/2010, 16/2009.
Strafrecht
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Mitgliedstaaten befürworten
Recht auf Belehrung in Strafverfahren
Am
3. Dezember 2010 hat der Rat den von der Europäischen Kommission am 20. Juli
2010 vorgelegten Richtlinienentwurf
über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren gebilligt.
Die
Richtlinie soll sicherstellen, dass Verdächtige bei der Festnahme eine
schriftliche Erklärung der Rechte über ihre grundlegenden Rechte in
Strafverfahren erhalten (Recht auf Beiziehung eines Rechtsanwalts, Tatvorwurf
und ggf. Akteneinsicht, Anspruch auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen,
unverzügliche Vorführung vor dem Richter nach der Festnahme). Diese soll bei
Bedarf übersetzt werden. Der Richtlinienvorschlag über die Belehrung ist nach
der Richtlinie
zur Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen die zweite Maßnahme einer Reihe von
Regelungen, mit denen die Standards im Strafverfahren in der EU angeglichen
werden sollen. Als nächstes muss das EP dem Richtlinienvorschlag noch zustimmen.
Frühere Berichte: 14/2010,
11/2010,
07/2010.
Gewerblicher Rechtsschutz
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Verstärkte
Zusammenarbeit für die EU-Patentsprachenregelung
Nach einer offiziellen Anfrage von zwölf
Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark, Polen, Estland, Slowakei, Niederlande,
Litauen, Frankreich, Deutschland, Finnland, UK und Luxemburg) hat die
Europäische Kommission am 14. Dezember 2010 einen Vorschlag für eine Verstärkte
Zusammenarbeit für die Sprachenregelung eines Europäischen Patents
vorgelegt. Die im Vorschlag vorgesehenen Übersetzungsanforderungen beruhen auf
der bestehenden Sprachenregelung des Europäischen Patentamtes (EPA). Das
einheitliche Patent würde demnach in einer der bestehenden Amtssprachen des EPA
Englisch, Französisch oder Deutsch geprüft und erteilt werden. Bereits im
Juli 2010 hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag
hierfür eingebracht. Nachdem die nötige Einstimmigkeit im Europäischen Rat
jedoch nicht erlangt werden konnte, hat der Rat am 10./11. Dezember 2010 über
die Möglichkeit einer Verstärkten Zusammenarbeit debattiert und sich positiv
geäußert. Allein Italien und Spanien haben sich klar gegen eine Verstärkte
Zusammenarbeit ausgesprochen. Sie sind der Meinung, dass der Rat noch nicht
alles versucht habe, um eine Einigkeit herbeizuführen. Zudem sei eine Verstärkte
Zusammenarbeit in diesem Bereich unvereinbar mit den Prinzipien des
Binnenmarktes. Dreizehn weitere Mitgliedstaaten haben sich dahingehend
geäußert, dass sie sich der Verstärkten Zusammenarbeit anschließen würden. Großbritannien
wird seine Teilnahme noch von der Vereinbarkeit des Europäischen
Patentgerichtshofs mit den Verträgen abhängig machen, die derzeit vom EuGH
geprüft wird.
Frühere Berichte: 13/2010,
9/2010.
Bürgerrechte
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Einigung
im Trilog über die Bürgerinitiative
Am 6. Dezember 2010 haben sich das EP, die
Europäische Kommission und der Rat über den Verordnungsentwurf für die
Bürgerinitiative verständigt.
Demnach muss eine Bürgerinitiative von einem Bürgerausschuss eingereicht
werden, in dem mindestens sieben Mitgliedstaaten vertreten sind und sie muss von
einem Viertel der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Die Zulässigkeitsprüfung
durch die Kommission erfolgt bereits bei Einreichen der Initiative. Die Kommission
hat zugesichert, eine benutzerfreundliche Informationsbroschüre und einen
Helpdesk zur Verfügung zu stellen sowie eine Anhörung anzuberaumen, wenn eine
Bürgerinitiative eine Million Unterschriften erreicht hat. Für die Überprüfung
der Unterschriften sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Am 13. Dezember
2010 hat der EP-Ausschuss für Konstitutionelle Fragen (AFCO) den endgültigen Berichtsentwurf
über die EU-Bürgerinitiative verabschiedet.
Das Plenum wird voraussichtlich am 15. Dezember 2010 abstimmen.
Frühere
Berichte: 21/2010,
17/2010,
12/2010,
6/2010.
Anhörung der
Kommission zur Vorratsdatenspeicherung
Am 3. Dezember 2010 veranstaltete die
Europäische Kommission eine Anhörung zur Richtlinie
über die Vorratsdatenspeicherung, deren Evaluierung und Überarbeitung
beabsichtigt ist. Die Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, stellte in
ihrer dort gehaltenen Rede
fest, dass die Vorratsdatenspeicherung als essentielles Instrument zur
Bekämpfung von schwerer Kriminalität unverzichtbar ist, auch wenn sie in die
Grundrechte der Betroffenen eingreift. Die Richtlinie soll deswegen insbesondere
im Hinblick auf eine Harmonisierung und eine eventuelle Verkürzung der Speicherzeit
der Daten sowie auf eine Harmonisierung für den Zugang zu diesen Daten überarbeitet
werden. Die Kommission wird im Frühjahr nächsten Jahres eine Evaluierung der in
diesem Jahr durchgeführten Konsultation veröffentlichen und dann weitere
Schritte zur Überarbeitung der Richtlinie einleiten. Anwesend bei dieser
Anhörung waren auch der Europäische Datenschutzbeauftragte und mehrere Vertreter
der Zivilgesellschaft, die starke Kritik an der Richtlinie äußerten und deren Legitimation
in Frage stellten. Auch die BRAK hat sich kritisch zur Richtlinie und deren
Umsetzung geäußert. In ihrer Stellungnahme
zum Umsetzungsgesetz kritisiert sie insbesondere, dass eine Verwertung von anlasslos
auf Vorrat gespeicherter Telekommunikationsdaten im Strafverfahren viel zu weit
gehe und es an einer Begrenzung durch einen Katalog schwerster Straftaten
fehle.
Binnenmarkt
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Mitteilung
zur elektronischen Rechnungsstellung und Strategie zur Mehrwertsteuer
Am 29. November 2010 hat die Europäische
Kommission eine Mitteilung
über die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa
veröffentlicht. Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel
Barnier, sowie Vizepräsident der Kommission Antonio Tajani, zuständig für
Industrie und Unternehmertum, versprechen sich von einer Harmonisierung der
elektronischen Rechnungsstellung insbesondere Zeit- und Kostenersparnisse und
somit eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit für die europäischen Unternehmen.
Die vier Hauptprioritäten dieser Mitteilung sind die Schaffung eines kohärenten
Rechtsrahmens, eine Masseneinführung der elektronischen Rechnungsstellung am
Markt sowie die Förderung geeigneter Rahmenbedingungen für eine maximale
Reichweite und die Schaffung eines gemeinsamen Standards. Vorgesehen sind
insbesondere die Überarbeitung der Richtlinie
zur elektronischen Signatur sowie eine Angleichung und Verbesserung der
Mehrwertsteuersysteme in der EU. Zur Mehrwertsteuer hat die Kommission zudem am
1. Dezember 2010 ein Grünbuch
veröffentlicht und eine öffentliche
Konsultation gestartet, die bis zum 31. Mai 2011 laufen wird. Der Kommissar
für Steuern, Algirdas Semeta, will ein einfaches, modernes und effektives
Mehrwertsteuersystem für Europa schaffen. Mit den 33 Fragen der Konsultation
soll u. a. erörtert werden, ob eine Angleichung des Mehrwertsteuersatzes oder
eventuell die Abschaffung des Mehrwertsteuervorteils für bestimmte Produkte
angebracht ist.
Nachrichten
aus Brüssel-Weihnachtsferien
Wegen
der Weihnachtsferien erscheint die nächste Ausgabe der Nachrichten aus
Brüssel erst wieder am 6. Januar 2011.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46, Fax:
+32 (0)2 743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
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