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Ausgabe 5/2011

03.03.2011

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Bürgerrechte

Schlussfolgerungen des Rates zum Gesamtkonzept für den Datenschutz der EU

Rat gibt grünes Licht für die Europäische Bürgerinitiative

Die Rolle des Rates bei der Umsetzung der Grundrechtecharta

 

Zivilrecht

Konsultation zur elektronischen Signatur und Identifizierung

EuGH - Keine Zahlungspflicht von Zeugenentschädigungen durch ersuchendes Gericht

 

Wirtschaftsrecht

Verknüpfung von Unternehmensregistern

Überarbeitung des Small Business Act

 

Sonstiges

Migration des Europäischen Justiztiellen Netzwerks auf das E-Justice Portal

 

 

 

Bürgerrechte

 

Schlussfolgerungen des Rates zum Gesamtkonzept zum Datenschutz in der EU

In der Sitzung vom 24-25. Februar 2011 hat der Rat „Justiz und Inneres“ Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Europäischen Kommission für ein Gesamtkonzept für den Datenschutz verabschiedet. Der Rat begrüßt darin das Vorhaben der Kommission und betont, dass der Datenschutz für die einzelnen Bürger und insbesondere für Kinder, die Zugang zu Datenaustauschbörsen haben, unbedingt gewährleistet werden muss. Des Weiteren spricht sich der Rat dafür aus, dass besondere Aufmerksamkeit auf Gruppen von Unternehmen sowie auf die Übertragung von Daten bei Arbeitsverhältnissen gelegt werden muss. Insbesondere unterstützt der Rat die Harmonisierung der Rolle der Datenschutzbeauftragten. Der Rat schlägt vor, dass die Kommission in der Folgenabschätzung auch die Möglichkeit der Ernennung von Datenschutzverantwortlichen (Data Protection Officers) prüfen sollte. Auch die BRAK begrüßt das Konzept der Kommission und betont in Ihrer Stellungnahme (Stlln.- Nr. 5/2011) ebenfalls das Erfordernis der besonderen Beachtung der Rechte des Einzelnen. Zudem spricht sie sich für die Schaffung unabhängiger Datenschutzbehörden aus und betont, dass die Anwaltschaft aufgrund des Spannungsverhältnisses zwischen den Datenschutzinteressen der Mandanten sowie eventuellen Dritten und der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, eine eigene unabhängige Datenschutzbehörde braucht.

 

Frühere Berichte: 2/2011, 20/2010.

 

Rat gibt grünes Licht für die Europäische Bürgerinitiative

Der Rat hat am 14. Februar 2011 die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative angenommen. 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung in Kraft und muss binnen einem Jahr von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Damit können die EU-Bürger die Kommission voraussichtlich ab März 2012 direkt auffordern, ein EU-Gesetz zu einem bestimmten Thema auf den Weg zu bringen, wenn es ihnen gelingt, eine Million Unterschriften in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten zu sammeln.

 

Frühere Berichte: 1/2011, 22/2010, 21/2010.

 

Die Rolle des Rates bei der Umsetzung der Grundrechtecharta

Auf seiner Sitzung vom 24.-25. Februar 2011 hat der Rat „Justiz und Inneres“ Schlussfolgerungen über die Rolle des Rates bei der Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der EU-Grundrechtecharta angenommen. Dabei betont er u.a. seine Verantwortung als Mitgesetzgeber dafür, dass der Grundrechtecharta bei der Ausarbeitung und Abänderung von Rechtsakten Rechnung getragen wird. Daher ersucht der Rat die von ihm eingesetzte Gruppe „Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit“ in Zusammenarbeit mit dem Juristischen Dienst des Rates bis zum 30. Juni 2011, Leitlinien zur Überprüfung der Einhaltung der Grundrechtrechte in Legislativtexten zu entwickeln. Gleichzeitig fordert der Rat die Gruppe auf, das Fachwissen der EU-Grundrechteagentur zu nutzen und die Zusammenarbeit mit der Agentur zu intensivieren.

 

Früherer Bericht: 18/2010

 

Zivilrecht

 

Konsultation zur elektronischen Signatur und Identifizierung

Die Europäische Kommission hat am 18. Februar 2011 eine Konsultation zum Thema elektronische Signatur und Identifizierung (eID) gestartet. Interessierte Kreise sind eingeladen, sich bis zum 15. April 2011 dazu zu äußern, wie E-Signaturen, E-Identifikation und Authentifizierung dazu beitragen können, den europäischen digitalen Binnenmarkt weiterzuentwickeln. Sicherheit und Vertrauen sind entscheidende Faktoren zur Förderung des digitalen Binnenmarktes. Insbesondere die elektronische Identifikation spielt eine wichtige Rolle. Derzeit stellt mangelndes Vertrauen von Unternehmen und Bürgern in Onlinegeschäfte ein maßgebliches Hemmnis für die Entwicklung der Onlinewirtschaft dar. Die Reaktionen auf die Konsultation werden in die Evaluierung der bestehenden eSignatur-Richtlinie sowie in die Vorarbeiten zu der Kommissionsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung der eID und Authentifizierung einfließen. Die Konsultation ist damit auch Teil der Digitalen Agenda der Kommission zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Vereinfachung von Online-Verwaltungsgeschäften.

 

Früherer Bericht: 10/2010

 

EuGH - Keine Zahlungspflicht von Zeugenentschädigungen durch ersuchendes Gericht

Am 17. Februar 2011 hat der EuGH in der Rechtssache C-282/09 entschieden, dass bei einem Rechtshilfeersuchen das ersuchende Gericht dem ersuchten Gericht keinen Vorschuss für eine Zeugenentschädigung zahlen muss. Zudem muss das ersuchende Gericht diese Entschädigung, auch wenn sie im Mitgliedstaat des ersuchten Gerichts vorgesehen ist, nicht erstatten. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein polnisches Gericht ein irisches Gericht ersucht, eine Zeugenvernehmung in Irland vorzunehmen. Nach irischem Recht müssen Zeugen jedoch nur vor Gericht erscheinen, wenn ihnen zuvor eine Entschädigung für ihre Reisekosten gezahlt wird. Das irische Gericht machte die Zeugenvernehmung von der Zahlung dieses Vorschusses durch das polnische Gericht abhängig. Das polnische Gericht wandte sich an den EuGH mit der Frage, ob das irische Gericht die Vernehmung von einer Zahlung eines solchen Vorschusses abhängig machen kann und ob eine solche Zahlung überhaupt geleistet werden muss. Der Gerichtshof entschied, dass die Verordnung zur Beweisaufnahme in der EU eng auszulegen ist. Eine Beweisaufnahme darf nur aus den in Artikel 14 genannten Gründen verweigert werden. Dieser verweist auf Artikel 18, nach dessen Abs. 1 Gebühren und Auslagen nicht erstattet werden. Ausnahme hierzu ist Abs. 3 desselben Artikels, der einen Vorschuss oder eine Kaution im Falle eines Sachverständigengutachtens erlaubt. Erstattungskosten für Zeugen fallen jedoch unter den Begriff „Auslagen“ des Artikels 18 Abs. 1 und sind damit nicht zu erstatten.

 

Wirtschaftsrecht

 

Verknüpfung von Unternehmensregistern

Am 24. Februar 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verknüpfung der Unternehmensregister der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Die neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Unternehmensdaten immer auf aktuellem Stand und schneller grenzüberschreitend verfügbar sind. Für Unternehmen soll es damit künftig einfacher sein, durch die leichter zugänglichen Informationen der Register über u.a. Rechtsform, Gesellschaftssitz, Gesellschaftskapital und über den gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, im europäischen Ausland Zweigniederlassungen zu gründen, Dienstleistungen anzubieten und generell grenzüberschreitend Handel zu treiben. Der Vorschlag soll außerdem die Rechtssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen erhöhen. Die BRAK hatte 2010 zu dem Grünbuch „Verknüpfung von Unternehmensregistern“ Stellung (Stlln.-Nr. 4/2010) genommen und die Verknüpfung begrüßt.

 

Frühere Berichte: 15/2010, 5/2010, 17/2009.

 

Überarbeitung des Small Business Act

Am 23. Februar 2011 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung veröffentlich zur Überprüfung des Small Business Act (SBA) in Europa. Hierin kündigt die Kommission weitere Maßnahmen an, die die Stellung der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) stärken sollen. Insbesondere schlägt sie die Schaffung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechtes vor sowie die Harmonisierung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage und der Mehrwertsteuer. Zudem sollen EU-Rechtsvorschriften durch die Einführung einer vorherigen KMU-Folgenabschätzung besser auf die KMU abgestimmt werden. Der SBA wurde 2008 verabschiedet und sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die auf die Stärkung von KMU zielen. Seit 2008 wurden hiervon bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt; so z.B. die Zahlungsverzugsrichtlinie sowie die Schaffung eines Onlineverfahrens zur Vereinfachung der Bewerbung von KMU bei öffentlichen Ausschreibungen.

 

Frühere Berichte: 5/2009, 13/2008.

 

Sonstiges

 

Migration des Europäischen Justiztiellen Netzwerks auf das E-Justice Portal

Der Rat „Justiz und Inneres“ hat am 24. Februar 2011 beschlossen, dass das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) auf das E-Justice Portal der europäischen Institutionen migrieren soll. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Seite des EJN eine große Sichtbarkeit auf dem Portal erhält. Beim EJN handelt es sich um ein von der Europäischen Union gegründetes Netz justizieller Kontaktstellen zwischen den Mitgliedstaaten. Ziel dieses Netzes ist es, eine bessere Abwicklung von Rechtshilfeersuchen zu ermöglichen. Neben den Kontaktstellen der Mitgliedstaaten sind auch die BRAK und andere juristische Berufsverbände Mitglied dieses Netzwerks.

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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