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Ausgabe 8/2011

14.04.2011

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

Richtlinienvorschlag zum Schutz für Verbraucher bei Hypothekarkrediten

 

Strafrecht

Kommissionsbericht zum Europäischen Haftbefehl

 

Bürgerrechte

Berichtsentwurf zum Datenschutz

Kommission fordert Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzbehörden

 

Binnenmarkt

Akte für den Binnenmarkt

Auslegung der Dienstleistungsrichtlinie durch den EuGH

 

Gesellschaftsrecht

Konsultation zum Rahmen für Corporate Governance europäischer Unternehmen

 

 

Zivilrecht

 

Richtlinienvorschlag zum Schutz für Verbraucher bei Hypothekarkrediten

Am 31. März 2011 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Stärkung der Verbraucherrechte bei der Vergabe von Krediten vorgelegt. Als Antwort auf die exzessive Kreditvergabe, die zur Finanzkrise geführt hat, soll durch die Richtlinie ein verantwortungsvoller, gesunder aber wettbewerbsfähiger Markt mit einheitlichen Bedingungen, wie einem harmonisierten effektiven Jahreszins, entstehen. Die Richtlinie soll auf alle von Verbrauchern aufgenommenen Kredite zum Erwerb oder in bestimmten Fällen auch zur Renovierung von Wohnimmobilien angewendet werden. Erfasst sind ferner alle Verbraucherkredite, die durch eine Hypothek oder in vergleichbarer Weise gesichert sind. Kreditgeber und Kreditvermittler müssen dem Verbraucher jederzeit allgemeine Informationen über die verschiedenen Kreditprodukte zugänglich machen. Neben allgemeinen Standards für Beratungsleistungen soll ein individuell auf den Verbraucher zugeschnittenes „Europäisches standardisiertes Merkblatt“ (ESIS) einen Vergleich mit den Konditionen anderer Anbieter ermöglichen. Formulierungen, die beim Verbraucher falsche Erwartungen bezüglich der Zugänglichkeit und Kosten eines Kredits hervorrufen, werden verboten. Der Kreditgeber muss die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers, der ihm die dafür nötigen Informationen gibt, prüfen. Der Kreditnehmer darf den Kredit auch vorzeitig zurückzahlen. Insgesamt müssen alle an der Vergabe Beteiligten zugelassen und beaufsichtigt werden. Für Kreditvermittler soll ein Pass eingeführt werden, der europaweites Arbeiten ermöglichen soll. Ein Arbeitspapier zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungen, z.B. durch Mediation und Schlichtungsverfahren, wurde mit veröffentlicht. 

 

Strafrecht

 

Kommissionsbericht zum Europäischen Haftbefehl

Am 11. April 2011 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl (EHB) vorgelegt. Seit 2004 wurden 54.689 Haftbefehle ausgestellt, von denen 11.630 vollstreckt wurden. Eine Auslieferung dauerte mit Zustimmung des Verdächtigen im Schnitt 16 Tage und ohne Zustimmung 48 Tage. Die Kommission sieht den EHB als wichtiges und erfolgreiches Instrument für die innere Sicherheit und die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, mahnt aber Handlungsbedarf bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten an.

Durch die korrekte Anwendung müsse Vertrauen geschaffen werden. Wichtig sei insbesondere die Einhaltung der Grundrechte, die in einzelnen Staaten z.B. durch schlechte Haftbedingungen eingeschränkt würden. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem einheitlichen Handbuch zum EHB soll verhindern, dass Bagatellfälle, deren innerstaatliche Verfolgung keinen Haftbefehl rechtfertigen würde, zu einem EHB führen. Dies soll auch in Staaten mit Legalitätsprinzip gelten. Die Kommission wird im September 2011 Vorschläge für Schulungen der Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten unterbreiten.

 

Früherer Bericht: 20/2010

 

Bürgerrechte

 

Berichtsentwurf zum Datenschutz

Am 11. April 2011 hat MdEP Axel Voss im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten und Justiz (LIBE) seinen Berichtsentwurf zum Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union vorgestellt. Hierin begrüßt er das von der Europäischen Kommission vorgelegte Gesamtkonzept und fordert die Ausweitung des Anwendungsbereichs der allgemeinen Datenschutzbestimmungen auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit. Er spricht sich in dem Bericht auch für eine obligatorische Ernennung eines Datenschutzbeauftragten in den Mitgliedstaaten aus und begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Selbstregulierung zu stärken. Eine weitere Klärung der Bestimmungen zum anwendbaren Recht sei zudem notwendig, um unabhängig vom geografischen Standort des Verantwortlichen ein einheitliches Schutzniveau zu erhalten. Insbesondere sollten die Rechte des Einzelnen gefördert werden bezüglich des Zugangs zu den Daten sowie deren Berichtigung und Löschung. Außerdem sollte eine Klarstellung im Bereich der Verarbeitung sensibler Daten erlangt werden. Aus Sicht der BRAK sind insbesondere auch die Daten der Anwälte unter den Begriff der sensiblen Daten zu subsumieren und sollten daher bereits in einem Legislativvorschlag als solche definiert werden. Änderungsanträge können noch bis zum 26. April eingereicht werden.

 

Frühere Berichte: 2/2011, 20/2010.

 

Kommission fordert Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzbehörden

Am 6. April 2011 hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, dem EuGH-Urteil vom 9. März 2010 (C-518/07) nachzukommen und die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) zu vollenden. Laut EuGH-Urteil hat Deutschland das Erfordernis, dass die Datenschutzbehörden ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrzunehmen haben, falsch umgesetzt. Die Stellen, die in Deutschland die Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen, unterliegen staatlicher Aufsicht. Dies ist, so das Urteil, nicht mit dem Erfordernis der Unabhängigkeit im Sinne der Datenschutzrichtlinie vereinbar: Die Stellen müssten in einem Maße unabhängig sein, das es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben frei von jeglichen unmittelbaren und mittelbaren Einflüssen wahrzunehmen. 15 von 16 deutschen Bundesländern haben bisher noch nichts unternommen, um dem EuGH-Urteil nachzukommen. Deutschland muss seine Verpflichtungen nunmehr binnen zwei Monaten erfüllen; andernfalls kann die EU-Kommission über den EuGH eine Geldbuße oder ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängen.

 

Frühere Berichte: 5/2010, 3/2010, 9/2008.

 

Binnenmarkt

 

Akte für den Binnenmarkt

Am 6. April 2011 hat das EP im Plenum drei vom Binnenmarktausschuss (IMCO) vorbereitete Entschließungen zur Binnenmarktakte angenommen. Im Bericht „Ein Binnenmarkt für den Bürger“ fordert das EP eine bessere Anerkennung der Berufsqualifikationen sowie die Schaffung eines einheitlichen Berufspasses. Für ein stärkeres Vertrauen der Bürger in den Markt sei es zudem erforderlich, ein Konzept für Sammelklagen zu erarbeiten und einen besseren Arbeitnehmerschutz zu erlangen. Mit dem Bericht „Ein Binnenmarkt für Unternehmen und Wachstum“ spricht sich das EP für die Stärkung des elektronischen Handels aus sowie für die Schaffung eines europäischen Patents. Die Europäische Kommission soll zudem dafür sorgen, dass öffentliche Ausschreibungen effizienter und weniger bürokratisch gestaltet werden. Im Bericht „Governance und Partnerschaft“ fordert das EP eine stärkere Rolle für sich im Gesetzgebungsprozess zum Binnenmarkt.

 

Frühere Berichte: 19/2010, 9/2010.

 

Auslegung der Dienstleistungsrichtlinie durch den EuGH

Der EuGH hat am 5. April 2011 entschieden (C-119/09), dass der französische Kodex der Standespflichten für Wirtschaftsprüfer gegen den EU-Vertrag verstößt, da er eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt. Der Kodex verbietet Wirtschaftsprüfern die direkte Kundenakquise durch jede nicht erbetene Werbung mit dem Ziel, Dritten ihre Dienste anzubieten. Artikel 24 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie verbietet es den Mitgliedstaaten, ein Totalverbot der Werbung einzuführen. Der französische Conseil d’Etat hat im Juni 2009 in einem Vorabentscheidungsverfahren die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsrichtlinie für die von ihr erfassten reglementierten Berufe vorschreibt, dass jedes allgemeine Verbot unabhängig von der Art der betroffenen Geschäftspraktik erfasst sein soll oder ob sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit belässt, allgemeine Verbote für bestimmte Geschäftspraktiken, wie etwa die Kundenakquise, aufrechtzuerhalten. Der Gerichtshof hat nun entschieden, dass das für Wirtschaftsprüfer geltende Verbot, Kundenakquise vorzunehmen, als nach der Richtlinie untersagtes absolutes Verbot kommerzieller Kommunikation angesehen werden kann und somit eine Beschränkung des grenzüberschreitenden freien Dienstleistungsverkehrs darstellt. Damit folgt der Gerichtshof nicht den Schlussanträgen des Generalanwalts Mazàk, der einen Verstoß gegen Artikel 24. Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie verneint hat, da nach seiner Auffassung die Direktwerbung nur eine Modalität der kommerziellen Kommunikation ist und daher kein Totalverbot einer Form von Werbung vorliegt.

 

Früherer Bericht: 10/2010

 

Gesellschaftsrecht

 

Konsultation zum Rahmen für Corporate Governance europäischer Unternehmen

Die Europäische Kommission hat mit einem Grünbuch am 5. April 2011 eine öffentliche Konsultation im Hinblick auf die Verbesserung der Corporate Governance in europäischen Unternehmen eingeleitet. Das Grünbuch konzentriert sich auf die Frage nach einem wirksameren Funktionieren der Verwaltungsräte, Möglichkeiten zur Steigerung der Beteiligung der Aktionäre an Corporate-Governance-Fragen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Überwachung und rechtlichen Durchsetzung bestehender nationaler Corporate-Governance-Kodizes. Stellungnahmen können bis zum bis 22. Juli 2011 eingereicht werden.

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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