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Themen in dieser Ausgabe: Zivilrecht Richtlinienvorschlag zum Schutz für Verbraucher bei
Hypothekarkrediten Strafrecht Kommissionsbericht zum Europäischen Haftbefehl Bürgerrechte Berichtsentwurf zum
Datenschutz Kommission
fordert Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzbehörden Binnenmarkt Akte für den Binnenmarkt Auslegung
der Dienstleistungsrichtlinie durch den EuGH Gesellschaftsrecht Konsultation zum Rahmen für
Corporate Governance europäischer Unternehmen |
Zivilrecht
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Richtlinienvorschlag zum Schutz für Verbraucher bei
Hypothekarkrediten
Am 31. März 2011
hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Stärkung
der Verbraucherrechte bei der Vergabe von Krediten vorgelegt. Als Antwort auf
die exzessive Kreditvergabe, die zur Finanzkrise geführt hat, soll durch die
Richtlinie ein verantwortungsvoller, gesunder aber wettbewerbsfähiger Markt mit
einheitlichen Bedingungen, wie einem harmonisierten effektiven Jahreszins,
entstehen. Die Richtlinie soll auf alle von Verbrauchern aufgenommenen Kredite
zum Erwerb oder in bestimmten Fällen auch zur Renovierung von Wohnimmobilien
angewendet werden. Erfasst sind ferner alle Verbraucherkredite, die durch eine
Hypothek oder in vergleichbarer Weise gesichert sind. Kreditgeber und
Kreditvermittler müssen dem Verbraucher jederzeit allgemeine Informationen über
die verschiedenen Kreditprodukte zugänglich machen. Neben allgemeinen Standards
für Beratungsleistungen soll ein individuell auf den Verbraucher
zugeschnittenes Europäisches standardisiertes Merkblatt (ESIS) einen
Vergleich mit den Konditionen anderer Anbieter ermöglichen. Formulierungen, die
beim Verbraucher falsche Erwartungen bezüglich der Zugänglichkeit und Kosten
eines Kredits hervorrufen, werden verboten. Der Kreditgeber muss die
Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers, der ihm die dafür nötigen Informationen
gibt, prüfen. Der Kreditnehmer darf den Kredit auch vorzeitig zurückzahlen. Insgesamt
müssen alle an der Vergabe Beteiligten zugelassen und beaufsichtigt werden. Für
Kreditvermittler soll ein Pass eingeführt werden, der europaweites Arbeiten
ermöglichen soll. Ein Arbeitspapier zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungen,
z.B. durch Mediation und Schlichtungsverfahren, wurde mit veröffentlicht.
Strafrecht
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Kommissionsbericht zum Europäischen Haftbefehl
Am 11. April 2011
hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Umsetzung des
Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl (EHB) vorgelegt. Seit 2004 wurden
54.689 Haftbefehle ausgestellt, von denen 11.630 vollstreckt wurden. Eine
Auslieferung dauerte mit Zustimmung des Verdächtigen im Schnitt 16 Tage und
ohne Zustimmung 48 Tage. Die Kommission sieht den EHB als wichtiges und
erfolgreiches Instrument für die innere Sicherheit und die Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität, mahnt aber Handlungsbedarf bei der
Umsetzung durch die Mitgliedstaaten an.
Durch die korrekte
Anwendung müsse Vertrauen geschaffen werden. Wichtig sei insbesondere die
Einhaltung der Grundrechte, die in einzelnen Staaten z.B. durch schlechte
Haftbedingungen eingeschränkt würden. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem
einheitlichen Handbuch zum EHB soll verhindern, dass Bagatellfälle, deren
innerstaatliche Verfolgung keinen Haftbefehl rechtfertigen würde, zu einem EHB
führen. Dies soll auch in Staaten mit Legalitätsprinzip gelten. Die Kommission
wird im September 2011 Vorschläge für Schulungen der Behörden der einzelnen
Mitgliedstaaten unterbreiten.
Früherer Bericht: 20/2010
Bürgerrechte
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Berichtsentwurf zum Datenschutz
Am
11. April 2011 hat MdEP Axel Voss im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten und
Justiz (LIBE) seinen Berichtsentwurf
zum Gesamtkonzept
für den Datenschutz in der Europäischen Union vorgestellt. Hierin begrüßt er
das von der Europäischen Kommission vorgelegte Gesamtkonzept und fordert die
Ausweitung des Anwendungsbereichs der allgemeinen Datenschutzbestimmungen auf
die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit. Er spricht sich in dem Bericht
auch für eine obligatorische Ernennung eines Datenschutzbeauftragten in den
Mitgliedstaaten aus und begrüßt die Bemühungen der Kommission, die
Selbstregulierung zu stärken. Eine weitere Klärung der Bestimmungen zum
anwendbaren Recht sei zudem notwendig, um unabhängig vom geografischen Standort
des Verantwortlichen ein einheitliches Schutzniveau zu erhalten. Insbesondere
sollten die Rechte des Einzelnen gefördert werden bezüglich des Zugangs zu den
Daten sowie deren Berichtigung und Löschung. Außerdem sollte eine Klarstellung
im Bereich der Verarbeitung sensibler Daten erlangt werden. Aus Sicht der BRAK
sind insbesondere auch die Daten der Anwälte unter den Begriff der sensiblen
Daten zu subsumieren und sollten daher bereits in einem Legislativvorschlag als
solche definiert werden. Änderungsanträge können noch bis zum 26. April
eingereicht werden.
Frühere
Berichte: 2/2011,
20/2010.
Kommission fordert Unabhängigkeit der deutschen
Datenschutzbehörden
Am 6. April 2011
hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, dem EuGH-Urteil vom 9. März 2010 (C-518/07)
nachzukommen und die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG)
zu vollenden. Laut EuGH-Urteil hat Deutschland das Erfordernis, dass die Datenschutzbehörden
ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen haben, falsch
umgesetzt. Die Stellen, die in Deutschland die Verarbeitung personenbezogener
Daten überwachen, unterliegen staatlicher Aufsicht. Dies ist, so das Urteil,
nicht mit dem Erfordernis der Unabhängigkeit im Sinne der Datenschutzrichtlinie
vereinbar: Die Stellen müssten in einem Maße unabhängig sein, das es ihnen
ermöglicht, ihre Aufgaben frei von jeglichen unmittelbaren und mittelbaren
Einflüssen wahrzunehmen. 15 von 16 deutschen Bundesländern haben bisher noch
nichts unternommen, um dem EuGH-Urteil nachzukommen. Deutschland muss seine
Verpflichtungen nunmehr binnen zwei Monaten erfüllen; andernfalls kann die
EU-Kommission über den EuGH eine Geldbuße oder ein Zwangsgeld gegen Deutschland
verhängen.
Frühere Berichte: 5/2010, 3/2010, 9/2008.
Binnenmarkt
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Akte für den
Binnenmarkt
Am 6. April 2011 hat das EP im Plenum drei vom
Binnenmarktausschuss (IMCO) vorbereitete Entschließungen zur Binnenmarktakte
angenommen. Im Bericht Ein
Binnenmarkt für den Bürger fordert das EP eine bessere Anerkennung der
Berufsqualifikationen sowie die Schaffung eines einheitlichen Berufspasses. Für
ein stärkeres Vertrauen der Bürger in den Markt sei es zudem erforderlich, ein
Konzept für Sammelklagen zu erarbeiten und einen besseren Arbeitnehmerschutz zu
erlangen. Mit dem Bericht Ein
Binnenmarkt für Unternehmen und Wachstum spricht sich das EP für die Stärkung
des elektronischen Handels aus sowie für die Schaffung eines europäischen Patents.
Die Europäische Kommission soll zudem dafür sorgen, dass öffentliche
Ausschreibungen effizienter und weniger bürokratisch gestaltet werden. Im
Bericht Governance
und Partnerschaft fordert das EP eine stärkere Rolle für sich im
Gesetzgebungsprozess zum Binnenmarkt.
Frühere Berichte: 19/2010,
9/2010.
Auslegung der
Dienstleistungsrichtlinie durch den EuGH
Der
EuGH hat am 5. April 2011 entschieden (C-119/09),
dass der französische Kodex der Standespflichten für Wirtschaftsprüfer gegen
den EU-Vertrag verstößt, da er eine Beschränkung des freien
Dienstleistungsverkehrs darstellt. Der Kodex verbietet Wirtschaftsprüfern die
direkte Kundenakquise durch jede nicht erbetene Werbung mit dem Ziel, Dritten
ihre Dienste anzubieten. Artikel 24 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie
verbietet es den Mitgliedstaaten, ein Totalverbot der Werbung einzuführen. Der
französische Conseil dEtat hat im Juni 2009 in einem Vorabentscheidungsverfahren
die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsrichtlinie für die von ihr erfassten
reglementierten Berufe vorschreibt, dass jedes allgemeine Verbot unabhängig von
der Art der betroffenen Geschäftspraktik erfasst sein soll oder ob sie den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit belässt, allgemeine Verbote für bestimmte
Geschäftspraktiken, wie etwa die Kundenakquise, aufrechtzuerhalten. Der Gerichtshof
hat nun entschieden, dass das für Wirtschaftsprüfer geltende Verbot,
Kundenakquise vorzunehmen, als nach der Richtlinie untersagtes absolutes Verbot
kommerzieller Kommunikation angesehen werden kann und somit eine Beschränkung
des grenzüberschreitenden freien Dienstleistungsverkehrs darstellt. Damit folgt
der Gerichtshof nicht den Schlussanträgen des Generalanwalts Mazàk, der einen
Verstoß gegen Artikel 24. Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie verneint hat, da
nach seiner Auffassung die Direktwerbung nur eine Modalität der kommerziellen
Kommunikation ist und daher kein Totalverbot einer Form von Werbung vorliegt.
Früherer
Bericht: 10/2010
Gesellschaftsrecht
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Konsultation zum Rahmen für Corporate
Governance europäischer Unternehmen
Die
Europäische Kommission hat mit einem Grünbuch am 5. April 2011 eine
öffentliche Konsultation im Hinblick auf die
Verbesserung der Corporate Governance in europäischen Unternehmen eingeleitet.
Das Grünbuch konzentriert sich auf die Frage nach einem wirksameren
Funktionieren der Verwaltungsräte, Möglichkeiten zur Steigerung der Beteiligung
der Aktionäre an Corporate-Governance-Fragen und Möglichkeiten zur Verbesserung
der Überwachung und rechtlichen Durchsetzung bestehender nationaler
Corporate-Governance-Kodizes. Stellungnahmen können bis zum bis 22. Juli 2011
eingereicht werden.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer,
Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2
743 86 46, Fax: +32
(0)2 743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
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