|
|
Themen in
dieser Ausgabe: Zivilrecht Stellungnahme der BRAK zur
Machbarkeitsstudie zum Europäischen Vertragsrecht Datenschutz EP verabschiedet Bericht zum Datenschutz Strafrecht Europäische
Kommission verabschiedet Antikorruptionspaket Gewerblicher
Rechtsschutz Europäisches Patent – Rat billigt
Kommissionsvorschläge Gesellschaftsrecht Stellungnahme der BRAK zum Richtlinienvorschlag zur
Verknüpfung von Unternehmensregistern |
Zivilrecht
|
Stellungnahme der BRAK zur
Machbarkeitsstudie zum Europäischen Vertragsrecht
In
ihrer Stellungnahme (Nr.
38/2011) setzt sich die BRAK kritisch mit der von der Expertengruppe zum
Vertragsrecht veröffentlichten Machbarkeitsstudie
vom 3. Mai 2011 auseinander. Der von der Expertengruppe veröffentlichte Text
besteht aus 189 Artikeln, die sowohl allgemeine Definitionen als auch Regeln
zum Vertragsschluss und dessen Widerruf, Bestimmungen zur Vertragsauslegung in
Zweifelsfällen sowie Regelungen zum Schadensersatz und zu Vertragsstrafen
enthalten. Die BRAK, die sich in ihrer Stellungnahme zum Grünbuch für ein
optionales 28. Vertragsrechtsinstrument ausgesprochen hat, kritisiert, dass durch
die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Kaufverträge und die damit
verbundenen Dienstleistungen die Machbarkeitsstudie gerade nicht den erhofften
Mehrwert bietet. Vertragstypen, die besonders im grenzüberschreitenden Bereich
Probleme bereiten, wie Versicherungsverträge, Werkverträge und Leasingverträge,
werden nicht behandelt. Die BRAK fordert außerdem, dass die dingliche Seite von
Kaufverträgen in dem Vertragsrechtsinstrument geregelt werden sollte,
insbesondere bezüglich der Warenkreditsicherheiten. Hier sollten zumindest
einheitliche Kollisionsnormen geschaffen werden. Insgesamt sollten in einem
Europäischen Vertragsrechtsinstrument die in der Praxis vorherrschenden
Vertragstypen unter Berücksichtigung der bestehenden völkerrechtlichen Verträge
inklusive UN-Kaufrecht Berücksichtigung finden. Die
BRAK ist deshalb der Auffassung, dass der vorgestellte Entwurf als Toolbox zur
Schaffung eines einheitlichen europäischen Vertragswerks hilfreich ist, jedoch
nicht als autonomes Regelwerk ausreichen kann.
Frühere
Berichte: 13/2011,
10/2011.
Datenschutz
|
EP verabschiedet Bericht zum Datenschutz
Am
6. Juli 2011 hat das EP den Bericht
des Ausschusses für Bügerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zum
Gesamtkonzept zum Datenschutz in der EU angenommen. Das EP fordert eine
Stärkung der Datenschutzbehörden und eine effektive Sanktionierung von
Verstößen gegen das Datenschutzrecht. Hervorzuheben ist, dass das EP die Europäische
Kommission auffordert, dass bei zukünftigen Maßnahmen bezüglich des Datenschutzes
darauf zu achten ist, dass die besondere Situation bestimmter Berufe, die der
Schweigepflicht unterliegen, bei der Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten
berücksichtigt werden muss. Dies entspricht der Forderung der BRAK (Stlln.-Nr.:
5/2011), dass der Datenschutz nicht die anwaltliche Schweigepflicht unterlaufen
darf. Die Verschwiegenheit des Rechtsanwalts als Vertreter des Rechtssuchenden
muss auch bei Maßnahmen des Datenschutzes garantiert bleiben.
Frühere Berichte: 13/2011,
8/2011,
2/2011.
Strafrecht
|
Europäische
Kommission verabschiedet Antikorruptionspaket
Im
Juni 2011 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der
Korruption in Europa veröffentlicht. In ihrer Mitteilung
zur Korruptionsbekämpfung in Europa stellt die Kommission den von ihr im gleichem
Zuge durch Beschluss
vom 6. Juni 2011 eingeführten Korruptionsbekämpfungsbericht vor, mit dem
der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Korruption gestärkt
und die Kohärenz der Betrugsbekämpfungsstrategien der Mitgliedstaaten
verbessert werden soll. Der Bericht soll alle zwei Jahre erscheinen und von der
Kommission verwaltet werden. Ziel ist es, für jeden Mitgliedstaat einen
objektiven Überblick über die bisherigen Maßnahmen zu geben, bestehende
Schwachpunkte und aktuelle Ziele aufzuzeigen sowie die Mitgliedstaaten
anzuregen, voneinander zu lernen und sich auszutauschen. Die Mitteilung empfiehlt außerdem
die Beteiligung der EU an der Europarat-Gruppe
der Staaten gegen Korruption (GRECO) und
deren Einbindung in die Erstellung des Korruptionsbekämpfungsberichts. Hierzu
hat die Kommission als weiteren Bestandteil des Maßnahmenpakets einen Bericht
zu den Modalitäten der Mitwirkung der EU in der GRECO veröffentlicht. Außerdem
wurde mit dem Paket ein Bericht
der Kommission über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses
zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor veröffentlicht. In diesem
Bericht kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung trotz einiger
Fortschritte nur sehr langsam voranschreitet und fordert die Mitgliedstaaten
auf, unverzüglich Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen.
Gewerblicher Rechtsschutz
|
Europäisches Patent – Rat billigt
Kommissionsvorschläge
Am
27. Juni 2011 haben die für Wettbewerb zuständigen EU-Minister auf einer
Sondersitzung die Kommissionsvorschläge zur Schaffung
eines einheitlichen Patentschutzes und den dabei geltenden Übersetzungsregelungen
vom April 2011 gebilligt und eine so genannte „allgemeine Ausrichtung“
beschlossen. Damit ist eine weitere Hürde zur Schaffung eines EU-Patents
gefallen. Nun muss das Europäische Parlament seine Stellungnahme zu dem
Verordnungspaket abgeben.
Nach
den neuen Regelungen besteht die Möglichkeit, für Patente, die das Europäische
Patentamt (EPA) erteilt, eine einheitliche Schutzwirkung für die 25
Teilnehmerstaaten zu beantragen. Die Patente werden in den drei Amtssprachen
des EPA (Deutsch, Englisch, Französisch) veröffentlicht. Die derzeit
erforderlichen kostenträchtigen Übersetzungen der Patentschriften in zahlreiche
Amtssprachen entfallen weitgehend. Außerdem einigte sich der Rat über die
Kriterien zur Festlegung der Höhe der Gebühren des EU-Patents und deren
Verteilung auf die Mitgliedstaaten.
Frühere Berichte: 9/2011,
6/2011,
4/2011.
Gesellschaftsrecht
|
Stellungnahme
der BRAK zum Richtlinienvorschlag zur Verknüpfung von Unternehmensregistern
In
ihrer Stellungnahme (Stlln.-Nr.:
36/2011) zum Richtlinienvorschlag
zur Änderung der Richtlinien in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral -,
Handels- und Gesellschaftsregistern unterstützt die BRAK die Vorgehensweise der
Europäischen Kommission, die praktischen Umstände der bestehenden Regelungen
aufzugreifen und auf dieser Basis zu arbeiten. Dennoch betont die BRAK, dass
aus der Sicht der rechtsberatenden und –gestaltenden Berufe es sehr zu begrüßen
wäre, wenn der vorliegende Richtlinienentwurf nochmals überprüft würde. Dabei
sollte der Gedanke verfolgt werden, auch weitere als bisher vorgesehene
eingetragene Tatsachen zwecks einer grenzüberschreitenden Kenntnisnahme in die
Bestimmungen der Richtlinie aufzunehmen. Von Bedeutung sind hier insbesondere
die Vertretungsregelungen sowie sonstige Verhältnisse, wie etwa die Stellung
der persönlich haftenden Gesellschafter in den der deutschen
Kommanditgesellschaft entsprechenden Rechtsformen.
Frühere Berichte: 5/2011,
15/2010,
5/2010.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46, Fax:
+32 (0)2 743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
Der Newsletter ist im Internet unter www.brak.de abrufbar und kann auch dort be- oder
abbestellt werden.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht
mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an