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Themen in
dieser Ausgabe: Strafrecht Richtlinienentwurf zum Recht auf
einen Rechtsbeistand unter Kritik Europäische Schutzanordnung von
EU-Justizministern gebilligt Zivilrecht Richtlinie
über Wohnimmobilienkreditverträge - Stellungnahme des IMCO - Ausschusses Gewerblicher
Rechtsschutz Europäisches
Patentgericht – Berichtsentwurf des JURI-Ausschusses Abkommen
zur Digitalisierung von vergriffenen Werken Freizügigkeit Evaluierung der
Dienstleistungsrichtlinie - Initiativbericht des IMCO – Ausschusses In eigener Sache Neues Design für die Newsletter der BRAK |
Strafrecht
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Richtlinienentwurf zum Recht auf einen
Rechtsbeistand unter Kritik
Der
Richtlinienentwurf zum Recht auf einen Rechtsbeistand wird von mehreren Mitgliedstaaten,
darunter Frankreich, Belgien und die Niederlande stark kritisiert. In einem
Brief an den Rat der Europäischen Union haben die Justizminister ihre Bedenken
gegen den Richtlinienentwurf zum Ausdruck gebracht. Insbesondere kritisieren
sie, dass der Richtlinienentwurf wesentlich weiter gehe als es der EGMR nach
seiner Rechtsprechung verlange. Hierzu gehört u.a. das Recht des
Rechtsbeistandes, die Bedingungen der Untersuchungshaft überprüfen zu können,
außerdem steht dem Verdächtigen nach dem Richtlinienentwurf das Recht zu, mit
einer dritten Person seiner Wahl Kontakt aufzunehmen. Ferner soll kein
Beweisstück im Prozess gültig sein, das ohne das Beisein eines Anwalts vom
Beschuldigten erlangt wurde. Die Justizminister sind der Meinung, dass dies die
Ermittlungen erheblich verlangsamen wird, da so selbst ein Alkoholtest oder die
Abnahme von Fingerabdrücken nicht ohne Anwalt vorgenommen werden könnte. Außerdem fürchten die Regierungen eine hohe
finanzielle Belastung durch solche Regelungen. Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hebt in seiner Reaktion auf den Brief
hervor, dass die Maßnahmen lediglich die Grundrechte der Verdächtigen statuieren
und es eine Pflicht eines jeden Mitgliedstaates ist, diese zu gewährleisten.
Zudem gewährleistet die Anwesenheit eines Anwalts ein faires Verfahren und
verhindert so unnötige Revisionsverfahren. Der Anwalt sorgt dafür, dass Beweise
ordnungsgemäß erlangt werden und problemlos im Verfahren verwendet werden
können. Zudem trägt die Anwesenheit eines Anwalts dazu bei, dass
Ermittlungsverfahren reibungslos durchgeführt werden können. Grundlage dieser
Richtlinie sind die Urteile des EGMR sowie die Menschenrechtscharta. So sollte
eine Kontrolle der Bedingungen in der Untersuchungshaft durch den Anwalt für
keinen Mitgliedstaat eine Bedrohung darstellen, da alle gehalten sind, die
Charta der Menschenrechte einzuhalten. Der CCBE ruft daher die Mitgliedstaaten
auf, den vorliegenden Richtlinienentwurf zu unterstützen.
Weiterführende
Links:
Europäische Schutzanordnung von
EU-Justizministern gebilligt
Am
23. September 2011 hat der Rat der europäischen Justizminister den im Trilog verhandelten Text über die Europäische
Schutzanordnung gebilligt. Zweck der Anordnung ist die grenzüberschreitende
Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Strafsachen. Der
ursprüngliche Richtlinienvorschlag, der auf eine Initiative
von 12 Mitgliedstaaten im Jahr 2010 zurückgeht, soll noch vor Ende des Jahres
verabschiedet werden.
Da
Schutzmaßnahmen in einigen EU-Mitgliedstaaten dem Zivilrecht unterliegen, hat
die Europäische Kommission im Mai 2011 einen ergänzenden Verordnungsvorschlag für
die Anerkennung von Maßnahmen im Zivilrecht vorgelegt.
Weiterführende
Links:
·
Ratsdokument
14471/11 (September 2011)
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Verordnungsvorschlag
über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen (Mai
2011)
·
Richtlinienentwurf
für eine Europäische Schutzanordnung (Januar 2010)
·
Siehe dazu auch Nachrichten aus Brüssel 1/2011,
11/2011
Zivilrecht
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Richtlinie über
Wohnimmobilienkreditverträge - Stellungnahme des IMCO- Ausschusses
Am
05. Oktober 2011 hat MdEP Kurt Lechner im Ausschuss
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
(IMCO) des EP seinen Stellungnahmeentwurf zur
Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge vorgestellt. Er befürwortet eine
Harmonisierung der Immobiliarkreditvergabe zum Wohle
des Binnenmarktes. Er spricht sich insbesondere dafür aus, dass bereits vor einem
Beratungsgespräch für den Verbraucher ersichtlich sein muss, in welchen Fällen
ein solches Beratungsgespräch eine zusätzliche kostenpflichtige Sonderleistung
darstellt. Anders als die BRAK- Stellungnahme fordert er, dass die in dem
Richtlinienvorschlag vorgesehene umfassende Begründungspflicht bei
Nichtgewährung eines Kredits gegenüber dem Verbraucher ersatzlos gestrichen
werden sollte. Er begründet dies damit, dass mangels Verpflichtung zur
Kreditvergabe eine Begründungspflicht bei Nichtvergabe eines Kredites nicht
gerechtfertigt sei. Darüber hinaus würde eine Offenlegung der Ablehnungsgründe
betrügerisches Verhalten zur Erlangung des Kredits begünstigen. Die BRAK
spricht sich in ihrer Stellungnahme für eine solche Begründungspflicht aus im
Interesse des Verbrauchers.
Weiterführende
Links:
·
Richtlinienentwurf
(Mai 2011)
·
Stellungnahme
MdEP Kurt Lechner (September 2011)
·
Stellungnahme
BRAK (Juli 2011)
·
Siehe
dazu auch Nachrichten aus Brüssel 8/2011
Gewerblicher Rechtsschutz
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Europäisches
Patentgericht – Berichtsentwurf des JURI-Ausschusses
Am
23. September 2011 hat MdEP Klaus Heiner Lehne seinen
Berichtsentwurf für den Rechtsausschuss (JURI) zum Europäischen
Patentgerichtssystem veröffentlicht.
Nachdem der EuGH im März 2011 den
ursprünglichen Vorschlag für einen völkerrechtlichen Vertrag zur Schaffung
eines Europäischen Patentgerichts für nicht mit den Verträgen vereinbar erklärt
hat, hat der Rat der Europäischen Union im Juni 2011 einen neuen Vorschlag
eingebracht. Dieser sieht nun vor, dass das Übereinkommen nur zwischen
EU-Mitgliedstaaten gelten soll, auch soll die EU selbst nicht mehr Partei des
Übereinkommens sein. Des Weiteren wurde die Rückverweisung an den EuGH sowie Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen das
EU-Recht geregelt. In seinem Berichtsentwurf begrüßt MdEP
Lehne die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichts, da hierdurch
Verfahrenskosten für Patentinhaber erheblich gesenkt werden. Er fordert, dass
die Parteien immer durch einen Rechtsanwalt vertreten werden sollten, wobei
dieser durch einen Patentanwalt unterstützt werden kann. MdEP
Lehne schlägt zudem vor, dass die dezentralisierten erstinstanzlichen Gerichte
auf Antrag in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden sollen, in denen über 100
patentrechtliche Verfahren im Jahr verhandelt werden. Insgesamt sollte die
Anzahl der erstinstanzlichen Gerichte pro Mitgliedstaat vier nicht
überschreiten.
Weiterführende Links:
Abkommen
zur Digitalisierung von vergriffenen Werken
Am
20. September 2011 hat die Europäische Kommission eine Absichtserklärung
zwischen Bibliotheken, Verlagen, Autoren und ihre Verwertungsgesellschaften
vermittelt, in denen zentrale Grundsätze vereinbart wurden, aufgrund derer
vergriffene Druckwerke von europäischen Bibliotheken digitalisiert und im
Internet bereitgestellt werden können. Das Abkommen ist eine weitere Maßnahme
auf der Basis der Digitalen Agenda und der Mitteilung der Kommission „Ein
Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums“. Ziel ist es, eine digitale
Bibliothek in Europa auszubauen und den Zugang zum europäischen Kulturerbe zu
erleichtern.
Weiterführende Links:
Freizügigkeit
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Evaluierung der
Dienstleistungsrichtlinie - Initiativbericht des IMCO - Ausschusses
Am
26. September 2011 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
(IMCO) des EP den Initiativbericht von MdEP
Malgorzata Handzlik zur gegenseitigen Evaluierung der
Dienstleistungsrichtlinie angenommen. Grundlage dieser Evaluierung ist Artikel
39 der Dienstleistungsrichtlinie. Danach müssen alle Mitgliedstaaten einen
Bericht über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erstellen. Hierzu
wurden die Mitgliedstaaten in Gruppen eingeteilt, welche dann einen Bericht
über jeden Mitgliedstaat dieser Gruppe verfassten. Diese Berichte waren die Grundlage
einer Mitteilung der Europäischen Kommission Anfang des Jahres. Der nunmehr verabschiedete Initiativbericht des
EP begrüßt das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung. Dieses sei ein
geeignetes Mittel, um noch bestehende Barrieren im Binnenmarkt zu beseitigen
und die Besonderheiten von Zulassungsverfahren der Mitgliedstaaten zur Ausübung
einer Dienstleistung zu erfassen. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung
solle auf andere Bereiche der Dienstleistungsrichtlinie ausgeweitet werden. Zu
beachten sei dabei jedoch, dass die Zielsetzungen zukünftiger Evaluierungen
präziser gestaltet werden müssten.
Weiterführende
Links:
•
Initiativbericht
(September 2011)
•
Mitteilung
der Kommission (Januar 2011)
• Siehe dazu auch Nachrichten aus Brüssel 3/2011, 19/2010, 9/2010
In eigener Sache
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Neues Design für die Newsletter der BRAK
Wie Sie
sicher schon bemerkt haben, hat die BRAK ihren Online-Auftritt komplett neu
gestaltet. In einem zweiten Schritt wollen wir unsere beiden Newsletter
„Nachrichten aus Brüssel“ und „Nachrichten aus Berlin“ (früher „KammerInfo“)
optisch an unsere Homepage anpassen. Sie erhalten daher die beiden Newsletter ab
der nächsten Ausgabe in einem neuen Design. Die „Nachrichten aus Berlin“ und
die „Nachrichten aus Brüssel“ erscheinen wie bisher zweiwöchentlich, allerdings
künftig im wöchentlich wechselnden Rhythmus.
Falls Sie
unseren Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ noch nicht erhalten, können Sie
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RAin Dr. |
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