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Ausgabe 18/2011

06.10.2011

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

Richtlinienentwurf zum Recht auf einen Rechtsbeistand unter Kritik

Europäische Schutzanordnung von EU-Justizministern gebilligt

 

Zivilrecht

Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge - Stellungnahme des IMCO - Ausschusses

 

Gewerblicher Rechtsschutz

Europäisches Patentgericht – Berichtsentwurf des JURI-Ausschusses

Abkommen zur Digitalisierung von vergriffenen Werken

 

Freizügigkeit

Evaluierung der Dienstleistungsrichtlinie - Initiativbericht des IMCO – Ausschusses

 

In eigener Sache

Neues Design für die Newsletter der BRAK

 

Strafrecht

 

Richtlinienentwurf zum Recht auf einen Rechtsbeistand unter Kritik

Der Richtlinienentwurf zum Recht auf einen Rechtsbeistand wird von mehreren Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Belgien und die Niederlande stark kritisiert. In einem Brief an den Rat der Europäischen Union haben die Justizminister ihre Bedenken gegen den Richtlinienentwurf zum Ausdruck gebracht. Insbesondere kritisieren sie, dass der Richtlinienentwurf wesentlich weiter gehe als es der EGMR nach seiner Rechtsprechung verlange. Hierzu gehört u.a. das Recht des Rechtsbeistandes, die Bedingungen der Untersuchungshaft überprüfen zu können, außerdem steht dem Verdächtigen nach dem Richtlinienentwurf das Recht zu, mit einer dritten Person seiner Wahl Kontakt aufzunehmen. Ferner soll kein Beweisstück im Prozess gültig sein, das ohne das Beisein eines Anwalts vom Beschuldigten erlangt wurde. Die Justizminister sind der Meinung, dass dies die Ermittlungen erheblich verlangsamen wird, da so selbst ein Alkoholtest oder die Abnahme von Fingerabdrücken nicht ohne Anwalt vorgenommen werden könnte.  Außerdem fürchten die Regierungen eine hohe finanzielle Belastung durch solche Regelungen. Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hebt in seiner Reaktion auf den Brief hervor, dass die Maßnahmen lediglich die Grundrechte der Verdächtigen statuieren und es eine Pflicht eines jeden Mitgliedstaates ist, diese zu gewährleisten. Zudem gewährleistet die Anwesenheit eines Anwalts ein faires Verfahren und verhindert so unnötige Revisionsverfahren. Der Anwalt sorgt dafür, dass Beweise ordnungsgemäß erlangt werden und problemlos im Verfahren verwendet werden können. Zudem trägt die Anwesenheit eines Anwalts dazu bei, dass Ermittlungsverfahren reibungslos durchgeführt werden können. Grundlage dieser Richtlinie sind die Urteile des EGMR sowie die Menschenrechtscharta. So sollte eine Kontrolle der Bedingungen in der Untersuchungshaft durch den Anwalt für keinen Mitgliedstaat eine Bedrohung darstellen, da alle gehalten sind, die Charta der Menschenrechte einzuhalten. Der CCBE ruft daher die Mitgliedstaaten auf, den vorliegenden Richtlinienentwurf zu unterstützen.

 

Weiterführende Links:

 

 

Europäische Schutzanordnung von EU-Justizministern gebilligt

Am 23. September 2011 hat der Rat der europäischen Justizminister den im Trilog verhandelten Text über die Europäische Schutzanordnung gebilligt. Zweck der Anordnung ist die grenzüberschreitende Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Strafsachen. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag, der auf eine Initiative von 12 Mitgliedstaaten im Jahr 2010 zurückgeht, soll noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden.

Da Schutzmaßnahmen in einigen EU-Mitgliedstaaten dem Zivilrecht unterliegen, hat die Europäische Kommission im Mai 2011 einen ergänzenden Verordnungsvorschlag für die Anerkennung von Maßnahmen im Zivilrecht vorgelegt.

 

Weiterführende Links:

·        Ratsdokument 14471/11 (September 2011)

·        Verordnungsvorschlag über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen (Mai 2011)

·        Richtlinienentwurf für eine Europäische Schutzanordnung (Januar 2010)

·        Siehe dazu auch Nachrichten aus Brüssel 1/2011, 11/2011

 

Zivilrecht

 

Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge - Stellungnahme des IMCO- Ausschusses

Am 05. Oktober 2011 hat MdEP Kurt Lechner im Ausschuss für Binnenmarkt und  Verbraucherschutz (IMCO) des EP seinen Stellungnahmeentwurf zur Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge vorgestellt. Er befürwortet eine Harmonisierung der Immobiliarkreditvergabe zum Wohle des Binnenmarktes. Er spricht sich insbesondere dafür aus, dass bereits vor einem Beratungsgespräch für den Verbraucher ersichtlich sein muss, in welchen Fällen ein solches Beratungsgespräch eine zusätzliche kostenpflichtige Sonderleistung darstellt. Anders als die BRAK- Stellungnahme fordert er, dass die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehene umfassende Begründungspflicht bei Nichtgewährung eines Kredits gegenüber dem Verbraucher ersatzlos gestrichen werden sollte. Er begründet dies damit, dass mangels Verpflichtung zur Kreditvergabe eine Begründungspflicht bei Nichtvergabe eines Kredites nicht gerechtfertigt sei. Darüber hinaus würde eine Offenlegung der Ablehnungsgründe betrügerisches Verhalten zur Erlangung des Kredits begünstigen. Die BRAK spricht sich in ihrer Stellungnahme für eine solche Begründungspflicht aus im Interesse des Verbrauchers.

 

Weiterführende Links:

·        Richtlinienentwurf (Mai 2011)

·        Stellungnahme MdEP Kurt Lechner (September 2011)

·        Stellungnahme BRAK (Juli 2011)

·        Siehe dazu auch Nachrichten aus Brüssel 8/2011

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Europäisches Patentgericht – Berichtsentwurf des JURI-Ausschusses

Am 23. September 2011 hat MdEP Klaus Heiner Lehne seinen Berichtsentwurf für den Rechtsausschuss (JURI) zum Europäischen Patentgerichtssystem veröffentlicht.  Nachdem der EuGH im März 2011 den ursprünglichen Vorschlag für einen völkerrechtlichen Vertrag zur Schaffung eines Europäischen Patentgerichts für nicht mit den Verträgen vereinbar erklärt hat, hat der Rat der Europäischen Union im Juni 2011 einen neuen Vorschlag eingebracht. Dieser sieht nun vor, dass das Übereinkommen nur zwischen EU-Mitgliedstaaten gelten soll, auch soll die EU selbst nicht mehr Partei des Übereinkommens sein. Des Weiteren wurde die Rückverweisung an den EuGH sowie Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen das EU-Recht geregelt. In seinem Berichtsentwurf begrüßt MdEP Lehne die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichts, da hierdurch Verfahrenskosten für Patentinhaber erheblich gesenkt werden. Er fordert, dass die Parteien immer durch einen Rechtsanwalt vertreten werden sollten, wobei dieser durch einen Patentanwalt unterstützt werden kann. MdEP Lehne schlägt zudem vor, dass die dezentralisierten erstinstanzlichen Gerichte auf Antrag in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden sollen, in denen über 100 patentrechtliche Verfahren im Jahr verhandelt werden. Insgesamt sollte die Anzahl der erstinstanzlichen Gerichte pro Mitgliedstaat vier nicht überschreiten.

 

Weiterführende Links:

 

 

Abkommen zur Digitalisierung von vergriffenen Werken

Am 20. September 2011 hat die Europäische Kommission eine Absichtserklärung zwischen Bibliotheken, Verlagen, Autoren und ihre Verwertungsgesellschaften vermittelt, in denen zentrale Grundsätze vereinbart wurden, aufgrund derer vergriffene Druckwerke von europäischen Bibliotheken digitalisiert und im Internet bereitgestellt werden können. Das Abkommen ist eine weitere Maßnahme auf der Basis der Digitalen Agenda und der Mitteilung der Kommission „Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums“. Ziel ist es, eine digitale Bibliothek in Europa auszubauen und den Zugang zum europäischen Kulturerbe zu erleichtern.

 

Weiterführende Links:

 

 

Freizügigkeit

 

Evaluierung der Dienstleistungsrichtlinie - Initiativbericht des IMCO - Ausschusses

Am 26. September 2011 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EP den Initiativbericht von MdEP Malgorzata Handzlik zur gegenseitigen Evaluierung der Dienstleistungsrichtlinie angenommen. Grundlage dieser Evaluierung ist Artikel 39 der Dienstleistungsrichtlinie. Danach müssen alle Mitgliedstaaten einen Bericht über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erstellen. Hierzu wurden die Mitgliedstaaten in Gruppen eingeteilt, welche dann einen Bericht über jeden Mitgliedstaat dieser Gruppe verfassten. Diese Berichte waren die Grundlage einer Mitteilung der Europäischen Kommission Anfang des Jahres.  Der nunmehr verabschiedete Initiativbericht des EP begrüßt das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung. Dieses sei ein geeignetes Mittel, um noch bestehende Barrieren im Binnenmarkt zu beseitigen und die Besonderheiten von Zulassungsverfahren der Mitgliedstaaten zur Ausübung einer Dienstleistung zu erfassen. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung solle auf andere Bereiche der Dienstleistungsrichtlinie ausgeweitet werden. Zu beachten sei dabei jedoch, dass die Zielsetzungen zukünftiger Evaluierungen präziser gestaltet werden müssten.

 

Weiterführende Links:

        Initiativbericht (September 2011)

        Mitteilung der Kommission (Januar 2011)

        Siehe dazu auch Nachrichten aus Brüssel 3/2011, 19/2010, 9/2010

 

 

In eigener Sache

 

Neues Design für die Newsletter der BRAK

Wie Sie sicher schon bemerkt haben, hat die BRAK ihren Online-Auftritt komplett neu gestaltet. In einem zweiten Schritt wollen wir unsere beiden Newsletter „Nachrichten aus Brüssel“ und „Nachrichten aus Berlin“ (früher „KammerInfo“) optisch an unsere Homepage anpassen. Sie erhalten daher die beiden Newsletter ab der nächsten Ausgabe in einem neuen Design. Die „Nachrichten aus Berlin“ und die „Nachrichten aus Brüssel“ erscheinen wie bisher zweiwöchentlich, allerdings künftig im wöchentlich wechselnden Rhythmus.

Falls Sie unseren Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ noch nicht erhalten, können Sie sich hier anmelden.

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Ass. jur. Tim Geier, Natalie Barth

 © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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