Nun war viel die Rede von der Vergabe von Rechten und von Rollen, denen bestimmte Rechte anhängen. Was aber bedeuten die einzelnen Rechte, die man einem „Mitarbeiter“ zuweisen kann? In unserer Übersicht stellen wir sie Ihnen vor:
Nachrichtenübersicht öffnen
Ein Benutzer mit diesem Recht kann den Dialog Nachrichtenübersicht öffnen und sich hier die Nachrichten in dem jeweiligen Postfach anzeigen lassen, diese nicht aber lesen. Auch der Betreff der Nachricht bleibt verborgen. Beides kann nur lesen, wer zusätzlich das Recht „Nachricht öffnen“ (oder „Nachricht persönlich/vertraulich öffnen“) hat.
Es handelt sich hierbei um ein festes Recht, das jedem Benutzer, der einem Postfach als Mitarbeiter zugeordnet wird, automatisch erteilt wird.
Nachricht erstellen
Ein Benutzer mit diesem Recht darf neue Nachrichtenentwürfe erstellen. Außerdem darf er eine Antwort auf eine Nachricht und eine Weiterleitung einer Nachricht erzeugen.
Nachricht signieren
Ein so berechtigter Benutzer darf einen erstellten Nachrichtenentwurf, der kein Empfangsbekenntnis (EB) ist, qualifiziert elektronisch signieren. Hat der Benutzer die Rolle „Mitarbeiter“, hat er das Recht nur, wenn er selbst Besitzer eines persönlichen Postfaches ist (also in der Regel: Anwalt, etwa als Urlaubsvertreter seines Kollegen)
Nachricht versenden
Ein Benutzer mit diesem Recht darf eine Nachricht, aber kein Empfangsbekenntnis versenden.
Nachricht öffnen
Ein so berechtigter Benutzer kann vollständig auf alle Nachrichten in einem Postfach lesend zugreifen, die nicht als persönlich/vertraulich gekennzeichnet sind. In der Nachrichtenübersicht werden diesem Benutzer auch die Betreffzeilen der Nachrichten angezeigt.
Nachricht exportieren/drucken
Ein Benutzer mit diesem Recht darf Nachrichten, die nicht als persönlich/vertraulich gekennzeichnet sind, drucken und exportieren.
Nachricht organisieren
Ein Benutzer mit diesem Recht darf u.a. Ordner verwalten, Nachrichten verschieben und Etiketten verwalten bzw. Nachrichten damit markieren.
Nachricht in Papierkorb verschieben
Ein Benutzer mit diesem Recht darf Nachrichten in den Papierkorb verschieben und im Papierkorb befindliche Nachrichten wiederherstellen.
Nachricht löschen
Ein Benutzer mit diesem Recht darf Nachrichten unwiederbringlich löschen. Das endgültige Löschen einer Nachricht setzt voraus, dass diese vom Postfachbesitzer gelesen oder die Nachricht exportiert wurde.
Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen
Ein so berechtigter Benutzer kann speziell auf solche Nachrichten zugreifen, die als persönlich/vertraulich gekennzeichnet sind. Derartige Nachrichten können derzeit nur von den Rechtsanwaltskammern aus dem Organisationspostfach heraus versandt werden.
Nachricht (persönlich/vertraulich) exportieren/drucken
Ein Benutzer mit diesem Recht darf speziell Nachrichten, die als persönlich/vertraulich gekennzeichnet sind, drucken und exportieren.
Mitarbeiter verwalten
Ein Benutzer mit diesem Recht darf Mitarbeiter für Postfächer, für die er dieses Recht besitzt, anlegen oder ändern. Er kann dabei maximal das Recht „Nachrichtenübersicht öffnen“ vergeben.
Berechtigungen verwalten
Ein so berechtigter Benutzer darf Berechtigungen für ein bestimmtes Postfach freigeben oder entfernen sowie Postfacheigenschaften wie E-Mail-Adressen und Benachrichtigungen verwalten.
Achtung: Der Benutzer, der dieses Recht nutzen soll, benötigt einen Hardware-Token, also z.B. eine beA-Mitarbeiterkarte.
Postfach- und Nachrichtenjournal verwenden
Ein Benutzer mit diesem Recht darf das Postfachjournal einsehen und exportieren. Damit er auch das Nachrichtenjournal einsehen und exportieren kann, muss dem Benutzer zusätzlich mindestens das Recht „Nachrichtenübersicht öffnen“ erteilt werden.
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