Im elektronischen Rechtsverkehr werden häufig Abkürzungen und Fachtermini verwendet. Auch in diesem Newsletter begegnen sie Ihnen ständig: EGVP. OSCI. SAFE. Aber was bedeutet der Buchstabensalat eigentlich?
Eigentlich ist es gar nicht so schwer:
EGVP ist die Abkürzung für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Gemeint ist damit ein Standard zur sicheren und rechtsverbindlichen Übermittlung von Nachrichten über Internet, der bei den Gerichten und vielen Behörden mittlerweile etabliert ist. Verwendet wird dabei nicht das für einfache E-Mail standardisierte Transportprotokoll, das Simple Mail Transfer Protokoll (SMTP), sondern das Online Services Computer Interface (OSCI)-Transportprotokoll: Also gleicher Kanal, das Internet, nur andere Sprache.
Mit OSCI ist bereits deswegen eine vertrauliche Kommunikation möglich, weil es mit einem zweistufigen Sicherheitscontainer arbeitet. Bildlich gesprochen werden zwei Umschläge für den Versand verwendet. In dem äußeren Umschlag befinden sich die Transportdaten, also die Adressdaten: An wen geht die Nachricht? In dem inneren Umschlag befinden sich die Inhaltsdaten, also das eigentliche Schreiben. Beide Umschläge sind verschlüsselt. Der Innere kann allerdings nur von dem Empfänger geöffnet werden. So werden die besondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Nachricht sichergestellt. Dies alles fehlt in der Regel bei einer E-Mail. Hier sind Transport- und Inhaltsdaten wie bei einer Postkarte für alle lesbar.
Um über EGVP kommunizieren zu können, benötigt man eine spezielle Software. Früher wurde dabei von der Anwaltschaft der alte EGVP-Client der Firma Governikus verwendet, der zum Download nur noch bis zum1.1.2018 zur Verfügung steht. Das macht aber nichts. Denn nun kann mann ja über das beA auf Basis des EGVP mit den Gerichten kommunizieren. Das beA basiert letztlich auf dem gleichen Standard, berücksichtigt allerdings zusätzlich die Anforderungen von Anwaltskanzleien, wie z.B. eine besondere Rechteverwaltung.
Um die einzelnen Postfächer verwalten und den Nachrichtenverkehr abwickeln zu können, nutzt die EGVP-Infrastruktur – vereinfacht gesagt – Server, die die Postfächer verwalten und die Kommunikation abwickeln. Und hier kommt noch eine Neuerung hinzu: Das beA ist mit dem Gesamtverzeichnis, das alle aktuell zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälte enthält, gekoppelt. So wird sichergestellt, dass die Postfächer der Anwälte nur zugelassenen Anwälten zur Verfügung stehen. Der Empfänger einer Nachricht aus dem beA kann sich darauf verlassen, dass diese von einem zugelassenen Anwalt stammt: Einmal registriert, immer akzeptiert – ein Grundprinzip des SAFE-Konzepts. Dabei steht SAFE für Secure Access to Federated eJustice/E-Government. Und jetzt wissen Sie auch, warum Ihre von manchen sogenannte „beA-Nummer“ meist als SAFE-ID bezeichnet wird. Und außerdem wird klar: Die SAFE-ID ist nicht nur eine Zuordnungsnummer. Sie stellt letztlich Ihr Postfach dar.
|