Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Ausgabe 43/2017 v. 26.10.2017

 

Die ERVV steht vor der Tür

Sicher werden Sie fragen: ERVV? Was ist das denn nun schon wieder? Die ERVV ist die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV). Sie wird ab 1.1.2018 bundesweit u.a. die Details für das Einreichen elektronischer Dokumente bei Gericht vorgeben und hat ihre Rechtsgrundlage in den einzelnen prozessualen Bestimmungen wie beispielsweise § 130a II 2 ZPO. Mit der Verordnung sollen unter anderem die Dateiformate festgelegt werden, die für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte zugelassen sind.

Die ERVV wurde am 20.9.2017 durch das Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung nach Art. 80 II GG zugeleitet (BR-Drs. 645/17). Mittlerweile liegen die Beschlussempfehlungen des Rechts- und des Innenausschusses vom 20.10.2017 vor (BR-Drs. 645/1/17). Am 3.11. erfolgt voraussichtlich die Behandlung im Bundesrat.

Mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017 (BGBl. I, 2208) wurde die Möglichkeit geschaffen, elektronische Dokumente ab 1.1.2018 auch in Straf- und OWi-Sachen einzureichen. Dementsprechend liegt bereits der Entwurf einer Änderung der ERVV vor, der ihren Anwendungsbereich entsprechend ausweitet und konkretisierende Bestimmungen für den elektronischen Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten enthält.

Vor der Behandlung im Bundeskabinett hat die BRAK zu dem ursprünglichen Entwurf der ERVV bereits ausführlich Stellung genommen (Stn. 25/2017). Auch hinsichtlich des Änderungsentwurfs wird derzeit eine Stellungnahme vorbereitet. Sobald feststeht, welche neuen Bestimmungen ab dem 1.1.2018 auf die Anwaltschaft zukommen, werden wir Sie umfassend informieren.


Hilfe, ich sehe mich im Verzeichnisdienst doppelt?

Sie kennen sicher das Problem in der digitalen Welt: Manchmal verfügt man zu einem Portal über zwei oder mehr Zugänge, weil man frühere Registrierungen schon wieder vergessen hat. Oder man schleppt über eine längere Zeit alte E-Mail-Adressen mit sich herum, ohne überhaupt noch auf entsprechende Posteingänge zu achten.

Eine ähnliche Situation kann sich im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs ergeben, wenn man bereits früher mit dem alten EGVP-Client gearbeitet und Postfächer eingerichtet hat. Dann kann es sein, dass Sie im EGVP-Verzeichnis mit mehreren Einträgen erscheinen, nämlich mit Ihrem neuen beA-Postfach und dem oder den alten EGVP-Postfächern. Das beA-Postfach ist dabei anhand seiner Kennung zwar zu identifizieren. Denn diese beginnt mit dem Kürzel „DE.BRAK“, während die alten „Bürger-Postfächer“ oft mit „safe-sp1“ beginnen.



Wenn diese alten EGVP-Postfächer aber nicht mitgenutzt werden, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit dringend zu empfehlen, diese zu löschen. Das geht ganz leicht, wenn man noch Zugriff auf sein Postfach hat. Dann öffnen Sie Ihr Postfach mit dem alten EGVP-Client oder dem neuen Governikus Communicator Justiz Edition. Rufen Sie letztmalig alle Nachrichten ab und exportieren Sie alle zu archivierenden Nachrichten. Anschließend klicken Sie im Menü "Postfach" (1) auf den Befehl „Schließen“ (2). Zuletzt rufen Sie im selben Menü den Befehl „Löschen“ auf (3). (Eine Anleitung hierzu finden Sie auch in der Anwenderdokumentation auf Seite 49). Der alte Eintrag zu dem gelöschten Postfach verschwindet sofort im Verzeichnisdienst.



Haben Sie allerdings keinen Zugriff mehr auf ihr Postfach, müssen Sie die Löschung über ein Online-Formular auf der Website des EGVP beantragen. Wir haben das Vorgehen zwar schon in unserem beA-Newsletter 27/2017 erläutert. Dieses ist aber jetzt erheblich vereinfacht worden!

Rufen Sie unter www.egvp.de den Menüpunkt „Löschung ungenutzter oder verwaister Postfächer“ auf (1). Tragen Sie im Formular mindestens Ihren Nachnamen (2) sowie Ihre E-Mail-Adresse ein (3). Wählen Sie die Option „Folgendes Postfach löschen“ aus (4). Suchen Sie im beA-Verzeichnisdienst den veralteten Eintrag und übernehmen Sie die SAFE-ID in das Feld Govello-ID (5). Klicken Sie auf den Button „Senden“ (6). Kontrollieren Sie nach ein paar Tagen, ob das Postfach erfolgreich gelöscht wurde, bzw. achten Sie auf den Eingang von E-Mails unter der angegeben Adresse. Wichtig zu wissen: Die BRAK ist nicht Betreiberin der EGVP-Postfächer und kann die Postfächer daher nicht selbst löschen.



Beachten Sie schließlich, dass es zukünftig zu Ihrer Person im beA Verzeichnisdienst ganz regulär zu mehrfachen Einträgen kommen kann, wenn Ihnen mehrere Postfächer zugeteilt wurden. So erscheint beispielsweise ein Anwaltsnotar mit mehreren Einträgen (vgl. beA-Newsletter 12/2017). Zukünftig werden auch für Syndikusrechtsanwälte sowie weitere Kanzleien zusätzliche beA eingerichtet. Wir werden Sie hierzu rechtzeitig informieren.


Antworten und Weiterleiten

Die Funktion, auf eine Nachricht zu antworten bzw. diese weiterzuleiten, kennt man bereits bestens aus den herkömmlichen E-Mail-Programmen. Natürlich stellt auch die beA-Webanwendung diese Funktionen zur Verfügung. Wir zeigen wie es geht:

1. Die Funktionen Weiterleiten und Antworten stehen Ihnen (bei entsprechenden Rechten) sowohl in der Nachrichtenübersicht, als auch innerhalb einer geöffneten Nachricht zur Verfügung. Wurde die Nachricht an mehrere Empfänger gerichtet, so ist dies bei Nachrichten, die innerhalb der beA-Plattform versandt wurden, für den Empfänger erkennbar (1). Dies ist bei der Kommunikation mit externen EGVP-Teilnehmern grundsätzlich nicht der Fall (vgl. beA-Newsletter 31/2017), da technisch immer mehrere Nachrichten generiert werden. Sofern aber mehrere Empfänger angezeigt werden, kann eine Antwort an alle Beteiligten (also Absender und Adressaten) verfasst werden, indem die Funktion „Allen antworten“ (2) ausgewählt wird.



2. Nun wird eine neue Nachricht geöffnet. Die Empfänger werden automatisch eingetragen (1). Beachten Sie, dass der Betreff (2) und der Nachrichtentext (3) aus der empfangenen Nachricht übernommen wurden und in der Regel bearbeitet werden müssen. Der Anhang der empfangenen Nachricht wird nicht mehr beigefügt (4).



3. Nachrichten können an Empfänger weitergeleitet werden, die über den EGVP-Verzeichnisdienst erreichbar sind, also an keine E-Mail-Empfänger. Eine sinnvolle Anwendung wird das „Verschieben“ von Nachrichten von einem beA-Postfach in ein anderes beA-Postfach sein. Beachten Sie aber, dass sich dadurch die Daten des Empfangs der Nachricht ändern. Klicken Sie zum Weiterleiten einfach den entsprechenden Button (1) in einer geöffneten beA-Nachricht.



4. In einem neuen Nachrichtentwurf ist nun der neue Empfänger einzutragen (1). Der Betreff (2), der Nachrichtentext (3) und der Anhang (4) wurden übernommen.



Weitere Kanzlei – weiteres beA

Wichtig zu wissen: Aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe ist seit dem 18.05.2017 in § 27 BRAO die Möglichkeit der Einrichtung „weiterer Kanzleien“ vorgesehen.

Weitere Kanzleien eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin werden jedoch erst ab dem 01.01.2018 in die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern eingetragen (§ 31 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BRAO n.F.). Gemäß § 31a Abs. 7 BRAO n.F. wird die Bundesrechtsanwaltskammer ebenfalls ab dem Jahr 2018 für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene weitere Kanzlei eines Mitglieds einer Rechtsanwaltskammer ein gesondertes besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Dieses zusätzliche beA-Postfach ist zwingend an die Einrichtung einer weiteren Kanzlei geknüpft, d.h. ein Antrag ist (über die Eintragung der weiteren Kanzlei hinaus) nicht vorgesehen. Die Eintragung der Kanzlei erfolgt durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer. Mit der SAFE-ID des neuen Postfachs muss eine eigene beA-Karte erworben werden.

 


Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel: 030/ 28 49 39 - 0, Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: [E-Mail-Adresse versteckt]
Redaktion: RAin Stephanie Beyrich, RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), RA Dr. Alexander Siegmund
Bearbeitung: Cornelia Kaschel-Blumenthal

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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