Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Ausgabe 21/2018 v. 11.10.2018

 

EGVP-Webanwendung abgeschaltet

Die von der Justiz zum Versand und Empfang von Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr angebotene kostenlose EGVP-Software wurde am 8.10.2018 abgeschaltet.



Dass der zur Nutzung des EGVP nötige Client zum 4.10.2018 eingestellt wird, hatte die Justiz bereits im Vorfeld angekündigt. Dieser Schritt wurde nun vollzogen.

Wer weiterhin Nachrichten im EGVP versenden und empfangen möchte, kann Software anderer Anbieter nutzen – oder das beA. Ungenutzte EGVP-Postfächer sollten gelöscht oder notfalls gesperrt werden; Informationen dazu finden Sie hier.


Nicht alle Wege führen nach Rom: aktualisierter Support-Wegweiser

Es ist ziemlich frustrierend, nach mehreren Umdrehungen in einer telefonischen Warteschleife zu erfahren, dass man mit dem falschen Ansprechpartner verbunden ist. Dazu kam es nach der Wiederinbetriebnahme des beA am 3.9.2018 das ein oder andere Mal. Sollten also bei Ihnen Probleme im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr und beA auftreten, schauen Sie besser vor dem Griff zum Telefonhörer, an wen Sie sich wenden sollten.

Wer „beim beA“ wofür zuständig ist, lässt sich grob so erklären:

Die regionalen Rechtsanwaltskammern pflegen die Zulassungsdaten und übertragen diese in das Gesamtverzeichnis. Die BRAK betreibt dieses Verzeichnis, kann aber inhaltlich keinen Einfluss drauf nehmen. Das Verzeichnis ist wiederum die Grundlage für die Einrichtung der beA-Postfächer durch die BRAK. Für die Ausgabe der beA Karten ist die Zertifizierungsstelle der BNotK zuständig. Dies gilt auch für die Software zur Konfiguration der beA-Karten.

Alles klar?

Einen kurzen Überblick erhalten Sie im Support-Wegweiser oder – ganz neu und übersichtlich aufgegliedert nach den Situationen, zu denen Fragen auftreten können – hier:



Bleibt alles anders: Ihr beA-Karten-Konto

Sie haben eine beA-Karte? Dann haben Sie auch ein Benutzerkonto bei der Bundesnotarkammer. Das wussten Sie nicht? Kein Problem – wir erklären Ihnen, wozu dieses Konto nutzbar ist.

Über die Kontoverwaltung können Sie

Der Aufruf dieser Kontoverwaltung hat sich in den letzten Wochen ein wenig verändert. Und so geht’s nun:

1. Schließen Sie Ihren Kartenleser an und führen Sie Ihre beA-Karte ein. Prüfen Sie, ob Sie die aktuellste JAVA-Software auf Ihrem PC installiert haben bzw. installieren Sie die Offline-Variante für Ihr Betriebssystem nach (herunterladen können Sie diese hier).

2. Rufen Sie die Bestellseite der Bundesnotarkammer für die beA-Karten auf. Klicken Sie auf „Mein Konto“ (1) und auf Anmelden (2).



3. Sollte die Signaturanwendungskomponente (SAK) nicht automatisch starten, klicken Sie auf den entsprechenden Link (1). Möglicherweise müssen Sie den erfolgten Download nochmals gesondert aktivieren (2).



4. Warten Sie unbedingt ab, bis die SAK vollständig gestartet wurde. In der Infozeile Ihres Betriebssystems sollte das Icon der proNEXT SecureFramework erscheinen (1).



5. Öffnen Sie jetzt das Kommunikationsfenster für SecureFramework (1).



6. Obacht: Dieses Fenster der SAK dürfen Sie nun während des weiteren Vorgangs nicht schließen (1)! Klicken Sie im Hauptfenster Ihres Browsers auf „Anmelden“ (2).



7. Geben Sie im Anschluss die PIN Ihrer beA-Karte ein. Sie gelangen daraufhin wieder in den Bestellmanager. Klicken Sie abermals auf „mein Konto“ (1). Sie haben im Dropdown-Menü nun die Gelegenheit, die von Ihnen abonnierte(n) Karte(n) einzusehen (2), ihr qualifiziertes Zertifikat zu beantragen (3), es nach Ausstellung auf den PC zu laden (4), sich abonnierte Softwarezertifikate selbst auszustellen (5) und sich nach Abschluss aller Arbeiten wieder abzumelden (6).



Mahnen ohne EGVP-Client

Der EGVP-Client ist seit dem 4.10.2018 in seinen Grundfunktionen deaktiviert (vgl. beA-Newsletter 17/2018 und oben). Falls Sie den EGVP-Client bisher genutzt haben und ihn nun öffnen möchten, wird Ihnen dies nun in einer Meldung mitgeteilt (1). Nach Abfrage, ob Sie das Postfach als Notar oder Anwalt nutzen, und der Antwort „ja“ (2), erfolgt ein letzter Nachrichtenabruf (3). Anschließend wird das Postfach gelöscht (4). Es erscheint dann die Meldung, dass das EGVP-Postfach nun nicht mehr adressierbar ist (5)! Sie können ab diesem Zeitpunkt nur noch Ihre bereits empfangenen und gesendeten Nachrichten verwalten bzw. archivieren.



Das hat Folgen – vor allem, wenn Sie Ihr EGVP für das elektronische Mahnverfahren genutzt haben. Spätestens jetzt sollten Sie daher auf die Kommunikation mit beA umstellen.

Wenn Sie allerdings bislang für Mahnanträge mit dem Barcode-Verfahren gearbeitet haben, können Sie dieses voraussichtlich bis mindestens 1.1.2020 weiternutzen (vgl. beA-Newsletter 32/2017).

Um einen Online-Mahnantrag zu stellen, können Sie entweder Ihre Kanzleisoftware einsetzen oder das allgemeine Online-Mahnantragsformular verwenden (dazu beA-Newsletter 18/2017). Entscheiden Sie sich bei der Nutzung des Formulars für EDA-Download (1), nehmen Sie die dortigen Hinweise zur Kenntnis und setzen Sie einen entsprechenden Haken (2). Klicken Sie auf „Speichern“ (3).



Erstellen Sie innerhalb von beA eine neue Nachricht (Wie das geht, lesen Sie hier). Im Empfängerfeld achten Sie darauf, das passende Mahngericht auszuwählen (1). Wählen Sie – um Verzögerungen beim Mahngericht zu vermeiden – als Nachrichtentyp „Mahn-Antrag“ (2) aus. Klicken Sie auf „Anhang hochladen“ (3). Wählen Sie die gerade erzeugte und gespeicherte EDA-Datei aus (4) und bestätigen Sie mit „Öffnen“ (5).



Entscheiden Sie nun, ob Sie den Mahnantrag als Anwalt selbst versenden werden – dann benötigen Sie keine qualifizierte elektronische Signatur (1). Andernfalls wählen Sie „neue Signatur erstellen“. Schließen Sie mit „Ok“ ab.



Anschließend kann die Nachricht durch die berechtigte Person versandt werden. Entsprechende Antworten des Mahngerichts gehen an das Absenderpostfach zurück.


Tipps & Tricks: Verbindung zum Update-Server

Was generell gut ist, kann im Einzelfall auch einmal Schwierigkeiten bereiten – das gilt auch für‘s beA. Die beA-Client Security, die lokale Software für den Zugriff auf den Kartenleser, hält sich selbst aktuell, indem sie beim Start auf den Updateserver zugreift. Besteht keine Verbindung zum Updateserver, weil beispielsweise der Internetzugang unterbrochen ist, prototestiert die beA-Client Security mit einer Fehlermeldung.

Mit einem Klick auf „Anwendung starten“ (1), sollte dieses Problem wieder behoben sein. Eine Internetverbindung wird dann erst wieder benötigt, wenn Sie sich am beA-System anmelden möchten.



In Einzelfällen kann es aber auch ausnahmsweise zu dieser Fehlermeldung kommen, obwohl eine Internetverbindung besteht. Wird dann der Start der Anwendung erzwungen, kann es sein, dass diese gänzlich abbricht. Bevor Sie eine Neuinstallation vornehmen müssen, kann noch ein Trick helfen:

Klicken Sie – auch wenn Ihr Nutzerkonto Administratorrechte besitzt – mit der rechten Maustaste auf die beA-Programmverknüpfung und wählen Sie den Befehl „als Administrator ausführen“ aus. Nun sollte der Start der beA-Client Security dieses Mal und auch in Zukunft problemlos klappen.



Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
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Tel: 030/ 28 49 39 - 0, Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: [E-Mail-Adresse versteckt]
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), RA Dr. Alexander Siegmund
Bearbeitung: Marina Bayer

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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