Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 12/2017 v. 08.06.2017

08.06.2017Newsletter

Anwaltschaft

Große Mitgliederstatistik zum 1.1.2017

Nach der kleinen Mitgliederstatistik (vgl. Ausgabe 11/2017 v. 24.5.2017) liegt nun auch die große Statistik vor.

Bewegung zeigte sich bei den Gesellschaften: Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (825) und Partnerschaftsgesellschaften: Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften stieg auf 5.332, davon 1.814 mit beschränkter Berufshaftung; ferner sind 155 LL.P. zugelassen.

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften hat weiter zugenommen und beträgt nunmehr 53.677. Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (10.370), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.516); diese bleibt mit 57,53 Prozent die Fachanwaltschaft mit dem größten Frauenanteil. Die älteste Fachanwaltschaft (für Steuerrecht) belegt mit 4.944 Fachanwälten Platz 3. 43.419 Rechtsanwälte (davon 13.402 weiblich), haben einen oder mehrere Fachanwaltstitel erworben. Damit beträgt der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte 26,41 Prozent.

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55th Young Lawyer`s Congress in Tokyo

AIJA veranstaltet vom 28.8.-1.9.2017 den inzwischen schon 55. Young Lawyers Congress, der sich an junge Rechtsanwälte richtet und in diesem Jahr in Tokio/Japan stattfinden wird.

Es werden über 500 Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Welt erwartet. Schwerpunkt des umfangreichen Fachprogramms sind die künstliche Intelligenz sowie die Auswirkung von Innovationen auf den Anwaltsberuf. Die Veranstaltung bietet jungen Anwälten eine gute Gelegenheit, sich fachlich auszutauschen und zu netzwerken.

AIJA ist eine internationale Anwaltsvereinigung für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (bis 45 Jahre) mit derzeit 4.000 Mitgliedern aus 90 Ländern.

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Rechtspolitik

Gesetzesentwurf: Hinterbliebenengeld

Der Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18.5.2017 den Gesetzentwurf zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Mit dem neuen Gesetz sollen Hinterbliebene künftig im Sinne einer Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen können. Bislang steht nahen Angehörigen bei einer fremdverursachten Tötung nur dann ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 I BGB erleiden. 

Die BRAK hatte bereits zum Referentenentwurf Stellung genommen. 

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Gesetz: bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht

Der Bundesrat hat am 2.6.2017 das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht verabschiedet.

Danach können Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht, einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung überwacht werden. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, Gefährder, die nicht sofort abgeschoben werden können, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.  Außerdem kann die Residenzpflicht von Asylbewerbern, bei denen es sich um Gefährder handelt, nach Ablauf der drei Monate verlängert oder erneut angeordnet werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf künftig zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten. Künftig ist auch die Sprungrevision in Asylstreitverfahren zugelassen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters

Der Bundestag hat am 1.6.2017 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung beschlossen.

Damit sollen öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. 

Das Register soll beim Bundeskartellamt eingerichtet werden und teilweise bestehende Register auf Landesebene ablösen. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden. Einträge werden, je nach Schwere der Tat, nach bestimmter Zeit gelöscht; Straftaten spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren. 

Als Bemessungshöhe, ab der ein Bußgeldentscheid einen Eintrag im Register zur Folge haben soll, haben sich die Fraktionen CDU/CSU und SPD auf einen Kompromiss von 50.000 Euro geeinigt.

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Rechtsprechung

Auskunftspflichten der BRAK: Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Urteil des VG Berlin zurückgewiesen

Der 12. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat am 23.5.2017 den Antrag der BRAK auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Berlin vom 2.9.2016 zurückgewiesen, da der Angelegenheit nach Auffassung des erkennenden Gerichts keine grundlegende Bedeutung zukomme und die Entscheidung der vorangegangenen Instanz zutreffend sei.

Das VG Berlin hatte zuvor geurteilt, dass dem Kläger in bestimmten Grenzen Informationszugang auf Grundlage des IFG zu gewähren ist. Damit ist die BRAK nun verpflichtet, den Kläger neu zu bescheiden.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2017 – OVG 12 N 72.16
VG Berlin, Urt. v. 2.9.2016 - VG 2 K 87.15

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BGH: Doktortitel sind aufgrund Gewohnheitsrechts in das Partnerschaftsregister eintragungsfähig

Der BGH hat am 4.4.2017 beschlossen, dass sich die Eintragungsfähigkeit eines Doktortitels zwar nicht aus dem PartGG, sehr wohl aber aus gewohnheitsrechtlicher Übung herleiten lässt. Es entspreche langjähriger ständiger Übung der Registergerichte, Doktortitel auf Wunsch der Beteiligten einzutragen.

BGH, Beschl. v. 4.4.2017 – II ZB 10/16

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BSG: Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter Rechtsanwalt bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Das BSG hat mit einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 15.12.16 auf die Revision der DRV Bund ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12.2.2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Die Tätigkeit des Volljuristen für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nach Auffassung des BSG inhaltlich ohne jeden Zweifel einer anwaltlichen Tätigkeit zuzuordnen. Der Volljurist berät Mandanten seiner Arbeitgeberin, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Er bedürfe hierzu sowie zu ihrer Vertretung vor Gericht der Zulassung als Rechtsanwalt (§ 3 Nr. 1 StBerG, § 62 II FGO). Ob seine Tätigkeit auch ihrer äußeren Form nach als anwaltliche Tätigkeit zu bewerten ist, müsse jedoch genauer untersucht werden. Das BSG beschäftigte sich zudem mit der Frage, ob die konkrete Tätigkeit mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts vereinbar ist und ob die Tätigkeit als unabhängig qualifiziert werden kann. Allein aufgrund der Feststellungen des Landessozialgerichts war eine abschließende Beurteilung allerdings nicht möglich.

BSG, Urt. v. 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 R

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Deutsches Anwaltsinstitut

Neue Termine: beA – so geht’s

Auch in den kommenden Wochen veranstaltet das DAI wieder zahlreiche Seminare zur praktischen Demonstration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. In einem speziell für die Seminarreihe „beA - So geht`s!“ entwickelten Schulungskonzept zeigt das DAI live

  • den Zugang zum beA und das Einrichten auf Ihre individuellen Bedürfnisse,
  • den Einsatz der beA-Karte und welche Funktionen und Zertifikate benötigt werden,
  • die Rechtevergabe für die Nutzung durch Mitarbeiter/Beschaffung und Installation von dafür notwendigen Zertifikaten,
  • den Einsatz der elektronischen Unterschrift (Signieren im und außerhalb des beA, Signaturprüfung, Stapelsignatur) sowie
  • das Versenden/den Empfang/das Im- und Exportieren von Nachrichten im beA.

Das Seminar ist sowohl für Rechtsanwälte als auch für Mitarbeiter und unabhängig davon, ob eine spezielle Kanzleisoftware zum Einsatz kommt, geeignet. Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Arbeitsunterlage mit rund 200 Seiten, die anhand von anwendergerecht aufbereiteten Schaubildern die Nutzung des beA Schritt für Schritt detailliert erklärt.

Zur Terminübersicht

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage www.anwaltsinstitut.de.

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: newsletter@brak.de
Redaktion: RAin Stephanie Beyrich, RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., Bearbeitung: Frauke Karlstedt


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