Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 19/2017 v. 13.09.2017

13.09.2017Newsletter

Anwaltschaft

Neues Online-Ausbildungsmodul zum anwaltlichen Berufsrecht

Das elektronische Lernmodul für Rechtsreferendarinnen und -referendare, ELAN-REF, wurde um ein Anwaltsmodul erweitert. Es umfasst die Kapitel „Anwaltliches Berufsrecht“, „Mandatsvertrag und Haftung“ sowie „Vergütung des Rechtsanwalts“. Entwickelt wurde das Modul vom DAI in Kooperation mit dem Ausschuss Juristenausbildung der BRAK.

Gedacht ist das Anwaltsmodul vorrangig für Rechtsreferendarinnen und -referendare; ihnen standen bisher nur Module für die Zivil- und Strafrechtsstation das ELAN-REF zur Vorbereitung zur Verfügung. Künftig können sie auch in die Anwaltsstation mit einem Basiswissen ausgestattet starten. Das durch das Anwaltsmodul vermittelte Wissen kann im Unterricht vorausgesetzt werden. Nach Durcharbeiten des Online-Kurses besteht Gelegenheit, sich ein Zertifikat auszudrucken, das über das Oberlandesgericht zur Personalakte gereicht werden muss. Sowohl auf der Startseite von ELAN-REF (https://www.elan-ref.de/) als auch auf den Seiten der sich beteiligenden Bundesländer (z.B. https://www.elan-ref.de/version/bw/) soll ein Link zum Anwaltsmodul eingerichtet werden.

Das Anwaltsmodul steht ab dem 15.9.2017 zur Verfügung. Über das Deutsche AnwaltsInstitut (DAI) soll es nicht nur für Referendare, sondern auch für interessierte Rechtsanwälte kostenfrei zur Verfügung stehen, damit diese ihre Kenntnisse im Berufsrecht auffrischen und vertiefen können. Hierfür wird ein gesonderter Anmeldeweg eingerichtet.

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Studie zur Ortsabhängigkeit von Examensergebnissen

Was viele seit Langem mutmaßten, untersuchten Prof. Dr. Lorenz Kähler, Prof. Dr. Uwe Engel und Dr. Franziska Ritter von der Universität Bremen in einer nun publizierten empirischen Studie: Sie gingen der Frage nach, ob sich ein Wechsel des Bundeslandes auf die zu erwartende Note in der zweiten juristischen Prüfung auswirken kann.

Die Vergleichbarkeit der Examensergebnisse in den verschiedenen Bundesländern war bisher nicht systematisch untersucht worden. Basis der Studie war ein Vergleich derjenigen, die das Bundesland nach der ersten juristischen Prüfung wechseln, mit denjenigen, die dort beide Prüfungen ablegen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich ein Wechsel des Bundeslandes auf die zu erwartende Note auswirken kann.

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Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe

Im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2017 hat der Deutsche Bundestag erneut – wie regelmäßig seit dem Jahr 2010 – Mittel für die Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe zur Verfügung gestellt. Über die Härteleistungen sowie die Antragsvoraussetzungen informiert das Bundesamt für Justiz in einem aktuellen Merkblatt, das in verschiedenen Sprachen vorliegt; über die Härteleistungen als spezialisierte staatliche Opferhilfe informiert zudem ein eigener Flyer.

Das Bundesamt für Justiz kann in Opferhilfe-Angelegenheiten auch direkt kontaktiert werden: über die Telefon-Hotline unter 0228 – 99410-5288 oder per E-Mail unter opferhilfe(at)bfj.bund(dot)de.

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Rechtspolitik

Urheberrechtsnovelle verkündet

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird damit zum 1.3.2018 in Kraft treten.

Für die genehmigungsfreie Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bildung und Wissenschaft gelten danach künftig neue Schrankenregelungen. Die Änderungen sollen – nach dem Willen des Gesetzgebers – den Nutzern Rechtssicherheit bringen und dafür sorgen, dass die Potenziale von Digitalisierung und Vernetzung besser ausgeschöpft werden; dies soll insbesondere Lehrenden, Forschenden und Studierenden dienen.

Das Gesetzesvorhaben war sowohl in Verlags- wie auch in Hochschulkreisen nicht unumstritten. Das neue Gesetz gilt in seinem Kern, der die neuen Schrankenregelungen enthält, zunächst nur für fünf Jahre, tritt also zum 1.3.2023 außer Kraft (§ 142 UrhG n.F.); es soll insoweit nach vier Jahren evaluiert werden.

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Rechtsprechung

Externe Datenschutzbeauftragte ist keine Syndikusrechtsanwältin

Eine Volljuristin, die als externe Datenschutzbeauftragte für die Kunden ihres Arbeitgebers tätig ist und daneben als „Consultant Datenschutz und IT-Compliance“ in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Foresik berät, ist wegen dieser Tätigkeit nicht als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen.

Die Klägerin, die zudem als Rechtsanwältin zugelassen ist, hatte wegen ihrer Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte zusätzlich die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin beantragt. Die zuständige Rechtsanwaltskammer lehnte den Antrag ab. Ihr hiergegen gerichteter Widerspruch blieb, ebenso wie die Klage, erfolglos. Der AGH nahm an, dass der Beruf einer Datenschutzbeauftragten zwar Merkmale anwaltlicher Tätigkeit aufweise. Diese stellten aber nicht den Schwerpunkt der von der Klägerin zu erbringenden Leistungen dar und seien daher nicht „prägend“ i.S.v. § 46 III BRAO, denn ein Datenschutzbeauftragter habe neben rechtlichen auch in ganz erheblichem Umfang andere Aufgaben, u.a. im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und des Datenschutzmanagements.

Der AGH hat die Berufung zugelassen; die Entscheidung ist also noch nicht rechtskräftig.

AGH Hamburg, Urt. v. 22.6.2017 – AGH I ZU(SYN) 11/2016 (I-6)

Deutsches Anwaltsinstitut

12. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht

vom 17. bis 18. November in Bochum

Die Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist regelmäßig ein gut besuchter Treffpunkt für interessierte Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland. Alle aktuellen Entwicklungen und Tendenzen des Miet- und WEG-Rechts werden von anerkannten Praktikern in kompakten und stets von konkreten Fällen ausgehenden Vorträgen aufbereitet und unter Beteiligung der Zuhörer diskutiert. Dabei erhalten alle Teilnehmer wichtige Impulse und taktische Hinweise für ihre gerichtliche und außergerichtliche anwaltliche Praxis.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt:

  • Versammlungs- und Ladungsmängel im WEG-Recht
  • Betriebskosten: Rechtsfrieden durch Einwendungsausschluss
  • Die Verwertungskündigung
  • Die Ausübung von Gewährleistungsrechten im WEG-Recht
  • Update zur Rechtsschutzversicherung in Mietsachen
  • Die Kündigung wegen Zahlungsverzuges und ihre Heilung
  • Aushandeln von Gewerberaum-Mietverträgen

Mehr Informationen und Anmeldung: Download Prospekt oder online

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage www.anwaltsinstitut.de.

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: newsletter@brak.de
Redaktion: RAin Stephanie Beyrich, RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., Bearbeitung: Frauke Karlstedt


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