Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer kommt am 1.12.2017 zu ihrer 5. Sitzung in der 6. Wahlperiode zusammen. Auf der Tagesordnung steht u.a. ein Vorschlag zur Neuregelung des Fachgesprächs, das die FAO in bestimmten Fällen zur Erlangung eines Fachanwaltstitels vorsieht. Außerdem wird über die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft für Opferrechte diskutiert.
Kernthema wird der Schutz des Anwaltsgeheimnisses bei Mitwirkung Dritter sein. Die Satzungsversammlung wird darüber beraten, ob begleitend zu den gerade in Kraft getretenen Neuregelungen in StGB und StPO (s. folgende Meldung) konkretisierende Regelungen in der BORA notwendig sind. Dazu wird ein Experte aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu technischen Schutzmaßnahmen und Datenschutz vortragen.
Die Satzungsversammlung ist das so genannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Die Satzungsversammlung beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Sie hat insgesamt rund 120 Mitglieder, darunter die direkt gewählten Delegierten der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Delegierten.
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