Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 26/2017 v. 20.12.2017

20.12.2017Newsletter

In eigener Sache

Winterpause

Die Nachrichten aus Berlin nehmen sich über Weihnachten und Neujahr eine kleine Auszeit. Die nächste Ausgabe erscheint am 17.1.2018. Bis dahin wünschen wir allen Leserinnen und Lesern eine schöne restliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

BRAK-Mitteilungen

Heft 6/2017 von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erschienen

Das aktuelle Heft der BRAK-Mitteilungen, das gerade erschienen ist, enthält einen Aufsatz von R. G. Pohlmann zu dem Thema Syndikusrechtsanwalt im öffentlichen Dienst, M. Plassmann blickt zurück auf fünf Jahre Mediationsgesetz und D. Engel stellt die Entwicklung des Fachanwaltsrechts im Jahr 2017 dar. R. Singer befasst sich mit anwaltlicher Werbung mit dem Titel „Justizrat/Justizrätin“.

Der Rechtsprechungsteil dokumentiert u.a. die Entscheidung des BGH zu der Frage, ob Mediatorenhaftung mit Anwaltshaftung gleichzusetzen ist. Anmerkungen zu der Entscheidung trifft R. Greger. Außerdem wurden die Entscheidung des LG Hamburg zur irreführenden Werbung für ein Legal Tech-Portal (m. Anm. M. Möller) und eine Entscheidung des BVerfG zur Missbrauchsgebühr bei nachträglich erwiesenem falschem Vortrag (m. Anm. R. Gmeiner) abgedruckt.

Das BRAK-Magazin enthält einen kritischen Beitrag von R. G. Pohlmann, der sich mit dem  neuen Geldwäschegesetz und dessen Auswirkungen auf Anwälte befasst. Neue Features und technische Rahmenregelungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches werden in einem Beitrag dargestellt. A. Mack und S. Sparfeld (Ausschuss Steuerrecht) sprechen über die Soll- und Ist-Versteuerung für Rechtsanwälte. R. Greger beantwortet 10 Fragen zum Schiedsgutachten und M. Spiekermann wirft einen unterhaltsamen wie kritischen Blick auf vorweihnachtliche Kraftanstrengungen der Anwaltschaft.

Weiterführende Links:

Anwaltschaft

Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland - Anwaltsseminar in Shanghai

Die BRAK führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, welches von der Robert-Bosch-Stiftung finanziert wird. Für das folgende Seminar, das vom 4. bis 11.3.2018 in Shanghai stattfindet, sucht die BRAK sechs Teilnehmer/innen. Das Fachprogramm umfasst die Themen "Anwaltliches Berufsrecht" sowie die "Alternative Streitbeilegung mit dem Schwerpunkt Schiedsverfahren". Die deutschen Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, über eine Woche lang mit den chinesischen Kollegen die Rolle des Rechtsanwalts im Rechtsstaat und die unterschiedlichen Aspekte der alternativen Streitbeilegung zu diskutieren. Neben dem fachlichen Programm sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten geplant. Von den Teilnehmer/innen wird erwartet, dass sie das Seminar von Anfang bis Ende besuchen und sich aktiv in das Programm einbringen.

Bewerben können sich in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen mit mehrjährigen anwaltlichen Berufserfahrungen und sehr guten Englischkenntnissen (die Seminarsprache ist Englisch). Sie sollten auch ein ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit haben (Erfahrungen in diesem Bereich sind von Vorteil). Aussagekräftige Bewerbungen inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben auf Englisch (eine DIN-A4-Seite) senden Sie bitte bis zum 8. Januar 2018 an die Bundesrechtsanwaltskammer, z.H. Frau Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto, Littenstraße 9, 10179 Berlin oder per E-Mail an domaschke(at)brak(dot)de.

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Nicht vergessen: Neue STAR-Erhebung gestartet

Die Feldphase der STAR-Erhebung 2017/2018 ist gestartet. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) ist eine breit angelegte Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft. Ausgewertet und verglichen werden dabei die Angaben Vollzeit tätiger Anwältinnen und Anwälte etwa zu Alter, Geschlecht, Spezialisierung Honorarumsätzen oder Kanzleiform und -standort. Die Erhebung wurde bereits zum 17. Mal von der BRAK in Auftrag gegeben und wird erneut vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführt. Abgefragt werden die Daten für das Wirtschaftsjahr 2016.

Die Erhebungsunterlagen wurden per Zufallsstichprobe an ausgewählte Kolleginnen und Kollegen der teilnehmenden Rechtsanwaltskammern postalisch versandt. Je mehr Kolleginnen und Kollegen sich an der STAR-Erhebung 2017/18 beteiligen, desto aussagekräftiger und repräsentativer werden die Ergebnisse.

Für ihre Unterstützung bedankt sich die BRAK bereits jetzt bei den Teilnehmenden!

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Polen: BRAK warnt vor Eingriffen in den Rechtsstaat

Die Venedig-Kommission des Europarates (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) hat am 11.12.2017 festgestellt, dass die in Polen geplanten Reformen des Gerichtssystems gegen die polnische Verfassung sowie gegen Menschenrechte und rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Sie ermöglichen der Legislative und Exekutive massive Eingriffsmöglichkeiten in die polnische Justiz, gefährden die Rechtsstaatlichkeit und können mittelbar auch in rechtsstaatswidriger Weise die anwaltliche Tätigkeit für die jeweiligen Mandanten beeinträchtigen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer schließt sich daher der von der Vollversammlung des Europäischen Rates der Anwaltschaften (CCBE) vor wenigen Tagen verabschiedeten Resolution an.

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Geänderter § 14 BORA tritt am 1.1.2018 in Kraft

Nach Schaffung einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage durch den Gesetzgeber hat die Satzungsversammlung in ihrer Sitzung vom 18.5.2017 den bereits am 21.11.2016 gefassten Beschluss bestätigt, § 14 S. 1 BORA wie folgt zu ändern: „Der Rechtsanwalt hat ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen.“ Mit Schreiben vom 17.8.2017 teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit, dass die Beschlüsse gemäß § 191e der Bundesrechtsanwaltsordnung geprüft wurden und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Änderung tritt nun zum 1.1.2018 in Kraft.

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Rechtspolitik

Stellungnahme der BRAK: Übergangsregelung zur Eröffnung des ERV mit Bußgeldbehörden

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum Entwurf einer Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Stellung genommen.

Die BRAK weist in der kurzen Stellungnahme allgemein darauf hin, dass uneinheitliche Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr eine Hauptursache für die in der Vergangenheit zögerliche Nutzung waren. Eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Vorschriften sollte daher nur dann erfolgen, wenn und soweit dies unbedingt erforderlich ist. Die BRAK regt zudem an, die „Opt-out“-Regelungen von Bund und Ländern an zentraler Stelle zusammengefasst darzustellen.

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Deutsches Anwaltsinstitut

Neue Termine für Fachanwaltslehrgänge

Auch 2018 veranstaltet das DAI wieder verschiedene Fachanwaltslehrgänge. Die in der Fachanwaltsordnung geforderten Kenntnisse werden jeweils in sechs Lehrgangsteilen vermittelt. In direktem Anschluss an drei dieser sechs Teile besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Klausuren. Teilnehmern werden zur Vorbereitung und als Kompendien umfangreiche, gebundene Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Die nächsten Lehrgänge 2018 in der Übersicht:

Mehr Informationen und Anmeldung: online

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage www.anwaltsinstitut.de.

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: newsletter@brak.de
Redaktion: RAin Stephanie Beyrich, RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., Bearbeitung: Frauke Karlstedt


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