Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 5/2017 v. 01.03.2017

01.03.2017Newsletter

Rechtspolitik

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vorgelegt. Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich folgende Änderungen ergeben:

Nach § 203 IV Nr. 1 StGB-E soll sich der Berufsgeheimnisträger bei der unbefugten Offenbarung von Geheimnissen durch den Dienstleister nur noch dann strafbar machen, wenn er diesen nicht zur Geheimhaltung verpflichtet hatte. Die Strafbarkeit für fehlerhafte Auswahl oder mangelhafte Überwachung ist entfallen.

In § 43e BRAO-E (im RefE § 43f) ist die sorgfältige Auswahl hingegen noch als Berufspflicht vorgesehen. Die vorgesehene Überwachungspflicht ist aber ebenfalls in Abs. 2 Satz 1 entfallen.

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Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vorgelegt.

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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG)

Das geplante Wettbewerbsregister soll den fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen sichern, Bieter von Nachweispflichten entlasten und öffentlichen Auftraggebern die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erleichtern. Zudem soll das Gesetz Unternehmen ermöglichen, im Falle von Rechtsverstößen ihre „Selbstreinigung“ – zum Beispiel aufgrund von Compliance-Maßnahmen – gegenüber einer zentralen Stelle nachzuweisen. Zwar existieren in einigen Bundesländern bereits „Korruptionsregistergesetze“, jedoch fehlt es bislang an einer bundeseinheitlichen Regelung. Sowohl die Justizministerkonferenz als auch die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder haben die Bundesregierung daher aufgefordert, ein zentrales Bundesregister zu schaffen.

Der Gesetzentwurf regelt u. a. die zur Eintragung von Unternehmen im Wettbewerbsregister führenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Das Register soll von einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geführt werden.

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Bericht über die Rechtsprechung des EGMR

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 erstellt.

Ein zweiter Bericht über die Rechtsprechung in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2015 wurde durch das Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag des BMJV erstellt. Mit diesem Bericht soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass auch die Rechtsprechung gegen andere Staaten wahrgenommen wird, die für die Rechtslage in Deutschland bedeutend sein kann.

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Stellungnahme zur Koordinierung der Juristenausbildung

Die BRAK hat die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur Koordinierung der Juristenausbildung ("Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen: Bewertungen und Empfehlungen“) wahrgenommen und sich den Empfehlungen des KOA mit wenigen, aber wichtigen, Ausnahmen angeschlossen. Die befassten Ausschüsse treten der Empfehlung des KOA insbesondere entgegen, soweit das  Internationale Privatrecht kein Bestandteil des Pflichtstoffs sein soll. Zudem hatlen die Ausschüsse eine verstärkte Berücksichtigung des Berufsrechts für sinnvoll.

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Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde: „Richter auf Zeit“ als gesetzlicher Richter

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren. Der  Beschwerdeführer hatte vor dem Verwaltungsgericht Schwerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen einen Bescheid beantragt, mit dem die Abschiebung des Antragstellers/Beschwerdeführers nach Italien nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG angeordnet worden war. Die Verfassungsbeschwerde rügt einen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei von einem Richter am Verwaltungsgericht als Einzelrichter getroffen worden, der dort als „Richter auf Zeit“ i.S.d. § 17 VwGO Dienst tue. Richter auf Zeit in der Ausgestaltung der Regelung des § 18VwGO seien aber nicht Richter i.S.d. Art. 97 GG und könnten deswegen auch nicht gesetzlicher Richter i.S.d. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sein. Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer ist die Verfassungsbeschwerde begründet.

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Anwaltschaft

Rechtsanwaltsaustausch mit China geht in die nächste Runde

Die BRAK sucht Teilnehmer/innen für zwei Seminare im Rahmen des Rechtsanwaltsaustausches China-Deutschland.

Das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland führt die BRAK gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für die Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) durch. Finanziert wird es von der Robert Bosch Stiftung. Seit November 2015 fanden bereits wiederholt Seminare mit engagierten deutschen und chinesischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt. Jeweils eine Woche lang tauschten sich die Teilnehmer über das Verständnis ihrer Rolle als Rechtsanwälte, die unterschiedlichen Rechtssysteme und die Rechtskulturen aus.

Vom 28.5. bis 3.6.2017 findet das 5. Seminar im Rahmen des Rechtsanwaltsaustausches in Stuttgart statt.

Vom 16. bis 23.7.2017 veranstalten wir in China, in der Inneren Mongolei (Chifeng), das 6. Seminar, welches mit einem Symposium abschließt, bei dem u.a. die Ergebnisse des Seminars einem breiteren Teilnehmerkreis vorgestellt werden.

Das Fachprogramm umfasst die Themen „Anwaltliches Berufsrecht“ sowie „Strafverfahrensrecht“. Die deutschen Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, über eine Woche lang mit den chinesischen Kollegen die Rolle des Rechtsanwalts und Strafverteidigers im Rechtsstaat zu diskutieren. Neben dem fachlichen Programm sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten geplant.

Weitere Einzelheiten bitte ich, der in der Anlage beigefügten Ausschreibung zu entnehmen. Gern können Sie diese an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.

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Deutsches Anwaltsinstitut

Tagungen im DAI Fachinstitut für Steuerrecht

Das DAI veranstaltet auch 2017 wieder bundesweit Tagungen zu aktuellen Themen des Steuerrechts. Die Termine des Halbjahrs in der Übersicht:

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage www.anwaltsinstitut.de.

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: newsletter@brak.de
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., RAin Stephanie Beyrich, Bearbeitung: Frauke Karlstedt


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