Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 06/2018 v. 28.03.2018

28.03.2018Newsletter

Anwaltschaft

Hinweise für Abwickler aktualisiert

Der BRAK-Ausschuss Abwickler/Vertreter hat seine Hinweise für die Tätigkeit von Abwicklern in aktualisierter und ergänzter Fassung vorgelegt.

Eine Reihe neuer Entwicklungen wird dabei berücksichtigt. So wird etwa die spezielle Vorschrift für Abwickler zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in § 25 der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) erläutert. Ferner wurden etwa die Aufbewahrungsfrist für Akten von nunmehr sechs Jahren und der Wegfall der Verpflichtung, die Bestellung des Abwicklers bei Gericht anzuzeigen, berücksichtigt.

Neu hinzugekommen ist das Thema „Verhältnis zwischen Abwickler und Insolvenzverwalter“. Die diesbezüglichen Ausführungen nehmen Bezug auf die maßgebliche Rechtsprechung hierzu.

Weiterführender Link:

Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers (Stand: März 2018)

Neue Zahlen zur Anwaltschaft: mehr Syndici – im übrigen stabil

Die BRAK hat ihre kleine Mitgliederstatistik zum 1.1.2018 vorgelegt.

Zum Stichtag verzeichneten die regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.857 Mitglieder. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 0,18 %. Die Tendenz, dass die Anwaltschaft insgesamt nur noch sehr moderat wächst, setzt sich damit fort.

Deutlich fällt hingegen die Zunahme bei den Syndikusrechtsanwälten aus: 1.975 Kolleginnen und Kollegen hatten eine Syndikuszulassung, im Vorjahr – in dem dieser Umstand erstmals erfasst wurde – waren es 957. Doppelzulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gab es 12.079 (Vorjahr: 8.738).

Ein leichter Anstieg ist auch bei den zugelassenen Rechtsanwalts-GmbHs erkennbar: Zum Stichtag waren es 848 (Vorjahr: 825), die Zahl der Rechtsanwalts-AGs nahm hingegen leicht ab auf 23 (Vorjahr: 25).

Weiterführender Link:

Kleine Mitgliederstatistik (Stand 1.1.2018)

Rechtsanwaltsaustausch China – Deutschland

Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der All China Lawyers Association (ACLA) führt die BRAK seit 2015 das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, welches von der Robert Bosch Stiftung finanziert wird. Jeweils eine Woche lang tauschen sich deutsche und chinesische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihr berufliches Selbstverständnis, die unterschiedlichen Rechtssysteme und Rechtskulturen aus. Flankierend sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten Teil des Programms.

Das nächste Seminar findet vom 27.5. bis 2.6.2018 in Dresden zu den Themen anwaltliches Berufsrecht und Umweltrecht statt.

Dafür sucht die BRAK sechs Teilnehmer/innen. Sie müssen in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen sein, mehrjährige Erfahrung im Umweltrecht und gute Englischkenntnisse sowie ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit haben. Bewerbungen sind bis zum 5.4.2018 an Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto (domaschke@brak.de) zu richten.

Weiterführender Link:

Ausschreibung

Rechtsprechung

Evaluierungsbericht zur FGG-Reform veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Mitte März den Bericht zur Evaluierung der Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit veröffentlicht. Den wichtigsten Teil dieser Reform bildete das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), welches das bis dahin geltende Verfahrensrecht neu strukturierte.

Zur Überprüfung des Erfolgs der Reform hat das BMJV Ende 2015 die Interval GmbH in Kooperation mit Prof. Dr. Bettina Heiderhoff (Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht der Universität Münster) mit einer Evaluierung beauftragt. Dazu wurden unter anderem Richter, Anwälte, Notare sowie Rechts- und Verfahrenspfleger, aber auch einzelne Senate des BGH, zu ihren Erfahrungen befragt. Den beteiligten Kolleginnen und Kollegen sowie den Rechtsanwaltskammern sei für Ihre Unterstützung gedankt.

Die Evaluierung kommt zu einem positiven Gesamt-Fazit; die befragten Akteure bezogen ihre Kritik auf einzelne Aspekte, nicht aber auf die Reform an sich oder ihre Kernelemente.

Weiterführende Links:

Evaluierungsbericht

BGH: Umfang der Befugnisse des allgemeinen Vertreters eines Rechtsanwalts

Eine Klarstellung hat der BGH mit einer aktuellen Entscheidung für allgemeine Vertreter eines Rechtsanwalts i.S.v. § 53 BRAO gebracht: Seine Befugnisse enden mit dem Tod des Vertretenen. Das war nach der Streichung der ausdrücklichen Regelung der Vertreterbefugnisse in § 54 BRAO a.F. nicht unumstritten.

Zu entscheiden hatte der BGH darüber im Zusammenhang mit der Frage, ob das Verfahren nach dem Tod eines Rechtsanwalts, für den ein allgemeiner Vertreter bestellt worden war, unterbrochen wird (§ 239 I ZPO). Anlass war eine Honorarklage des später verstorbenen Anwalts, für den zuletzt ein allgemeiner Vertreter bestellt war, gegen seinen Mandanten. Als Leitsatz formulierte der BGH: „Verstirbt ein sich in einem Rechtsstreit selbst vertretender Rechtsanwalt, tritt eine Unterbrechung des Verfahrens auch dann ein, wenn für ihn ein allgemeiner Vertreter bestellt war, dessen Vertretungsbefugnis mit dem Tod des Rechtsanwalts endet.“

Klargestellt hat der BGH zudem, dass die nach dem Tod des Rechtsanwalts erfolgte Bestellung eines Abwicklers die eingetretene Unterbrechung des Verfahrens weder rückwirkend beseitigt noch beendet.

BGH, Beschl. v. 1.3.2018 – IX ZR 2/18

Deutsches Anwaltsinstitut

10. Jahresarbeitstagung Erbrecht

vom 15. bis 16. Juni in Hamburg

Als Konferenz für Fachanwälte für Erbrecht und andere auf diesem Gebiet tätige Rechtsanwälte bietet die Jahresarbeitstagung Erbrecht einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen des Erb- und Erbschaftsteuerrechts. Steuerrechtliche Aspekte werden dabei unter besonderer Berücksichtigung der erbrechtlichen Beratungspraxis behandelt. Thematische Schwerpunkte bilden Vorträge zur lebzeitigen Übertragung von Privat-, Unternehmens- und Internationalem Vermögen in der Nachfolgeplanung. Zusätzlich wird die „Schenkung an Minderjährige“ vertieft dargestellt und das Spezialthema „Handlungsbedarf bei Missbrauch von Vollmachten“ erörtert. Selbstverständlich sieht die Tagung ebenfalls ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen vor.

Die als Praktiker und Autoren einschlägiger Veröffentlichungen besonders ausgewiesenen Referenten sind zugleich Verfasser des begleitenden Tagungsbands, der als umfangreiches Nachschlagewerk in der Praxis geeignet ist. 

Mehr Informationen und Anmeldung: Download Prospekt oder online

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage anwaltsinstitut.de.

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: zentrale(at)brak(dot)de
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), Sven Kienscherf


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