Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 16/2018 v. 15.08.2018

15.08.2018Newsletter

BRAK-Mitteilungen

Heft 4/2018 von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erschienen

In der aktuellen Ausgabe der BRAK-Mitteilungen, die bereits online verfügbar ist und derzeit ausgeliefert wird, stellt Chr. Wolf Hannoversche Thesen zur Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts auf. M. Steiner beleuchtet die anwaltliche Werbefreiheit im grenzenlosen Europa und O. Kury tritt für ein modernes anwaltliches Gesellschafts- und Berufsrecht ein. Ferner werden die Beschlüsse der 6. Sitzung der Satzungsversammlung amtlich bekannt gemacht. Im Rechtsprechungsteil werden u.a. Entscheidungen zur rechtmäßigen Durchsuchung einer internationalen Anwaltskanzlei und bezüglich der Pflicht zur Herausgabe von Handakten dokumentiert. Das BRAK-Magazin berichtet über die Hintergründe zum Gesetzesvorschlag der BRAK zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht und die Aktivitäten der BRAK in Nordafrika. Ein weiterer Artikel behandelt das Verarbeitungsverzeichnis und den Datenschutz in der Anwaltskanzlei.

Weiterführende Links:

BRAK-Magazin 4/2018
 

Anwaltschaft

Rechtsanwaltsaustausch Deutschland – China: Teilnehmer(innen) gesucht

Der Rechtsanwaltsaustausch Deutschland – China, den die BRAK gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und der All China Lawyers Association (ACLA) bereits seit 2015 durchführt, geht in die nächste Runde. In den Seminaren tauschen sich deutsche und chinesische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jeweils eine Woche lang zu Fachthemen, aber auch über ihre Rolle und ihr Selbstverständnis als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, die unterschiedlichen Rechtssysteme und Rechtskulturen aus. Finanziert wird das Projekt von der Robert Bosch Stiftung.

Das nächste Seminar findet von 2.–9.12.2018 in Nanning und Guilin in der chinesischen Provinz Guangxi statt. Themen des Seminars sind anwaltliches Berufsrecht sowie Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Umweltrecht. Dafür sucht die BRAK sechs Teilnehmer(innen), die in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen sind, mehrjährige Berufserfahrung und gute Englischkenntnisse (Chinesischkenntnisse sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung) haben und sich für die deutsch-chinesische Zusammenarbeit interessieren. Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 31.8.2018 an die BRAK. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u.a. Ausschreibung. Gern können Sie diese an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.

Weiterführender Link:

Ausschreibung

Statistik zu den Selbstständigen in den Freien Berufen

Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) hat mit der Pressemitteilung vom 17.7.2018 die Statistik zu den Selbstständigen in den Freien Berufen zum Stichtag 1.1.2018 bekannt gegeben. Die Zahl der selbstständigen Freiberufler ist zwischen Jahresbeginn 2017 und 2018 von 1,382 Millionen auf 1,407 Millionen Personen gestiegen, ein Plus von 1,8 Prozent. Die Gruppe der rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Freiberufler ist mit plus 2,9 Prozent von 379.000 auf 390.000 Personen nach den technisch-naturwissenschaftlichen Freiberuflern (plus 3,8 Prozent) am stärksten gewachsen.

Mittlerweile arbeiten 3,46 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei einem Freiberufler, ein Jahr zuvor waren es 3,299 Millionen Personen. Dies ist ein Anstieg um 4,9 Prozent. Eine leichte Zunahme von 0,7 Prozent gab es bei den Auszubildenden. Deren Zahl klettert von 123.100 auf 124.000. Die Zahl der mitarbeitenden, nicht sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen stieg von 301.000 auf 307.000 Personen und somit um zwei Prozent. In Summe sind 5.298.000 Personen in den Freien Berufen tätig – ein Plus von knapp 3,8 Prozent gegenüber 5.105.100 Personen im Vorjahr.

Weiterführender Link:

Pressemitteilung des BFB v. 17.7.2018

Rechtspolitik

Verordnungsentwurf: Änderung der DPMA-Verordnung und der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

Ein Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sieht eine Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung und der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV) vor. Der Verordnungsentwurf nimmt in der DPMAV zum einen rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen vor. Durch die Änderung der ERVDPMAV wird die Möglichkeit für die Anmelder und Anmelderinnen erweitert, Unterlagen beim DPMA elektronisch einzureichen.

§ 1 Abs. 1 ERVDPMAV-E eröffnet nunmehr die Möglichkeit, dass in Schutzrechtsverfahren Dokumente zu sämtlichen Verfahrenshandlungen signaturgebunden elektronisch eingereicht werden können. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ermöglicht ERVDPMAV-E in Markenverfahren, einen Antrag auf internationale Registrierung nach Art. 3 des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken elektronisch signaturfrei einzureichen.

Eine Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs bringt § 2 Abs. 2 ERVDPMAV-E mit sich, wonach. das BMJV entsprechend dem technischen Fortschritt weitere Verfahrenshandlungen bestimmen kann, bei denen elektronische Dokumente signaturfrei eingereicht werden können.

Der Entwurf ist noch nicht veröffentlicht. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird über den weiteren Verlauf informieren.

Informationen für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung – Hinweispflichten

Die Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem VSBG und zur ODR-Verordnung sowie eine entsprechende Kurzinformation wurden u.a. mit Blick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen (Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag, BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16) überarbeitet. Die Informationen sind auf der Internetseite der BRAK eingestellt.

Weiterführende Links:

Hinweispflichten nach dem VSBG

Hinweispflichten nach der ODR-Verordnung

Kurzversion

Deutsches Anwaltsinstitut

DAI-Tagungen zu aktuellen Themen des Steuerrechts

Das Fachinstitut für Steuerrecht veranstaltet in diesem Herbst wieder große Tagungen zu aktuellen Themen des Steuerrechts:

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de.

Impressum

 

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0

Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: zentrale@brak.de

Redaktion: RAin Stephanie Beyrich, RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), Bearbeitung: Cornelia Kaschel-Blumenthal

 


Der Newsletter ist im Internet unter www.brak.de abrufbar. Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.