Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2019

Studie der IAB zur Mindestvergütung für Auszubildende

31.07.2019Newsletter

Die von der Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) verfolgte Mindestausbildungsvergütung wird in Deutschland bereits größtenteils gewährt. Das ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Mit dem BBiMoG will die Bundesregierung die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung erhöhen; ein Baustein ist die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende. Vorgesehen ist für das erste Ausbildungsjahr der Auszubildenden, das im Jahr 2020 beginnt, eine Mindestvergütung in Höhe von 515 Euro; sie soll in den weiteren Ausbildungsjahren stufenweise angehoben werden.

Die Studie zeigt deutliche Unterschiede der Mindestvergütungen je nach Region, Bildungsabschluss, Betriebsgröße und Berufsbereich. So verdienten 2015 deutschlandweit etwa 16,3 % der Auszubildenden weniger als 515 Euro; stärker betroffen waren Auszubildende in Ostdeutschland (35,5 %). Bei der Höhe der Ausbildungsvergütung spielten daneben auch der Bildungsabschluss, die Größe des Ausbildungsbetriebs und auch der Berufsbereich eine Rolle.

Die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern für Auszubildende zum/zur Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten liegen bereits jetzt (z.T. deutlich) über der geplanten Mindestvergütung.

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