Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2019

Änderungen in BORA und FAO können wirksam werden

14.08.2019Newsletter

Die von der Satzungsversammlung in ihrer Sitzung am 6.5.2019 beschlossenen Klarstellungen zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht bei der E-Mail-Kommunikation zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft können wirksam werden. Gleiches gilt für eine ebenfalls beschlossene Änderung in § 6 FAO betreffend die Fachanwaltsausbildung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass die Beschlüsse nicht zu beanstanden sind. Sie werden in der kommenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten dann zum 1.1.2020 in Kraft (vgl. § 191e BRAO).

Die Satzungsversammlung ist das so genannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Die Satzungsversammlung beschließt die Regeln der BORA und der FAO. Sie hat in der soeben begonnenen 7. Legislaturperiode 118 Mitglieder, darunter die Delegierten der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und die Mitglieder des Präsidiums der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Delegierten.

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