Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2019

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt stufenweise in Kraft

28.08.2019Newsletter

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 20.8.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird am 1.3.2020 in Kraft treten.

Abweichend hiervon ist Folgendes zu beachten: Art. 2 Nr. 1 und 6 sind bereits am 21.8.2019 in Kraft getreten. Art. 2a tritt dagegen erst am 1.1.2024 in Kraft. §§ 16d IV Nr. 2, 17 I und § 20 I des Aufenthaltsgesetzes treten mit Ablauf des 1.3.2025 außer Kraft.

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