Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2019

Handlungshinweise: Lohnversteuerung von Beiträgen und Co.

18.12.2019Newsletter

Der Ausschuss Steuerrecht hat die Handlungshinweise „Zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte“ überarbeitet. Mit diesen Handlungshinweisen aktualisiert und ergänzt der Ausschuss Steuerrecht seine ursprünglichen Anmerkungen zu dieser Thematik aus dem Jahr 2017.

Die aktuellen Handlungshinweise erläutern, ob Lohnsteuer anfällt für die vom Arbeitgeber eines angestellten Rechtsanwalts getragenen Kosten für Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen (für Rechtsanwalts-GmbHs, Kanzleien als GbR und Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung), Beiträge für Rechtsanwaltskammern, Beiträge für Vereine und die Kosten der beA-Karte.

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