Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 08/2019 v. 24.04.2019

Heft 2/2019 von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erschienen

24.04.2019Newsletter

Das soeben erschienene Heft 2/2019 der BRAK-Mitteilungen enthält einen Beitrag von I. M. Wallner zum Thema „Der Syndikusrechtsanwalt - Licht im Dunkel“. U. Schulz berichtet über die Belehrungspflicht des Rechtsanwalts und Strafverteidigers. Chr. Dahns/E. M. Buchmann geben einen Jahresüberblick zur berufsrechtlichen Rechtsprechung des Jahres 2018. Ferner werden die Beschlüsse der 7. Sitzung der Satzungsversammlung amtlich bekannt gemacht. Im Rechtsprechungsteil kommentiert A. Müller-Jacobsen eine Entscheidung des BGH zum Parteiverrat bei Vertretung in einem Verwaltungsstreitverfahren und M. W. Huff bespricht eine Entscheidung das AGH Nordrhein-Westfalen zur unzulässigen Anfechtung eines Beitragsbescheids ohne Regelungscharakter.

Im BRAK-Magazin werden Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern aus Anlass der Europawahl zu Anwaltsthemen befragt. S. Ruge gibt ein Interview zum 8. Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Zum beA im Alltag einer arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei steht Hans K. Link (Präsident der RAK Nürnberg) dem BRAK-Magazin Rede und Antwort. A. Gass und T. Nitschke informieren über das automatische Verschieben und Löschen von Nachrichten im beA ab dem 1.4.2019. M. Dreßler und R. Wagner erläutern den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO in der anwaltlichen Praxis.

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