Nachrichten aus Berlin | Ausgabe

Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl eröffnet

15.01.2020Newsletter

Zum Jahresbeginn eröffnete in Kehl die neue Universalschlichtungsstelle des Bundes. Sie wird durch den Verein "Zentrum für Schlichtung e.V." betrieben, der zunächst für vier Jahre mit dieser Aufgabe beliehen wurde. Hintergrund ist, dass die bislang den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Schlichtung für Verbraucher (sog. Universalschlichtung) gem. § 29 VSBG nunmehr seit dem 1.1.2020 dem Bund zufällt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat kurz vor Jahresende die erforderliche Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes erlassen; sie wurde am 20.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1.1.2020 in Kraft. Zu dem Verordnungsentwurf hatte die BRAK Stellung genommen und keine grundlegenden Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen geäußert.

Verbraucher können sich wegen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis mit einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt auch an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden.

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