Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2020

BRAK in Sorge um Unabhängigkeit der türkischen Anwaltschaft

29.07.2020Newsletter

Die BRAK hat sich besorgt über ein am 15.7.2020 in Kraft getretenes türkisches Gesetz geäußert, mit dem das dortige Kammerwesen neu organisiert werden soll. Danach soll den Mitgliedern von großen Anwaltskammern mit mehr als 5.000 Mitgliedern das Recht zur Gründung einer eigenen, alternativen Kammer zustehen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens 2.000 Mitglieder organisieren. Bislang haben die türkischen Rechtsanwaltskammern eine politisch neutrale Position; durch die Neuregelung wird – vor allem in mitgliederstarken Kammern wie Istanbul, Ankara und Izmir – eine Akkumulation politisch gleichgesinnter Kolleginnen und Kollegen möglich. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels sieht hierin eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in der Türkei:

Allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kammer kann die so erkennbare politische Einstellung der Kolleginnen und Kollegen in den Fokus rücken. Regierungskritische Kolleginnen und Kollegen bzw. Kammern könnten in der Folge schlechtergestellt werden. Das sei ein Rückschritt sowohl für die Unabhängigkeit der Justiz und der Anwaltschaft als auch für die Rechtsschutzinteressen der türkischen Bürgerinnen und Bürger, so Wessels. Die BRAK wird weiterhin engen Austausch mit türkischen Kolleginnen und Kollegen pflegen und die Entwicklung kritisch beobachten.

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