Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2020

Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder: BRAK nimmt Stellung

18.09.2020Newsletter

Als Teil eines Maßnahmenpakets zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Es enthält v.a. Verschärfungen im Strafrecht bezüglich sexualisierter Gewalt und Kinderpornographie. Daneben soll die Strafverfolgung in derartigen Fällen u.a. durch erleichterte Anordnung von Untersuchungshaft und Ausweitung von Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen effektiver werden. Zudem sollen Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern gesetzlich geregelt und das Verfahrensrecht angepasst werden.

Die familienrechtlichen Änderungen, besonders die Festschreibung von Qualitätsanforderungen, begrüßt die BRAK ausdrücklich. Die geplanten weitreichenden Änderungen im Strafrecht sieht sie jedoch sehr kritisch. Es steht außer Frage, dass der effektive Schutz von Kindern ein wichtiges Anliegen des Staates zu sein hat. Die Änderungen im materiellen Strafrecht hält die BRAK jedoch für nicht sachgerecht und nicht erforderlich. Sie mahnt an, dass eine Verschärfung des Strafrechts nicht von öffentlicher Empörung getrieben sein dürfe; vielmehr bedürfe sie einer vorherigen sachlich geführten Diskussion unter Beteiligung von Experten und Praktikern aller damit befassten Professionen. Die BRAK warnt davor, das Gesetzgebungsverfahren jetzt übereilt abzuschließen.

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