Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2020

BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben erschienen

21.10.2020Newsletter

Das aktuelle Heft der BRAK-Mitteilungen eröffnet mit einem lang erwarteten Gesetzesvorhaben: dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021. Dagmar Beck-Bever und Jennifer Witte analysieren den Mitte September publizierten Regierungsentwurf. Um das Thema Legal Tech kreisen die folgenden Beiträge: Christian Wolf hinterfragt, inwieweit gleicher Zugang zum Recht auf der Basis von auch für die Anwaltschaft geöffnetem Erfolgshonorar und Fremdkapital überhaupt erreichbar ist. Kay-Thomas Pohl erörtert, weshalb die berufsrechtlichen Verbote von Erfolgshonorar und Fremdkapital aus Sicht des Unionsrechts insgesamt kohärent sind.

Im Rechtsprechungsteil kommentiert Christian Dahns die Entscheidung des BGH zur Unzulässigkeit einer Zusammenarbeit von Anwälten mit einem Professor als „Of Counsel“. Melanie Theus erläutert eine für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte praktisch wichtige Entscheidung des BGH zur Befugnis der Rechtsanwaltskammer und zur Bindung der Deutschen Rentenversicherung bei unwesentlicher Tätigkeitsänderung. Sven Krautschneider erörtert die Hintergründe einer BGH-Entscheidung zum Eingangszeitpunkt einer per beA eingereichten Rechtsmittelbegründung.

Für das Herzstück des sozialgerichtlichen Verfahrens – die mündliche Verhandlung – setzt sich BRAK-Schatzmeister Michael Then im Editorial des BRAK-Magazins ein; sie droht angesichts coronabedingter Beschränkungen faktisch zum Auslaufmodell zu werden. Jennifer Witte nimmt die Thesen der OLG-Präsidenten zur Modernisierung des Zivilprozesses aus anwaltlicher Sicht unter die Lupe. Dr. Gregor Steidle, Direktor des Arbeitsgerichts Lübeck, und der Elmshorner Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Jähne berichten im Interview von ihren Erfahrungen mit der aktiven beA-Nutzungspflicht, die in Schleswig-Holstein für die Arbeitsgerichtsbarkeit bereits seit dem 1.1.2020 gilt.

Weitere Themen (u.a.): Eine Bilanz zu zwei Jahren DSGVO aus Sicht der Anwaltschaft (Sebastian Aurich und Rafael J. Weiske), die im Iran inhaftierte und soeben mit internationalen Preisen geehrte Menschenrechts-Anwältin Nasrin Sotoudeh (Ernestine von der Osten-Sacken) und neue Meldepflichten zur Geldwäsche-Prävention im Immobilienbereich (Astrid Gamisch).

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