Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2020

BRAK-Stellungnahmen zu Vorhaben gegen sexuellen Kindesmissbrauch

18.11.2020Newsletter

Mit zwei Stellungnahmen hat die BRAK sich zu Gesetzesvorhaben auf deutscher und europäischer Ebene geäußert, welche die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder zum Gegenstand haben. Die erste der Stellungnahmen betrifft den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Diesen hält die BRAK – trotz des anerkennenswerten Ziels, die ungestörte Entwicklung von Kindern durch besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch zu gewährleisten – in der Umsetzung für fragwürdig. Erhebliche Bedenken hierzu hatte die BRAK bereits zum Referentenentwurf angemeldet. Auch die im Regierungsentwurf vorgenommenen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf hält die BRAK für problematisch und führt dies im Detail aus.

Die zweite Stellungnahme befasst sich mit der Mitteilung der Kommission zu ihrer Strategie für einen effektiveren Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch sowie mit der Übergangsverordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet. Die EU-Kommission erwägt in ihrer Strategie gegen sexuellen Kindesmissbrauch, eine Pflicht zur Durchleuchtung von Kommunikationshinhalten durch Internet-Plattform-Betreiber einzuführen. Im Entwurf einer Übergangsverordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch sieht sie unter gewissen Voraussetzungen bereits die Möglichkeit einer solchen Durchleuchtung vor. Hiervon könnte in besonderem Maße Mandatskommunikation betroffen sein, bei der auf Kindesmissbrauch hindeutende Schlagwörter verwendet werden. Um der hiermit verbundenen Gefährdung der Vertraulichkeit der Mandatskommunikation entgegenzutreten, mahnt die BRAK den Schutz des Mandatsgeheimnisses im Bereich der Regulierung von Online-Kommunikationsdiensten an. Mit Blick auf den Entwurf der Übergangsverordnung fordert sie insbesondere, durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass Berufsgeheimnisse nicht der Überwachung unterliegen.

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