Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2020

Reform des Mietspielrechts: BRAK erhebt Bedenken

17.11.2021Newsletter

Die BRAK hat sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts und zum Referentenentwurf einer Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel geäußert. Sie begrüßt das Grundanliegen der beiden Entwürfe. Allerdings hält sie die vorgeschlagene Formulierung von § 558d I 2 BGB-E für problematisch: Mit der Formulierung „nach wissenschaftlichen Grundsätzen“ solle gesetzlich definiert werden, was der Stand der Wissenschaft sei. Die Definition des qualifizierten Mietspiegels sollte stattdessen über den Inhalt der Rechtsverordnung erfolgen oder zumindest widerleglich ausgestaltet werden.

Zudem empfiehlt die BRAK, zu konkretisieren, ob alle Interessenverbände zustimmen müssten oder nur einige und schließlich nach welchen Kriterien die Interessenverbände, die zustimmen müssten, auszuwählen sind. Andernfalls bestehe eine erhebliche Rechtsunsicherheit, ob die Zustimmung einiger Verbände ausreichend ist. Schließlich könnten kleinere Interessenverbände die Erstellung qualifizierter Mietspiegel verhindern.

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