Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2020

BRAK-Stellungnahme zum Berliner „Mietendeckel“

02.12.2020Newsletter

Die BRAK hält die gegen das Mietenbegrenzungsgesetz des Landes Berlin – sog. „Mietendeckel“ – gerichteten Verfassungsbeschwerden – ihre Zulässigkeit unterstellt – für begründet. Die Beschwerdeführer würden durch die Regelungen zur Begrenzung der Mietenhöhe und die Festlegung von Mietobergrenzen jedenfalls in ihrem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 I GG und in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG verletzt. Wegen der abschließenden Regelung des Mietpreisrechts in den §§ 556d ff. und §§ 558 ff. BGB im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für das bürgerliche Recht aus Art. 74 I Nr. 1 GG fehlt dem Land Berlin bereits die Gesetzgebungskompetenz für das angefochtene Gesetz.

Zu den Verfassungsbeschwerdeverfahren hat die BRAK sich auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts geäußert. Dies ist gem. § 177 II Nr. 5 BRAO ihre gesetzliche Aufgabe.

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