Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2020

Überwachung von Online-Kommunikation – BRAK-Kritik an Resolutionsentwurf

In Reaktion auf den Terroranschlag in Wien Anfang November 2020 hat sich der Rat der Europäischen Union für Justiz und Inneres auf einen Resolutionsentwurf zur Überwachung von Online-Kommunikation geeinigt, der im Wesentlichen das deutsche Motto „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ übernimmt.

02.12.2020Newsletter

Danach sollen für „zuständige Behörden“ Möglichkeiten geschaffen werden, verschlüsselte Online-Kommunikation – etwa über Messenger-Dienste – mitzulesen. Dies dürfte de facto auf ein Verbot der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Diensteanbieter und auf eine Pflicht zum Einbau sog. Hintertüren hinauslaufen. Die BRAK lehnt den Resolutionsentwurf ab. Denn dadurch würde eine vertrauliche Kommunikation mit Mandanten – und damit der Zugang zu anwaltlicher Beratung– über das Internet erheblich erschwert.

Die BRAK fordert den Ministerrat und die gesetzgebenden Organe der EU auf, von der Formel „Sicherheit trotz Verschlüsselung“ jedenfalls insoweit Abstand zu nehmen, als damit auf eine Durchbrechung der Verschlüsselung gezielt wird. In jedem Fall müsste die Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation auf allen Kommunikationskanälen gewährleistet bleiben. Dies wäre bei etwaigen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen und sicherzustellen. Voraussetzung dessen wären auch eine bisher nicht erfolgte klare Benennung der mit einem Ver-schlüsselungsverbot einhergehenden Gefahren für den Rechtsstaat und eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit und besonders betroffener Kreise.

Daneben weist die BRAK auch auf eine Reihe weiterer mit einem Verschlüsselungsverbot einhergehende Grundrechtsbeeinträchtigungen und auf dessen zweifelhafte Eignung zur Verbrechensbekämpfung hin.

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