Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 23/2020

Berufsausbildung: Förderprogramm des Bundes und sinkende Ausbildungszahlen

Bundesregierung erleichtert Fördervoraussetzungen für Ausbildungs- und Übernahmeprämien. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach dem „Bundesprogramm Ausbildungsförderung“ werden bis Mitte 2021 verlängert.

17.12.2020Newsletter

Als Reaktion auf die umfangreichen Folgen der weiterhin bestehende Corona-Krise hat die Bundesregierung die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien erleichtert und Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach dem „Bundesprogramm Ausbildungsförderung“ bis Mitte des Jahres 2021 verlängert. Die Fördermaßnahmen können Unternehmen danach künftig schon beanspruchen, wenn sie geringere Umsatzeinbußen verzeichnen; zudem wurden zeitlich mehr Ausbildungsverträge in das Programm einbezogen und die Förderung insgesamt verlängert. Die Änderungen gelten auch rückwirkend, das bedeutet: Anträge auf Förderungen können bei den Agenturen für Arbeit innerhalb von drei Monaten auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung nicht möglich war, die aber von den geänderten Voraussetzungen erfasst sind. Das gilt auch, wenn ein vorheriger Antrag aus diesen Gründen abgelehnt worden ist.

Die Fördermöglichkeiten sind auch vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass die Zahl der Ausbildungsverhältnisse – auch infolge der Corona-Pandemie – insgesamt bundesweit gesunken ist. Für den Bereich der Freien Berufe ergibt eine Erhebung des Bundesverbands Freier Berufe, dass zwischen dem 1.10.2019 und dem 30.9.2020 insgesamt 43.240 (Vorjahr: 46.326) neue Ausbildungsverträge registriert worden. Dies bedeutet einen Rückgang um 6,7 %. Betrachtet man die regionale Verteilung, so sind sowohl in den alten Bundesländern Rückgänge (-6,7 % bzw. 2.785 Verträge weniger als im Vorjahr) als auch in den neuen Bundesländern noch Rückgange (-6 % bzw. 301 Verträge weniger) zu verzeichnen.

Ein ähnliches Bild ergeben auch die Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung zu den zwischen dem 30.9.2019 und dem 1.10.2020 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Nach der aktuellen Statistik ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 3.690 im Vergleich zum Vorjahr (4.174) erneut gesunken; der Rückgang fällt aber mit -11,6 % deutlich höher aus als in den Vorjahren. In dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.697 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr 3.074), in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 993 (Vorjahr: 1.100). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge stieg in fünf Rechtsanwaltskammerbezirken im Vorjahresvergleich an; 22 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge.

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